Liebe Leser meiner ständig neuen Berichte im Internet zu dem Verbrechen an Frau Grete Flach im hessischen Büdingen.
Weil sich bisher sämtliche in dem Verfahren verwickelte Aufsichtsbehörden permanent verweigern Pflichtermittlungen von Amts wegen durchzuführen, haben wir nun als weiteres Mittel das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden in die Sache eingeschaltet und dort den Sachverhalt mit vollem Nachvollzug vorgetragen und um Tätigwerden gebeten, weil die untergeordneten Behörden, die örtlich an dem Verbrechen maßgeblichen Anteil haben,bisher nicht reagierten und alles zugedeckt werden soll.
Um Sie als Leser meiner ständigen Berichte und weitere zahlreich an dieser Sache vehement interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der gesamten Bundesrepublik, viele davon als vormalige Patientinnen und Patienten von Frau Flach im Gesundheitswesen über den neuesten Stand zu informieren, erlaube ich mir hiermit und heute auf Grund Artikel 5 unseres Grundgesetzes —–Meinungs und Pressefreiheit—-Sie alle auf meine letzte nachricht vom 24. 4. 2017 an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbadebn hinzuweisen.
Nachstehend der Original Text:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden
Az !V5o3c2000-0006/2017/o13
Bezug: Ihre Nachricht vom 22. Juli 2017 zur Sache
Sehr geehrte Unterzeichnerin Frau Dr. Marx,
Hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer vorstehenden Nachricht. Ich erfülle damit meine Meldepflicht für meine sich in einem Pflegeheim befindende Ehefrau mit sozialer Unterstützung als Ehemann. Gemäß meiner gesetzlichen Meldepflicht bezüglich Einkommensveränderung gebe ich als Ehemann meiner Ehefrau Anna Marie Maier der Leistung erbringenden Sozialverwaltung des Landes Hessen bekannt, dass meine vorstehende Ehefrau testamentarisch vorliegend Teilerbin am Nachlass der Verstorbenen Frau Dora Margarete Anna Flach bedacht wurde.
Weil aber die Interessenlage unbefugter testamentarisch nicht Bedachter eine andere ist, und privat ermittelt bereits festgestellt vorliegt es sich um einen von langer Hand sauber vorbereiteten Nachlassbetrug handelt, kam es bereits zu einem ersten Verfahren, welches unter völlig falschen Voraussetzungen statt fand um das vorliegende eigene Testament der Erblasserin zu Fall zu bringen zur eigenen unbefugten Bereicherung.
Die vorliegenden bisherigen Gerichtsakten sind erheblich sachverfälscht und für dieses Verfahren unbrauchbar. Sie geben die privat ermittelte Wirklichkeit nicht wieder und sind rein zweckdienlich verfälscht und bedürfen eines neuen, der Wirklichkeit entsprechenden Vortrages der Wahrheit findung wegen. Selbst die Personalie der Erblasserin ist in mehreren vorliegenden amtlichen Dokumenten verfälscht und sind der Erblasserin Frau Flach aus Büdingen nicht zuzuordnen und betreffen eine ganz andere unbekannte Person.
Nach vorliegenden Ermittlungen ist der Nachlass erheblich und soll gewollt in die Taschen unbefugter fließen. Um das zu verhindern, bemühen wir uns seit Jahren um Klärung der völlig ungeklärten Sache wo an vorderster Linie auch das für meine Ehefrau Leistungserbringende Hessische Sozialamt tangiert wird und ein erhebliches MItspracherecht am Nachlass vorstehender Erblasserin hat. Als Neffe der Verstorbenen, meiner Tante vor Ort, ist mir deren Nachlass weitestgehend bekannt durch zahlreiche vertrauliche Gespräche mit ihr, falls es einmal erforderlich werden sollte, was nun tatsächlich eingetreten ist.
Vorweg möchte ich der Leistungserbringenden Sozialbehörde ankündigen, dass das testamentarische Teilerbe für meine Ehefrau am Nachlass der Erblasserin ausreichen dürfte, alle bisher erbrachten öffentlichen Leistungen aus der Kasse aller Steuerzahler in voller Höhe wieder zurückzuführen, was unser ausdrücklicher Wille ist, da wir auch in der Not Hilfe erhielten. Das gesamte unsinnige Verfahren aber war rein zweckbestimmt und die Erblasserin Frau Flach wurde aus reiner Habgier des Nachts mit dem was die Frau am Leibe hatte aus ihrem Hause gewaltsam entführt, privat ohne Rechtsgrundlage im Hause der Entführer hinter Schloss und Riegel eingesperrt und dort mit nachgewiesener gefälschter Vollmacht im Millionenbereich bestohlen.
Und jetzt kommt es;
dieses Privatgefängnis wurde dann vorlieggend von allen öffentlichen Aufsichtsbehörden vor Ort als Pflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes öffentlich im Schriftverkehr bezeichnet. Weil aber dort absolutes Besuchsverbot für sämtliche Angehörige der so genannten Heimbewohner vom Privathausbesitzer für die angeblichen Pflegeheimbewohner angeordnet wurde und eine solche mit hohen Auflagen versehene Einrichtung an besagter Stelle in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 unbekannt war, ließ ich dieses merkwürdige Haus amtlich kontrollieren über die obere Heimaufsichtsbehörde das Amt für Versorung und Soziales in Gießen. Postwendend kam die Antwort, dass dieses Pflegeheim dort unbekannt sei und nach dort auch keine amtliche Betriebserlaubnis erteilt wurde. Der Schriftverkehr mit dem Sozialamt in Gießen liegt vor. Nun hatten wir es amtlich, dieses Haus an besagter Stelle in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 wurde schon seit längerem schwarz betrieben durch den dortigen ortsbekannten Heimbetreiber an allen zuständigen öffentlichen Aufsichtsbehörden vorbei, welchen dies allesamt bekannt war und stillschweigend geduldet wurde.
Hinzu kommt Untreue im Amt aller örtlichen Audfsichtsorgane, die durch meine Anzeige von den Betrug und der Entführung der Frau Flach volle Kenntnis hatten und persönlich im Dienst dort in diesem Privatgefängnis ein uns aus gingen für ihre eigenen privaten dubiosen Geschäfte und ihre Dienststunden zum Teil für ihre eigenen privaten Zwecke missbrauchten, und dieses Privatgefängnis kraft Amtes auch noch deckten. Alles liegt bereits privat ermittelt auf dem Tisch wo es hingehört. Diese Verfahrensverschleppung ist auch der Grund, warum dieses Verfahren so lange dauert. Ein Rückgriff auf das Vermögen der hier Verantwortlichen in Höhe der veruntreuten Summen ist rechtlich gegeben, sollte die gesamtveruntreute Vermögenssumme der Erblasserin nicht mehr voll greifbar sein. Als Neffe der geschädigten Erblasserin Frau Flach als deren zeitnaher Kronzeuge in allen Fragen, stehe ich mit meiner Kenntnis der Einzelheiten dem Sozialamt jederzeit zur Verfügung. Soweit mein erster heutiger Hinweis zur Sache an das Hessische Sozialministerium. Wir bitten um kurze Rückantwort was getan wird um dem Recht zum Recht zu verhelfen und auch dem Betrug am Sozialamt abzuhelfen, denn hier geht es um eine sehr hohe Summe bereits geleisteter Vorleistung aus der öffentlichen Sozialkasse und damit aus öffentlichen Steuergeldern.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Maier, Neffe der Erblasserin Frau Flach