Liebe Leser meiner ständigen Berichte und Dokumentationen.
heute eine weitere für jeden wichtige Information.
Brauche ich einen Erbschein wenn ein Testament vorliegt? Nach neuestem BGH Urteil vom 5. 4. 2016 NEIN!!Ein Testament, ob handschriftlich oder notariell verfasst, reicht aus um die Legimität nachzuweisen. Danach dürfen Banken den berufenen Erben keinen weiteren kostenpflichtigen Erbschein mehr abverlangen und müssen Guthaben des Erblassers den berufenen Erben auszahlen. Das ist das Eine.
Verjährung eines Erbes:
Diese beginnt nach 3 Jahren. In vorliegender Sache zum Nachlass der Erblasserin Frau Grete Flach aus Büdingen ist Fakt, dass ein Erbscheinsantrag umgehend nach Bekanntwerden durch persönliche Vorsprache beim Amtsgericht gestellt wurde. In dem eigenschriftlichen Testament der Frau Flach sind zwei Erben zu gleichen Teilen berufen. Die Rechtspflege hat bei unserem Erscheinen beim Amtsgericht um einen nach Testament berechtigten Erbscheinsantrag zu stellen auf dienstliche Anordnung zunächst mir als Neffen der Erblasserin angeordnet, ein blanko Formular zu unterschreiben, welches dann vom Gericht ausgefüllt werden sollte. Dies habe ich zunächst moniert und gesagt, dass, wenn dies nicht in Ordnung sei bekomme die Rechtspflegerin ein Problem. Antwort, das sei schon in Ordnung. Als ich in Begriff war Formular und Stift an meine neben mir sitzende Ehefrau weiterzureichen zur Unterschrift, als mit berufene Teilerbin, griff die Rechtspflegerin, die sich merkwürdigerweise hinter mich gestellt hatte auffallend hastig zu, nahm das von mir unterschriebene Formular und Stift an sich und sagte, DANKE, das reicht schon, ihre Ehefrau brauche nicht extra unterschreiben.
Ich selbst als in solchen Dingen noch unerfahren wie wohl die meisten Menschen vertraute auf Treu und Glauben an die Integrität der erfahrenen Juristin und habe ihrer dienstlichen Anordnung, zu unterschreiben, Folge geleistet.Was jedoch kaum zu glauben war bei einem deutschen Amtsgericht wie dies im hessischen Büdingen wurde meine dienstlich angeordnete blanko Unterschrift dazu benutzt, durch das Amtsgericht eine handfeste Urkunfenfälschung zu begehen in der Weise, indem die Rechtspflege trotz Vorlage des Testamentes der Erblasserin eigenmächtog ohne unserer Kenntnis hinein schrieb, ich hätte angeblich einen Erbscheinantrag als Alleinerbe gestellt, was nach vorliegendem Testament gar nicht möglich gewesen wäre weil es der letztwilligen Anordnung der Erblasserin voll entgegen stand wo ich doch nur als Teilerbe berufen wurde, und nicht als Alleinerbe.
Dieser unmögliche Vorgang hat einen Jahre dauernden Prozess mit der Justiz in Büdingen ausgelöst. der bis heute noch zur Klärung ansteht,. welcher nach Aktenlage und dem privat erfolgten Ermittlungsergebnis von langer Hand sauber vorbereitet war. Durch die Urkundenfälschung der Rechtspflege wurde dann meine zur Teilerbin berufene Ehefrau in dem weiteren Verfahren nur noch als Zeuginn geführt und nicht als tatsächlich berufene Teilerbin am Nachlass. Um an dem Nachlass der Erblasserin Frau Flach zu kommen mit vehementem Interesse, wurde diese im Schutze der dunklen Nacht gewaltsam aus dem Schlaf gerissen und von zwei ortsbekannten Männern verschleppt und im Hause der Entführern ohne Rechtsgrundlage ein volles Jahr lang privat eingesperrt ohne jede Pflege und mit eigens gefälschter Vollmacht um ihre Ersparnisse bestohlen nahe der Millionengrenze – exakt auf Heller und Pfennig nachgewiesen 863. 838, o5 in harter DM Währung. Dies alles ohne dass im Vorfeld das sofort angezeichte Verbrechen überhaupt ermittelt wurde, weil man inzwischen nachgewiesen dieses Verbrechen bewusst von Amtswegen gedeckt hatte und selbst maßgeblichen Anteil daran hatte durch Amtsmissbrauch im Dienst. Es sollte alles stillschweigend vertuscht werden und der hohe Vermögensdiebstahl, verbunden mit einem ebenso hohen Steuerbetrug sollte zur eigenen Bereicherung unter dem Teppich gekehrt werden.Dies liebe Leser, ist der derzeitige Sachstand der nun in bereits beantragten Nachermittlungen als Ersatz für dire amtliche Ermittlungsverweigerung beim Amtsgericht mit Antrag vom 4. 8. 2017 zur Klärung ansteht. Ein Termin dafür steht noch aus und die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits ihrerseits nach allen Seiten aufgrund der Aktenlage. Soweit meie heutige weitere Stellungnmahme und aktuelle Information. Ich werde weiter berichten.
Herzliche Grüße an alle Leser und seien auch Sie wachsam, denn bei Geldgier und Habgier hört bekanntlich die Frundschaft auf. Ihr Kurt Maier, Neffe von Frau Grete Flach.