Heute schhreiben wir den 5. März 2016-
Lieber Leser, in meinem heutigen Bericht wiederhole ich noch einmal, dass von den Verantwortlichen zu dem Verbrechen an Grete Flach vor Gericht,und vom Gerichht selbst, wissentlich und damit willentlich gelogen wurde was das zeug hält, um der Sache willen Und dies alles nur, um mich in meinem Bestreben nach Wahrheisfindung zum Schweigen bringen zu wollen.
Ich müsste nicht der Neffe der inzwischen verstorbenen Frau, meiner Tante Grete Flach sein, deren Blut auch in meinen Adern fließt un dessen Geradlinigkeit auch dieselbe der Grete Flach meiner Tante ist, um all das tatenlos ungesühnt hinzunehmen, womit die inzwischen Verstorbene seelisch unmenschlich gequält und mit Amtshilfe im Zustand ihrer Freiheitsberaubung auch noch, und hier wiederum mit Amtshilfe der Verantwortlichen vor Ort im privat eingesperrten Zustand um ihre Ersparnisse massiv bestohlen wurde. Die ihr von den Verantwortlichen gestohlene Bargeldsumme, was über das eingeschaltete Finanzamt festgestellt wurde, reicht weit über die Millionengrenze hinaus.
Nun möge doch bitteschön derjenige oder diejenigen, die sich hier vor aller Öffentlichkeit angesprochen fühlen ( und aktenkundig sind,) aufstehen, und wenn sie Lust haben, mich erneut anzuzeigen weil ich nicht die Wahrheit scheue sondern diese vor aller Öffentlichkeit suche. Man sei mir schon jetzt willkommen. Man habe 20 Jahre lang den offenen Kampf gesucht, nun meine Damen und Herren verantwortliche Richterinnen und Richter, die für diesen Menschenhandel in Büdingen mit der Handelsware Mensch verantwortlich sind, werfe ich Ihnen den Fehdehandschuh vor die Füße um ihn aufzugreifen, falls Sie nicht plötzlich der Mut verläßt, weil das hier Vorliegende keine Privatsache ist, sondern von allgemeiner Bedeutung ist, weil es grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft wie zum Beispiel Paragrapf 9o Abs. 2 BGB.
Ich muß Ihnen als Normalbürger, der die geltenden Gesetze ernst nimmt und auch befolgt, als studierte Juristen diesen Paragraphen nicht näher erklären. Ich habe mich seit Jahren ganz allein in dem Tschungel der Paragraphen- Juristerei hineingearbeitet und viele eingebaute Hintertürchen erforscht, womit man jeden unwissenden braven Bürger einschüchtern und zum Aufgeben bringen kann, wenn er nicht genügend Rückgrad zeigt. Und hier trifft das gängige Sprichwort zu, Wissen ist Macht. Wer nichts weiß, und sich nur auf andere verläßt, zahlt immer die Zeche- Auch zitiere ich an dieser Stelle den Prüfungsumfang bei Gerichtsentscheidung, wo es da vom Gesetzgeber heißt : selbst das Bundesverfassungsgericht ist nicht befugt, seine eigene Wertung des Einzelfalls nach Art eines Rechtsmittelgerichts an die Stelle derjenigen des zuständigen Richters zu setzen. Es kann in derartigen Fällen eine Verletzung des Grundrechts der unterlegenen Partei ( abgesehen von Willkürverbot) nur feststellen, wenn der zuständige Richter entweder nicht erkannt hat, dass es sich um eine Abwägung widerstreitender Grundrechtsbereiche handelt, oder wenn seine Entscheidung auf einer grundsätlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des einen oder anderen der Grundrechte, insbesondere ihrer Schutzbereiche beruht. ( dies ist der Fall, der hier vorliegt) wenn die von der fachgerechten vorgenommenen Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder ein Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtlichen Freiheit führt. Auch das Letztere ist hier Inhalt dieses Verfahrens.
Dieser Vorfall um Grete Flach mit Grundrechtswidrigem Verhalten und Teilhabe an einer kriminellen Vereinigung vor Ort,durch die örtliche Justiz im hessischen Büdingen, muss vollständig aufgeklärt werden, um das verlorengegangene Vertrauen in dieses Amtsgericht, wenn überhaupt, jemals wieder, zurückzugewinnen. Die Verantwortlichen dort müssen ihren Hut nehmen und ihre gut bezahlten Posten räumen, wofür sie von den Steuern aller Bürger bezahlt werden. Ohne dem gibt es für alle Zukunft kein Vertrauen mehr in dieses Amtsgericht. Die Untreue im Amt dort, und der Mißbrauch von unantastbaren Dokumenten, die dort von Bürgern vertraulich hinterlegt werden, welches deren privates Eigentum ist, und diese Dokumente hinter dem Rücken der Eigentümer wie dies bei Frau Flach der Fall ist, für eigene zwecke hinter dem Rücken der Bürger missbraucht werden, und wurden, und sogar auch noch vervielfältigt wurden, und an aussenstehende heimlich zum weiteren Missbrauch weitergereicht wurden, ( hier das persönliche Testament der Frau Flach.)
Mit ihrem Grundrechtswidrigen Verhalten im Amt, haben sämtliche hier Verantwortlichen vor Ort in Büdingen einen Prozess vom Zaum gebrochen, der nach Vorlage der wirklichen, nicht der gefälschten Akten, völlig überflüssig war, und darüber hinaus, auch noch der öffentlichen Finanzkasse und damit der Allgemeinheit der Steuerzahler hoher Schaden entstanden ist. Dazugehörende Amtsermittlungen in der Sache, wurden von diesem Amtsgericht permanent abgelehnt, und nicht durchgeführt, was eine weitere Verletzung des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß Art. 2358 BGB darstellt.
Der Grund dafür, das Verbrechen an Grete Flach wäre sofort aufgeflogen, samt deren ganz erhebliche Vermögensveruntreuung, wie dies die Akten ausweisen. Wegen dieser Ermittlungsbehinderung von Amts wegen, scheute ich keine Kosten und Zeitaufwand, und habe die Ermittlungen selbst privat in die Hände genommen und dabei einen unglaublichen Behörden- Skandal in dieser Stadt Büdingen hinter dem Rücken aller Bürger aufgedeckt, und öffentlich gemacht, wo von Amts wegen alles versucht wurde, das Verbrechen an Grete Flach und deren Millionendiebstahl in bar zu vertuschen. Dabei, was ich feststellen konnte, war n icht nur Grete Flach selbst und deren testamentarische Rechtsnachfolger von den entstandenen Schaden betroffen, sondern weitere gewaltsam ohne Rechtsgrundlage eigenmächtig privat eingesperrte ihrer Freiheit beraubte Menschen, die wohl allesamt, ebenfalls wie Grete Flach auch, vermögend waren, und dort in diesem Privatgefängnis des vormaligen Polizeichefs von Büdingen in der Thiergartenstraße Nr. 27 um ihre Ersparnisse systematisch bestohlen wurden um sich damit wie ermirttelt, selbst zu bereichern.
Ausnahmslos alle Verantwortlichen der öffentlichen Aufsicht vor Ort, auch, und besonders die Justiz, schauten dem Treiben des Polizeichefs –jeder kennt ihn—und den Treiben des ebenfalls gerichtlich bestellten Fremdbetreuers aus dem Nchbarort Ronneburg tatenlos zu, wie beide Vorstehende die Ersparnisse der eingesperrten Menschen plünderten und ein Konto nach dem anderen bei den Banken mit festgestellt gefälschter Vollmacht auflösten, und sich mit diesem vielen geld, was der festgestellten Summe nach ja eines Koffers bedurfte, damit selbst zu bereichern.
Auch gingen sämtliche Vertreter der öffentlichen Aufsicht vorliegend nachgewiesen, in diesem Privatgefängnis des Polizeichefs während ihrer Dienststunden ein und aus, für welche undurchsichtigen Zwecke auch immer, anstatt dieses Privathaus, für die Öffentlichkeit irreführend von Amts wegen als Altenpflegeheim mit Pflege rund um die Uhr bezeichnet, welches wissentlich aller Behörden schwarz und ohne Betriebserlaubnis betrieben wurde, und gar niht existierte, sofort zu schließen und die dort eingesperrten Menschen, meißt nur Frauen, von ihren seelischen Qualen und Leiden zu befreien, und zu ihren Angehörigen zurückzubringen.
Hiermit und heute spreche ich auch in Klärung der Sache für alle neben Grete Flach in diesem Haus des illegalen Altenheimbetreibers, Name längst schon jedem bekannt, Eberhard Glänzer in der Thiergartenstraße Nr. 27 eingesperrten Angehörigen an, weil es zum Ganzen gehört. Es ist mir zu Gunsten dieser Angehörigen auch ein für sie selbst berechtigtes Anliegen, die Namen derer zu erfahren, die damals in den 9o er Jahren im Hause des Herrn Eberhard Glänzer in Büdingen, Thiergartenstraße Nr. 27, illegal als Altenpflegeheim beteieben, ohne jedes Pflegepersonal privat dort eingesperrt waren und dort finanziell ausgebeutet wurden und auf ihren enlösenden Tod warteten, wie Grewte Flach auch, wenn ich sie als ihr Neffe nicht noch rechtzeitig hätte befreien können.
Es waren damals neben Frau Flach noch weitere 5 Personen, nur Frauen, privat eingesperrt. Bitte, melden Sie sich bei mir ohne jede Scheu unter Tel. Nr. 06053/9543. Wir können dann auch Ihre Sache in Ruhe persönlich besprechen, und vielleicht kann ich Ihnen auch weiterhelfen, zu Ihrem Recht zu kommen. Sie haben keinerlei Verpflichtung, meine Bemühung dient nur der Sachaufklärung, wo es auch um meine ebenfalls des nachts aus ihrem Hause entführte Tante Grete Flach geht, der überall bekannten Kräuterheilerin aus Büdingen. In ihrem Privatgefämgnis im Hause des Herrn Glänzer wie vorstehend, verschwanden von Konten der Frau ihre sämtlichen Ersparnisse in Höhe von über das eingeschaltete Finanzamt festgestellt sage und schreibe 863. 838, 05 DM in bar, was ja eines Koffers voller Geldscheine bedurfte. Das alles stehtr nun noch zur Klärung an.
Ich werde insofern ständig weiter berichten
Kurt Maier, Neffe von Grete Flach Danke für Ihre freundliche Aufmerksamkeit
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