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Buchautor Kurt MaierIst es   doch  wie  Im  Märchen. Die Stadt Büdingen / Magistrat, kämpft vehement um den Nachlass der Ortsbürgerin Grete Flach und kündet öffentlich in der Presse vorliegend dem Nachlassgericht rechtliche Schritte an, sollte das Nachlassgericht seinem Willen nicht beugen und den eigenhändig schriftlich niedergelegten letzten Willen der Frau Flach für deren Todesfall anerkennen. Solches nennt man juristisch Erpressung eines deutschen Amtsgerichts, welches an dem Verbrechen an Frau Flach selbst maßgeblich Anteil hat.( Aktenkundig.)

Weil es nun heiß wurde, will der Magistrat —–wie großmütig—-ohne jedes Zutun auf ein der Stadt in den Schoß gefallenes angebliches Vermächtnis durch ein bereits festgestelltes gefälschtes von fremden errichtetes Testamnet verzichten wo die Stadt, bereits notariell festgezurrt, der gesamte Haus und Grunbdbesitz der Frau Flach so mir nichts dir nichts in den Schoß fallen sollte. Und das alles, obwohl die Stadt öffentlch in der Presse schreibt,        schließlich handele es sich um einen siebenstelligen Betrag, also einen Millionenbetrag. Darüber hinaus so ein wiederum fremder bestellter Nachlassverwalter sollte angeblich nichts mehr zu verteilen sein.

Da Frau Flach aber kinderlos war und wir 5 lebende Neffen waren,sollten wir mit diesem  Schachzug allesamt ohne Ausnahme vollständig enterbt werden zu vollen Gunsten der völlig schfremden Stadt Büdingen die in den privaten Angelegenheiten ihrer Bewohner grundsätzlich nichts zu suchen hat. Man kann solches mit gutem Gewissen auch als Prozessbetrug bezeichnen nach all dem was da noch an Ungereichtheiten in Frage steht. Vom fremden Nachlasspfleger einem Anwalt wird sogar wider besserem Wissen  behauptet, der Nachlass wäre angeblich überschuldet. Herr Nachlasspfleger, in aller Öffentlichkeit, auch diese Lüge liegt nachgewiesen auf dem Tisch und es ist sogar erheblicher Überschuss vorhanden.

Herr Nachlassverwalter, Grete Flach hatte nicht einen Pfennig Schulden, dies weiß ich als ihr Neffe vor Ort besser im fast täglichen Zusammensein und Gesprächen auch über diese Dinge.  Die Frau im Gegensatz zu Ihrer Unwahrheit war vorliegend sogar private Darlehensgeberin mit erheblichen Summen, welche soweit wie vereinbart über vorgelegte Schuldscheine soweit nicht zurückgezahlt mit ihrem Tod Nachlass geworden sind und zur sofortigen Rückzahlung fällig werden. Wie können Sie da behaupten, der Nachlass sei überschuldet?

Sie haben es als Nachlasspfleger was Ihnen gesetzlich verboten war als überhaupt nicht aktivlegitimiert sogar fertiggebracht  bei Gericht einen Erbscheinsantrag zu stellen ——-für die noch unbekannten Erben. Zu Ihrer Belehrung, Herr Rechtsanwalt, über einen Nachlass verfügen auschließlich die letztrichterlich erkannten Erben, und kein beliebiger  Nachlassverwalter. Welcher Teufel hat Sie denn da als Anwalt geritten so einen Unsinn zu schreiben, wo Sie als Anwalt dies doch aus Ihrer Praxis heraus wissen mussten, und auch wussten. Das bedeutet nichts anderes, dass auch Sie mit in diesem Verfahren verstrickt sind, denn Sie haben als Anwalt und Notar sogar was ja vorliegt einen Erbscheinsantrag bei Gericht für einen bereits Toten gestellt der bereits 3 Jahre zuvor verstorben war. Und solches als Anwalt und Notar!!–wo Ihnen doch die persönlichen Daten bei Bedarf beim Standesamt in Büdingen vorlagen.

Ebenso erscheint vorliegend auf der Sterbeurkunde ein angeblicher Sterbetag der Frau Flach wonach diese bereits schon vor rund 100 Jahren verstorben sein soll und zwar am 12. August 1897. Frau Flach aber ist verstorben in meiner Anwesenheit der ich in letzter Minute erst gerufen wurde warum auch immer am 21. Juni 1994 in Büdingen. Solche gravierenden mehrfachen Datenfehler auch noch von  einem Notar vorgetragen, sind mit nichts zu entschuldigen. Viemehr deuten solche Ungereimtheiten auf mit Verschulden hin. Ich könnte Ihnen Herr Rechtsanwalt noch mehr vortragen, aber für heute will ich es bei dem Vorstehenden belassen.Weiteres wird folgen in dem offenen Kampf meiner Kontrahenten  mit unfairen Methoden gegen mich als Neffe meiner verstorbenen Tante Grete Flach mit Unterstellungen und frei erfundenen Vorwürfen die geradezu beleidigend sind und waren und jeder nachprüfbaren Grundlage entbehrten und mich in meiner zu der zeit Selbständigkeit schaden sollten.

Alle diese Anschuldigungen unter Zuhilfenahme der wohl gekauften Presse haben sich  als gegenstandslos erwiesen weil es gegen mich nichts zu ewrmitteln gab. Wohl aber gibt es in dieser Sache um das Verbrechen an Frau Flach beim Magistrat der Stadt Büdingen sehr viel zu ermitteln über noch Ungeklärtes, welches nicht öffentlich werden sollte und der Magistrat der Stadt Büdingen massieven Anteil an dem Vewrbrechen an Frau Flach hat. Weitere Einzelheiten werden öffentlich gemacht sobald dies erforderlich wird. Auf solch primitive Art und Weise mit unbegründeten Unnterstellungen,lasse ich mit  mir nicht Schlitten fahren.

Wenn die Stadt Büdingen wie es ja aktenkundig ist  in mir glaubte einen Dummen in solchen Dingen Unerfahrenen gefunden zu haben, dann wird der verantwortliche Magistrat nun eines Besseren belehrt. Mit solchen primitiven Unterstellungen die der eigenen Vorteilsnahme dienten um unbescholtene Bürger zu denen auch ich gehöre vor aller Öffentlichkeit zu diffamieren, wollte man von sich selbst und der eigenen Verantwortung ablenken um eigenes Versachulden und Fehlverhalten im Dienst auf andere abzuwälzen um selbst als nur vermeintlicher Saubermann dazustehen. Dies aber war ein Rohrkrepierer und der Schuss ging nach hinten los.

Und nun meine Herren des Magistrats der Stadt Büdingen, sollten Sie etwa gegen meine Sachdarstellung irgendwelche Einwendungen haben und behaupten wollen ich würde nicht die Wahrheit sagen,dann erwarte ich auch im öffentlichen Interesse der gesamtern Bevölkerung in Büdingen und überall, die ein sehr reges Interesse an der Sache zeigt, dass Sie ebenso wie ich dies tue sich vor aller Öffentlichkeit rechtfertgigten  und gleichzeitig den Gegenbeweis auf den Tisch legen, da wo dieser hingehört, Sollten Sie sich nicht öffentlich rechtfertigen wie ich dies tue, ist dies automatisch ein Schuldanerkenntnis.

Kurt Maier, Neffe von Grete Flach                               Ich werde weiter berichten.