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Die Akte Grete Flach - 2001GRETE FLACH

OFFENER BRIEF

an die öffentlichen Aufsichtsbehörden der Stadt Büdingen, des Amtsgerichts Büdingen sowie des Kreisgesundheitsamtes des Wetteraukreises.

In der Sache geht es hier um das miserable Schicksal der zu ihrer Zeit bestbekanntesten Bürgerin der Stadst Büdingen“GRETE FLACH“ -BILD- genannt Kräuterfrau und in der Presse und Rundfunk vielfach zitiert—DIE WEISE FRAU VON BÜDINGEN wonach zu ihren Ehren und Andenken mitten in der Stadt Büdingen ein neues Seniorenzentrum benannt wurde und man dort bei Grete Flach wohnt. Diese Ehre entstand Frau Flach nicht etwa durch die Stadt Büdingen, welche dieser Frau durch ihr enormes Wissen und Können auf dem Gebiet des Gesundheitswesens unendlich viel zu danken hat. Nein, es war der Wunsch der breiten Öfferntlichkeit einer durch den Investor gestarteten Umfrage in der Presse zwecks Namensgebung dieses modernen Hauses, wo auch ich als ihr Neffe vor Ort zu einem persönlichen Gespräch mit der Geschäftsleitung gebeten wurde. Es mussten erst die Bürger befragt werden, von der Stadt selbst, was man ja hätte erwarten können, dass Namen vorgeschlagen worden wären für verdiente Bürger dieser Stadt, kam kein einziges Wort. Dies sei nur vorweg gesagt.

Um was es hier geht?

Seit Jahren läuft hier immer noch ein Verfahren mit den oben genannten Aufsichtsbehörden über ein Kapitalverbrechen an dieser Frau, woran sämtliche oben genannten öffentlichen Aufsichtsbehörden maßgeblichen Anteil haben wegen nicht Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufsichtspflicht, worüber sie einen Amtseid abgelegt haben. Sie alle halten es nach Aktenlage für nicht erforderlich ihrer Amtspflicht gemäß aktiv an einer Klärung dieses Verbrechens an Frau Flach mitzuarbeiten, wozu sie aus rechtlicher Sicht geradezu verpflichtet sind. Demnach bewahrheitet sich auch hier der wahre Spruch, Ablehnung und nichtbeachtung, ist ein Zeichen der Schwäche und man hat etwas zu verbergen.

Nahezu wöchentlich erscheinen neue Publikationen über das Internet weil die Presse mir als Berichterstatter es verweigert darüber öffentlich zu berichten um das Verbrechen mit Amtsbeteiligung vor Ort nicht öffentlich werden zu lassen und es damit ungeklärt bleiben soll.

DAS THEMA.

Nächtliche heimliche Entführung der friedlich in ihrem Hause allein lebenden Frau Flach/ Menschenraub unter Gewaltanwendung, private Wegsperrung der hilflosenn Frau in dem Privathaus ihrer beiden aktenkundigen Entführer in der Thiergartenstraße Nr. 27 in Büdingen ohne Rechtsgrundlage mit verordneten stricktem Besuchsbverbot für Angehörige und lebenslänglicher Freiheitsberaubung mit Todesfolge in diesem Zustand.

Desweiterten steht hier zur längst überfälligen Klärung an -Urkundenfälschung sowie Urkundenmissbrauch durch Bedienstete des Amtsgerichts Büdingen was vertuscht werden sollte zur vorliegend eigener Vorteilsnahme. Hinzu kommt ein vorgelegtes falsches Gutachten durch einen zweckbestimmten Gutachter beim Gesundheitsamt der keiner war und und in eihgener Sache auch nicht sein durfte, an welcher er selbst massiv beteiligt ist und war und dieser falsche Gutachter beim Gesundheitsamt mit anderen Aufgaben betraut war.

Als Weiteres was zur Klärung ansteht kommt hinzu, ein mit amtlicher Duldung sämtlicher örtlichen Aufsichtsbehörden illegal betriebenes Altenpflegeheim wie oben in der Thiergartenstraße Büdingen Nr. 27 mit mehreren dort privat eingesperrten Personen nur Frauen, ohne jedes Pflegepersonal durch die nächtlichen gewaltsamen Entführer auch der Frau Flach der Schwester meines Vaters, mit bereits festgestellter Fälschung von Vermögensvollmachten der Frau Flach, von welchen diese keine Kenntnis hatte wegen Vorenthaltung auch ihrer ständigen Post wo ihr von mehreren Konten bei ihren Banken ihre ganzen lebenslangen Ersparnisse in sage und schreibe exakt geprüfter Höhe von 863. 838, o5 in bar in harter DM zur eigenen Bereicherung gestohlen und veruntreut wurden.

Das aber ist noch nicht alles, denn es kommt noch ein gefälschtes notarielles Testament hinzu, von welchem Frau Flach ebenfalls keine Kenntnis hatte wofür sich ein ortsbekannter Notar missbrauchen ließ und dieses gefälschte Testament zu Gunsten der Stadt Büdingen lautete, welche in den Privatangelegenheiten ihrer Bewohner überhaupt nichts zu suchen hatte und dieses merkwürdige Testament zum eigenen Nachteil der Frau Flach lautete und deren einstigen Rechtsnachfolger. Dies und alles Weitere dazu ist aktenkundig und steht insgesamt zur Klärung an.

Und was geradezu höchste Beamtenkriminalität erfüll ist die Tatsache–vorliegend aktenkundig–dass sich das Nachlassgericht Büdingen wegen zeitnaher Amtsermittlungsverweigerung und maßgeblicher schulshafter Beteiligung an diesem Verfahren selbst in die Abhängigkeit vom Mittätern hineinmanöveriert hat und sich von diesen erpressbar gemacht hat in der Weise, was zeitnah öffentlich durch den am Nachlass vehement interessierten Magistrat der Stadt Büdingen in der Presse vorliegend veröffentlicht wurde, dass, wenn das Nachlassgericht nicht tue was die Stadt rechtlich von dort erwarte, dem Gericht juristische Schritte agekündigt wurden–nämlich ein allerletztes handschriftlich verfügtes Testament der Frau Flach –als ihrem wirklich letzten Willen nicht anzuerkennen und ein vorausgegangenes vorstehend gefälschter notarielles Testament, welches zu Gunsten der Stadt lautete, anzuerkennen, welches Frau Flach aber noch zu Lebzeiten rechtswirksam noch selbst beseitigt hatte. Und weiter, einen Auftrag für einen solchen Fall habe der städtische Justitiar–ein Herr Bennemann bereits.Dies war und ist die reinste Erpressung eines ordentlichen deutschen Amtsgerichts.-

Dies aber genügte den Herren der örtlichen Allmacht immer noch nicht, denn unabhängig von vorstehender Drohung durch den Magistrat an das Amtsgericht, wurde auch noch der falsche Gutachter vorliegend beim Amtsgericht vorstellig und empfahl unter Verstoß seiner gutachterlichen Schweigepflicht und Neutralität dem Nachlassgericht das eigenschriftliche Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen und hat neben dem Magistrat ebenfalls Partei ergriffen und damit dem Nachlassgricht dienstlich empfohlen, Rechtsbruch zu begehen.

Alle vorstehenden Beteiligten an diesem Verfahren eines Kapitalverbrechens an Frau Flach und weiteren privat eingesperrten Personen haben nach sofortiger Anzeige weder im Vorfeld ermittelt noch haben sie sich um den Verbleib der gestohlenen erheblichen Vermögenswerte an dem Nachlass der eingesperrten Menschen gekümmert, was auch heißt, sie alle sind nun noch zusätzlich  am erheblichen Steuerbetrug beteiligt durch stillschweigende Mitwirkung, da bis zur Stunde die  fällige Erbschaftsteuer noch nicht feststeht und entrichtet werden konnte. Und dies alles ohne persönliche Rückfrage bei der mit Amtshilfe privat weggesperrten Frau Flach und anderer, ob denn  dies alles mit rechten Dingen zugehe, dass ein und dieselben beiden aktenkundigen Entführer der Frau Flach nahezu wöchentlich bei den Banken erschienen unter Vorlage einer eigens gefälschten Vollmacht und ein Konto nach dem Anderen abräumten und die Konten löschen ließen.

Liebe Leser dieses heutigen wahren Horrorberichtes:

Diesen offenen Brief stelle ich hiermit zur öffentlichen Diskussion. Denn die Leser sind es, die hier das entscheidende Wort im allgemeinen öffentlichen Interesse haben und nicht wie hier vorliegend irgendwelche beeinflusste Angestellte oder  Beamte. Sie sind angesichts solcher öffentlichen Zustände im Lande als Beispiel zu sehen, warum die Politikverdrossenheit rasant immer weiter zunimmt. Und das mit vollem Recht,angesichts solcher Zustände.

Sagen auch Sie offen Ihre Meinung und schreiben Sie Kommentare in Leserbriefen, die in einer hier herrschenden Demokratie mit Rede und Pressefreiheit geradezu erwünscht ist und im öffentlichen Interesse steht. Ihre Meinung ob solcher Vorkommnisse dient der Ordnung in diesem Lande,  welches nicht wiederzuerkennen ist. Schon Morgen kann es jeden treffen wenn solches nicht zur öffentlichen Diskussion gestellt und kommentiert wird.

Kurt Maier, Sprecher der von Grete Flach testamentarisch verfügten Erbengemeinschaft  Die Akte Grete Flach worüber bereits auch ein Buch herausgegeben wurde und über den Buchhandel in allen deutschsprachigen Ländern zu bestellen ist.