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GRETE FLACH

Erben und büdinger Magistrat vom zweiten Testament überrascht

HEFTIGES GERANGEL UM DAS VERMÖGEN VON GRETE FLACH GEHT IN ZWEITE RUNDE:

Das jüngste handschriftlich verfasste Schriftstück nennt neuen Alleinerben.  Falsch!!!!!

Liebe Leserin, lieber Leser solcher falscher Hyobsbotschaften mit wohl absichtlich falschem Vortrag—-wohl gegen saftiges Schmiergeld? Man weiß es nicht. Habe ich Ihnen im Vorausgang meiner ständigen Zeitnahen Dokumentarberichte zuletzt in der Frankfurter Rundschau kommentiert zu dem Kapitalverbrechen an Frau Grete Flach im hessischen Büdingen durch den sich selbst autenden Artikelschreiber als Mitarbeiter dieser Zeitung mit seinen bewusst verlogenen Sachdarstellungen, so zitiere ich Ihnen heute einen noch kriminelleren Bericht in der Gelnhäuser Neuen Zeitung zurückliegend vom 23, Juli 1994 Seite 2o unter dem Kürzel ( as ) wohl als freier Mitarbeiter seiner Lügengeschichten mit noch kriminellerem Inhalt.

Allein schon die reißerische falsche Überschrift weist darauf hin, dass auch dieser Mensch als alles Besserwisser sich im Auftrag missbrauchen lies seine Leser mit Lügengeschichten zu füttern um so unbegründeten Hass in der Öffentlichkeit zu schüren. Wenn es da heißt,heftiges Gerangel um das vermögen der Grete Flach —sie war die Schwester meines Vaters—meine Anmerkung—dann ist dieser nach Sachlage beauftragte Besserwisser nun zu fragen, mit wem es denn ein solches angebliches Gerangel gab und weil ungeklärt bis heute noch geben soll? Hat denn auch er daran profitiert aus dem gestohlenen Vermögen der privat entführten eingesperrten Frau Flach im Zustand ihrer Freiheitsberaubung? Auch diese Frage drängt sich hier geradezu auf. Zur Klarstellung:  Mit niemandem wird und wurde hier jemals um was auch immer gerangelt sondern aufgeklärt darüber, wer hier alles in den Ämtern der büdinger öffentlichen Aufsicht seine schmutzigen Finger auch heute noch im ungeklärten brandheißen Feuer hat, denn wegen bisheriger Vertuschung und Amtsermittlungsverweigerung des Amtsgerichts Büdingen als örtliche juristische Aufsichtsbehörde, wo alles angezeigt war, steht nun alles noch zur letztrichterlichen Klärung an, wem die Erblasserin Frau Flach testamentarisch zu ihren einstigen Erben berufen habe. Diese Möchtegerne waren nicht der völlig sachfremde Magistrat der Stadt Büdingen und andere völlig fremde benannte, welche in den Privatangelegenheiten der Ortsbürger nichts zu suchen hatten, wohl aber haben sie gemeinsam bereits vorliegend ermittelt eine hoch kriminelle Vereinigung gebildet und als solche sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht und haben gemeinsam handelnd jeder auf seine Art das Kapitalverbrechen an Frau Flach und weiterer privat eingesperrter Menschen nur vermögende Frauen die man künstlich im Zustand der Freiheitsberaubung hilflos gemacht hat, mit Amtshilfe gedeckt, was dieses Verbrechen noch krimineller macht.

Das Privatgefängnis ohne Rechtsgrundlage für all diese gedemütigten hilflos eingesperrten Frauen befand sich in Büdingen in der Thiergartenstraße Nr. 27. Der Betreiber, von Amtswegen als Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes öffentlich benannt war kein Geringerer, als der zu der Zeit amtierende Polizeichef der Station Büdingen Namens EBERHARD GLÄNZER was längst kein Geheimnis mehr ist und ermittelt vorliegt. Dort in diesem Privatgefängnis von allen örtlichen Aufsichtsbehörden gedeckt, sind bis zur Stunde Millionenbeträge in bar der zu der Zeit dort eingesperrten wehrlos gemachten Frauen verschwunden was nun zur endgültigeen Klärung ansteht, wo diese zu versteuernden hohen Vermögenswerte denn verblieben sind..

Es ist kaum zu glauben wenn es denn nicht ermittelt vorliegen würde, dass in diesem von Amts wegen gedeckten Privatgefängnis des Herrn Eberhard Glänzer als örtlicher Polizeichef allein der Frau Flach der Schwester meines Vaters ohne deren Wissen im Zustand ihrer Freiheitsberaubung mit eigens gefälschter Vollmacht, was ebenfalls festgestellt wurde, sage und schreibe in nur 10 Monaten dort 863. 838, 05 in bar in harter DM Währung bei mehreren Banken vor Ort und auch in Frankfurt am Main gestohlen wurden. Die Banken ohne Rückfrage ob denn  das alles mit rechten Dingen zu gehe, haben den Verbrechern jede abverlangte Summe von fremden Konten der Frau Flach in bar auf dem Tisch geblättert ohne Vorlage einer Vollmacht von der Kontoinhaberin handschriftlich geschrieben und unterschrieben.

Durchweg alle Aufsichtsbehörden vor Ort in Büdingen wussten durch meine Anzeige von diesem Verbrechen. Sie alle haben tatenlos zugeschaut und weggeschaut weil sie alle selbst daran beteiligt waren jeder auf seine Art. Aber es kommt noch schlimmer.Um die eigene Einmischung des gesamten Magistrats der Stadt Büdingen in die Privatangelegenheiten ihrer Bewohner gewaltsam erzwingen zu wollen hat der Magistrat der Stadt Büdingen das eigenständig entscheidende Amtsgericht der Stadt Büdingen geradezu zwingend erpresst und dem Nachlassgericht mit juristischen Mitteln gedroht Rechts- und Gesetzesbetrug im Amt zu begehen, wenn das Gericht nicht tue was die Stadt verlange, nämlich das allerletzte privatschriftliche Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen und stattdessen ein vorausgegangenes von dritten gefälschtes Testament anzuerkennen, welches zu erheblichen Gunsten der völlig sachfremden Stadt Büdingen lautete und aufgedeckt wurde.

Wenn der Magistrat die Leser in der Presse irreführend öffentlich behauptet und vorträgt so wörtlich, Frau Flach stand zum Zeitpunkt der Errichtung ihres Testamentes angeblich bereits unter Vormundschaft und hat von daher keine Testierfähigkeit mehr besessen, dann kennt nicht einmal der städtische Justitiar die Gesetze der Bundesrepublick Deutschland. Als nicht Jurist und als 36 Jahre lang selbst gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen ist mir bekannt, dass es schon lange zuvor nämlich ab dem 1. 1. 1992 eine Entmündigung im Lande nicht mehr gibt. Mithin belügt der Magistrat auch hier bewusst seine Bürger und Leser solcher Hyobsbotachaften.

Nachstehend nun der Original Bericht des Magistrats zur Erpressung eines ordendlichen deutschen Amtsgerichts welches sich als mit schuldig dieser Erpressung beugte und Front gegen die testamnentarisch berufenen Rechtsnachfolger machte um der Stadt gefügig zu sein. sollte das Gericht dem Antrag der Stadt, den Nachlass auf Grundlage des ersten Testamentes zu vollziehen, nicht zustimmen, müsste laut Bennemann ( städtischer Justitiar ) Klage eingereicht werden. Einen Auftrag  des Magistrats für einen solchen Fall habe der städtische Justitiar bereits. Schließlich gehe es um einen siebenstelligen Nachlass, mithin im Millionenbereich, von dem sicher auch 3 weitere ursprünglich von der Erblasserin nicht zu Erben Berufene nicht kampflos ablassen werden. Haben sie aber, denn sie haben wohl selbst erkannt, dass ein ihnen in aller Heimlichkeit erteilter Erbschein zu Unrecht erteilt wurde und haben diesen dem Nachlassgericht anstandslos wieder zurück gesandt. Damit klärt sich nun die Sache eines erhebliichen Nachlass und Steuerbetruges von selbst was nun zur letztrichterlichen Entscheidung ansteht.Erhebliche Vermögensbetrügerei mit Amtshilfe und versuchter erheblicher beinhaltender Steuerbetrug mit Amtshilfe steht nun zur Klärung im Raum. Das gesamt  gestohlene Vermögen wird zurückzuführen sein, es ist Nachlass geworden und unterliegt der Erbschaftsteuer die erst bezahlt werden kann und wird, wenn die veruntreuten Werte zurückgeführt sind.Soweit liebe Leser, mein heutiger weiterer Tatsachenbericht.Bleiben Sie bitte dran, ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Ihr Kurt Maier, Neffe der Frau Flach und deren Sprecher einer angeordneten Erbengemeinschaft.