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GRETE FLACH IN IHREM HEILKRÄUTERGARTEN: Lieber Leser, mein heutiger Bericht ist die Fortsetzung meiner Dokumentation vom 23. 6. 2018. Der Vermögensbetrug an Grete Flach aus dem hessischen Büdingen (siehe Bild), ist ein Kriminalfall erster Güte und ist filmreif.

Dies erweist sich allein schon aus der Vielfalt der örtlichen behördlichen Gesetzesverletzungen und Gesetzesmissachtung unseres Grundgesetzes, welches für alle und für jeden gilt, sowie einer Verfahrensdauer von nun schon 24 Jahren ohne, dass das Nachlassgericht Büdingen es für notwendig erachtet dem Verbrechen auf dem Grund zu gehen und das Verfahren im Sinnne der geltenden Gesetze endlich zu beenden, im Sinne der inzwischen verstorbenen Frau Flach,deren merkwürdiger plötzlicher Tod im Zustand ihrer Dauerfreiheitsberaubung an einen nicht erwünschten Zwangaaufenthaltsort immer noch zur Klärung ansteht.

Ein letztwilliges verfügtes Testament, welches hier für ihren Todesfall vorliegt und sogar wohl aus Sicherheitsgründen in amtliche gerichtliche Verwahrung gegeben wurde bis nach ihrem Tode, ist dort vorzeitig nicht anzutasten. Ein solches Testament ist so gut wie ein Vertrag, der auch nicht gebrochen werden darf und rechtlich verbindlich ist. Nicht so bei dem anscheinend allmächtigen Nachlassgericht im hessischen Büdingen, wo in vorliegender Sache eigene Gesetze gemacht werden und die gesamte Bevölkerung unseres Landes brüskiert und unser für alle geltendes Grundgesetz zur Farce  macht.

Diese Volksverdummung so scheint es, sollte auch hier ausgenutzt werden in dem Irrglauben, die Erbengemeinschaft hätte keine Ahnung von den juristischen Fallstricken, die mit solchen nicht alltäglichen Dingen verknüpft sind. Damit aber hat man sich einer Täuschung hingegeben, was ein Rohrkrepierer war. Auch die sehr lange Prozessdauer weist deutlich auf Nachlass- und Prozessbetrug hin, welcher sauber geplant war und aufgedeckt wurde.Von daher ist dieses völlig unsinnige von langer Hand geplante Betreugsverfahren zu beenden im Sinne der letztwilligen Anordnung und Verfügung der Verstorbenen. Dies allein auch deswegen, weil ein zunächst auf betrügerische Weise erteilter Erbschein an Unbefugte auf Betreiben der ausgewiesenen Erbengemeinschaft kurz nach Erteilung wieder angefordert werden musste und dem Nachlassgericht auch anstandslos wieder zurückgegeben wurde weil er ungültig war. Seither existiert in dieser Sache überhaupt noch kein Erbschein der in Rechtskraft erwachsen wäre.

Auch die Kosten für den an die Erbengemeinschaft zu erteilenden Erbschein, die der Erbengemeinschaft vorweg abverlangt und auch schon bezahlt werden mussten, wurden vom Gericht zurück verlangt—und auch wieder erstattet. Mit der Erstattung der Erbschein Kosten hat das Nachlassgericht Büdingen automatisch ein Schuldbekenntnis abgelegt, dass der zunächst  an Unbefugte erteilte Erbschein eine behördliche Manipulation war und die falschen Erbscheinbesitzer in den Anordnungen der Erblasserin Frau Flach nichts zu suchen hatten. Dies und nichts anderes ist die einzige Position, die noch zur letzten Entscheidung des Nachlassgerichts ansteht. Die Staatsanwaltschaft wurde diesbezüglich bereits in Tätigkeit versetzt und mit den Ermittlungen betraut, weil das Nachlassgericht in Büdingen seit Jahren Amtsermittlungsverweigerung/ Amtsermittlungsbehinderung betreibt um das Verfahren so in die Lange zu ziehen. Auch dies verstößt gegen geltendes Recht unseres Grundgesetzes. Auch darauf sei an dieser Stelle híngewiesen.

Mit freundlichen Grüßen an alle interessierten Leser mit zunehmenden Interesse

Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Grete FLach als deren zu Lebzeiten beauftragter Sprecher für ihre Angelegenheiten vor Ort.