Lieber Leser, heute schreiben wir den 7. Mai 2014. Meine nachstehende Öffentlichkeitsarbeit zu dem Verbrechen an Grete Flach stammt aus dem Jahre 1993, unmittelbar nach dem Verbrechen an Grete Flach und lautet wie folgt. Es ist mein offener Brief Nr. 7 an das verantwortliche Amtsgericht.
Heute wende ich mich geradezu zwangsläufig an das Amtsgericht Büdingen als zuständiges Organ für Rechtspflege vor Ort. Als Leiter/ in eines ordentlichen deutschen Amtsgerichts unterstehen alle Bediensteten – auch die Richter- der Leitung dieser Dienststelle. Über jede wichtige Entscheidung im zuständigen Verantwortungsbereich, müssen sie informiert werden. Sie können als Vorgesetzte einer Entscheidung ihrer Richter zustimmen oder aber als zweifelhaft zurückweisen.
Der Unterzeichner dieses öffentlichen Briefes war selbst zu der Zeit 45 Jahre lang selbständiger Kaufmann vor Ort und kennt die hohe Verantwortung gegenüber seinen Angestellten. Dasselbe gilt auch für einen Amtsgerichtsdirektor/ in. Und weil dies so ist, hatte die Direktion des Amtsgerichts auch volles Mitwissen über die Rechts und gesetzeswidrigen Vorkommnisse um die eigenmächtig ohne Rechtsgrundlage privat entführte und hinter Schloss und Riegel eingesperrte Frau Grete Flach meine direkte Angehörige vor Ort.
Herr/ Frau Direktor/in des Amtsgerichts Büdingen: Es liegt mir fern Ihnen irgendetwas zu unterstellen. Da ich selbst kein gelernter Jurist bin aber sehr wohl meine in unserem Grundgesetz garantierten Rechte und Pflichten kenne, wollen Sie mich bitte aufklären wenn es anders sein sollte wie vorstehend. Ich bin als Erwachsener Bürger sehr lernfähig und war dies schon im Kindesalter. Ich nehme daher auch heute von Ihnen sehr gern jeden guten Rat an, welchen ich genau prüfen würde. Also bitte, kein falsches Verständnis! Ich bin nur ein einfacher unbescholtener Bürger unserer Stadt Büdingen. Und dass dem so ist und ich ein unbescholtener Bürger der gesamten Bundesrepublik Deutschland bin, darüber liegt mir ein persönliches Führungszeugnis vor, angefordert und eingeholt vom höchsten deutschen Gericht in Berlin.
Dies Herr / Frau Gerichtsdirektor/in, nur zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme, da Sie mich ja sicherlich persönlich nicht kennen und ich Sie auch nicht. Ich bin zu keiner Zeit meines Lebens straffällig geworden, was mir derzeit seitens des Amtsgerichts und dessen meineidig gewordenen falschen Zeugen im Zusammenhang mit dem Kapitalverbrechen an meiner Tante Grete Flach angedichtet werden sollte, wogegen ich mich auf das Schärfste verwahre und ich dies auch unter Gegenbeweis stelle.Es würde Ihnen Herr Frau Gerichtsdirektor/ in sicherlich nichts schaden und vielmehr dienlich sein wenn Sie zugestehen würden, dass Irren menschlich ist, und Ihrer Dienststelle in der Nachlass Sache Grete Flach ein folgenschwerer Fehler unterlaufen ist. Dies allein würde schon ausreichen dieses so überflüssige Verfahren sofort aus der Welt zu schaffen und es zu beenden.
Kann dies aus welchen unverständlichen Grünen auch immer jedoch nicht geschehen, nimmt das Verfahren, welches Ihre untergebenen heraufbeschworen haben durch Urkunden Missbrauch der Frau Flach und mit weiteren kriminellen Delikten derer die hier mit verwickelt sind seinen Lauf. Wie jeder andere Bürger auch hat auch ein Amtsgericht und seine Richter und Bediensteten gemäß geltendem Recht unseres Grundgesetzes seine Pflichten, welche ihm der Gesetzgeber vorgibt. Mir ist bekannt, dass Richter frei in ihrer Entscheidung sind. Diese Entscheidungsfreiheit endet aber dort wo ein Verbrechen und wie hier vorliegend gar ein Kapitalverbrechen mit Amtshilfe gedeckt wurde. Dies liegt bereits privat ermittelt auf dem Tisch weil das Amtsgericht die notwendigen Ermittlungen von Amts wegen nicht durchführte.
Das hier begangene Kapitalverbrechen an Frau Flach lautet im Einzelnen, auf nächtliche Entführung eines künstlich wehrlos gemachten alten Menschen aus seinem Hause, was Menschenraub ist. Ferner auf Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, Einbruch/ Diebstahl ins Haus der zwangsweise abwesenden Frau Flach. Ferner auf Sachbeschädigung am Eigentum der entführten Frau, auf Verletzung der persönlichen Privatsphäre, gröblichste Verletzung und Missachtung des bestehenden Datenschutzgesetzes durch die Verantwortlichen beim Amtsgericht Büdingen. Ferner auf Urkundenfälschung und Urkunden Missbrauch mehrer beteiligter Amts und Privatpersonen. Auf Bespitzelung von Angehörigen bei Heim und Krankenhaus Besuchen durch beauftragtes Pflegepersonal. Und nicht zuletzt auf ganz erheblichen Vermögens-Betrug an den persönlichen Ersparnissen der privat weggesperrten Frau Flach im Hause einer ihrer beiden Entführer vor Ort mit beinhaltenden hohen Steuerbetrug an der öffentlichen Finanzkasse des Landes Hessen, aus welcher auch die Richter ihr Gehalt von den Steuergeldern aller Bürger beziehen.
All das Vorstehende ist hier Fakt und vorliegend belegt. Es kann weder wegdiskutiert, weg verhandelt, weg bezeugt oder gar weggeurteilt werden. Aus purer Notwehr wegen permanenter Ermittlungsnterlassung von Amts wegen durch das Amtsgericht was gegen Art. 2358 BGB verstößt, wonach Gerichte verpflichtet sind in Klärung einer Sache Ermittlungen von Amts wegen durchzuführen, hat der Unterzeichner wegen zunächst nur vermuteten Vermögens Betrug an den Ersparnissen der entführten Frau Flach die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main gebeten nach dem Rechten zu sehen und seinerseits zu ermitteln weil das Amtsgericht dazu nicht willens war.
Im Gegensatz zu dem Amtsgericht hat die Oberfinanzdirektion sofort reagiert. Die in Tätigkeit versetzte Abteilung Steuerfahndung hat meine Vermutung in vollem Umfang bestätigt und einen unglaublichen Vermögens. und Steuerbetrug festgestellt in Höhe von mehr als 8oo.ooo DM in nur 10 vorausgegangenen Monaten der Freiheitsberaubung der betroffenen Frau Flach.
Möchten Sie etwa noch mehr hören Herr, Frau Gerichtsdirektor/in ? Ich könnte fortfahren mit weiteren kriminellen Erkenntnissen in der Sache. Wie schon öfter erwähnt, erfolgen meine ständigen öffentlichen Publikationen aus purer Notwehr gegen das ungesetzliche Verhalten derer beim Amtsgericht Büdingen, welche für das Kapitalverbrechen an der allein lebenden Frau Flach verantwortlich sind. Nicht nur der Unterzeichner dieses Briefes samt seiner Familie fragt sich, wie so etwas in dem kleinen Büdingen vor den Haustüren aller Bewohner überhaupt möglich sein konnte, ohne dass auch nur ein einziger Verantwortlicher diesem menschenunwürdigen Treiben einer Handvoll hier verantwortlicher Einzelpersonen Einhalt geboten hätte. Wenn man diese Einzeltäter weiterhin unbeschadet gewähren lässt zu ihrer eigenen Bereicherung und zum Schaden der Betroffenen, dann werden noch viele andere Menschen dasselbe miserable Schicksal und seelische Qualen erleiden müssen wie dies die allseits beliebte stets hilfsbereite entführte Frau Flach erleiden und erdulden musste, bis sie schließlich in fremden Händen an einem ihr fremden Ort im Zustand ihrer Freiheitsberaubung verstarb und noch nicht einmal die Todes Ursache geklärt ist, weil das gesamte Verfahren noch nicht geklärt ist.
Und für all das tragen die Verantwortlichen beim Amtsgericht in Büdingen die volle Verantwortung. Diese kriminellen Täter, wenn man sie unbeschadet gewähren lässt, was bisher geschieht, haben mit Sicherheit bereits schon das nächste Opfer im Visier wenn es wie vorliegend darum geht ihm oder ihr die wohlverdienten Ersparnisse und Ruhegelder zu stehlen um sie damit in die Armut zu treiben, wo sie dann der Allgemeinheit zur Last fallen. So geschehen mit der vormaligen Millionärin Frau Flach wenn sie nur noch ganz kurze Zeit gelebt hätte. Ihre Entführer mit amtlichem Rückhalt haben die Frau in nur 10 Monaten finanziell nahezu voll ausgeblutet zu ihrer eigenen Bereicherung. Sie erwarten allesamt die daran Teil hatten ob aktiv oder passiv ihren Prozess. Sie haben zu ihrer eigenen Vorteilsnahme die übergeordneten Gerichte mit falschen Sachvorgaben in die Irre geführt und ihnen den tatsächlichen Sachverhalt bewusst vorenthalten. Die Wirklichkeit holt sie nun ein und der Kreis des Bösen schließt sich.
Bleiben Sie wachsam und gesund lieber Leser
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach