Guten Tag lieber Leser, war mein nun erster Bericht zu dem Verbrechen an Grete Flach aus dem hessischen Büdingen in einer neuen Serie von Dokumentationen die Einleitung einer Serie, so folgt nun heute hiermit die Fortsetzung. Der Polizeichef von Büdingen, seinerzeit der Entführer von Frau Flach aus ihrem Hause Herr Eberhard Glänzer auch als illegaler Pflegeheimbetreiber ohne Betriebserlaubnis und ohne Pflegepersonal für mehrere privat eingesperrte Menschen nur Frauen mit Vermögen, seinerzeit insgesamt 6 Personen unter stillschweigender Duldung aller örtlichen Aufsichtsbehörden die dort persönlich verkehrten, auch des städtischen Gewerbeaufsichtsamtes und vor allem der Justiz, bezeichneten uns Angehörigen gegenüber das Privatgefängnis des Herrn Glänzer als Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes um uns zu täuschen, welches nach erfolgter privater und oberaufsichtsamtlicher Kontrolle durch das zuständige Amt für Versorgung und Soziales in Gießen legal überhaupt nicht existierte und dort unbekannt war und dorthin auch keine Betriebserlaubnis mit hohen Auflageh erteilt wurde.
Damit war es amtlich, dieses sogenannte Altenpflegeheim ohne jedes Personal wurde schwarz betrieben solange zuvor schon, ehe man sich vor lauter Geldgier und Habgier auch an der vermögenden Frau Flach der Schwester meines Vaters vergriffen hatte–der international bekannten Kräuterheilerin aus Büdingen und die allein lebende Frau um ihr Lebenswerk und um ihre gesamten Ersparnisse nachweislich vorliegend im Millionenbereich in Bargeld bestohlen hatte, welches im Hause des Herrn Glänzer als damaliger Polizeichef von Büdingen seither verschunden ist. Und genau an dieser Stelle kläre ich hiermit in aller Öffentlichjeit alle interessierten Leser auf,was Betrug ist.
Der Gesetzgeber sagt, Betrug ist, dass jemand einer Person oder Institution absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen eigenen Vorteil verschafft. Und genau das liegt hier vor,
um sich den Nachlass der Frau Flach unbefugt selbst aneignen zu wollen. In Art. 263 BGB Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 STGB sagt der Gesetzgeber auch, ein besonders schwerer Fall des Betruges ist es, was auch hier vorliegt wenn der oder wie hier die Täter zur Begehung des Betruges seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht—-was auch hier vorliegt. Als Amtsträger gelten Beamte, Richter und andere Inhaber sowie Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. In dem vorliegenden Betrugsfall an der Erblasserin Frau Flach und an deren Nachlass sind dies insgesamt 11 Personen der öffentlichen Aufsicht vor Ort die inzwischen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden und die Ermittlungen am Laufen sind. Darunter sind Richter, ein Gutachter der keiner war und sein Amt missbrauchte und der gesamte Magistrat der Stadt Büdingen mit vehementem Interesse am nicht geringen Nachlass der Ortsbürgerin Grete Flach und die Stadt in den Privatangelegenheiten ihrer Bewohner nichts, aber gar nichts zu suchen hatte.
Der Tatbestand der Bereicherungsabsicht, ein Vermögensverschiebungsdelikt ist in vorliegender Sache um den Nachlass der Frau Flach erfüllt durch Bereicherung der Täter und ihrer Erfüllungsgehilfen und Hintermänner, allesamt aktenkundig und unter Beweis stehend. Alle vorerwähnten Angezeigten Verantwortlichen standen im öffentlichen Dienst und haben ihre Aufsichtsämter dazu missbraucht um ein Kapitalverbrechen im hessischen Büdingen an Frau Flach und weiteren privat eingesperrten und finanziell bestohlenen Personen nur vermögende Frauen mit guten Ersparnissen mit Amtshilfe kraft ihrer Aufsichtsämter gedeckt, was nun wegen Amtsermittlungsverweigerung durch das beteiligte Amtsgericht durch die eingeschaltete Staatsanwaltschaft zur Klärung ansteht. Mord, bzw. berechtigter Mordverdacht an Frau Flach im Dauerzustand lebenslänglicher Freiheitsberaubung an einem unerwünschten fremden Ort, steht hier ebenfalls zur Klärung an mit mysteriösem Hintergrund und dem berechtigten Verdacht, dass Frau Flach auch nicht eines natürlichen Todes sterben musste an einem Ort, den sie sich nie gewünscht hatte. Lieber Leser, Fortsetzung folgt in Kürze damit Sie aus erster Hand informiert sind, als wären Sie im Gerichtssaal anwesend.
Mit freundlichen Grüßen an alle interessierten Leser
Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Dora Margarete Anna Flach in Büdingen genannt Grete Flach.