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Grete Flach:

Der bis zur Stunde ungeklärte Entführungsfall von Frau Flach aus dem hessischen Büdingen liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse und ist von besonderer Bedeutung und tangiert unser Grundgesetz ganz erheblich.

Eigenmächtige Freiheitsberaubung auf Lebenszeit ohne richterliche Anordnung und vorsätzliche Verletzung des bestehenden Erbrechts sind hier die tragenden Elemente. Hinzu kommt Untreue im Amt, nicht Wahrnehmung der öffentlichen Aufsichtspflicht und Ermittlungsbehinderung durch die örtliche Justiz mit mysteriöser Todesfolge der Betroffenen im Zustand der Dauerfreiheitsberaubung. Vorsätzlicher Mordverdacht durch Medikamentenmissbrauch an einem Zwangsaufenthaltsort den sich die Betroffene nie wünschte steht zur Klärung an.

Das Verbrechen an Frau Flach der bekannten Millionärin aus reiner erwiesener Geldgier, war nach den erfolgten privaten Ermittlungen von langer hand geplant und sollte vertuscht werden, wurde aber durch akribische private Ermittlungen aufgedeckt und öffentlich gemacht.

Wir Angehörigen wünschen mit  weiten Kreisen der Bevölkerung, dass dieser Fall lückenlos aufgeklärt wird was auch im allgemeinen öffentlichen Interesse steht. Immer dann, wenn erwiesenes Unrecht für Recht erkannt werden soll wie im vorliegendem Fall, wird Wiederstand zur Pflicht. Dies erkannte auch Berthold Brecht zu seiner Zeit. Dies habe auch ich mir heute zu meiner Zeit zu Eigen gemacht. Wenn die Verantwortlichen für dieses Verbrechen an der künstlich hilflos gemachten Frau Flach glaubten die allesamt bei der öffentlichen Aufsicht in Büdingen zu suchen sind und bereits aktenkundig sind, sie könnten kraft ihrer öffentlichen Ämter tun und lassen wie es ihnen beliebt und sich mit den Ersparnissen anderer ortsbewohner hinter deren Rücken selbst bereichern, dann haben sie damit berechtigten Wiederstand in der Öffentlichkeit geradezu zur pflicht gemacht.

Sie haben über viele Jahre mit juristischen Mitteln Volksverdummung betrieben mit vorliegenden Urkundenfälschungen und Urkundenmissbrauch sogar beim Amtsgericht und anderes mehr, Wiederstand geradezu herausgefordert. Nun aber müssen sie das was sie gesät haben auch Ernten, denn jede Saat bedarf bekanntlich auch einer Ernte. Sie stehen nun in der Pflicht das was sie auf fremden Äckern  rechtswidrig gesät haben, dafür den Beweis zu erbringen um die Ernte auch vornehmen zu dürfen. Und damit sind sie nun an ihre Grenzen gelangt welche ihnen der Gesetzgeber unseres Grundgesetzes unantastbar aufzeigt.

Dort heißt es im neuesten Urteil des BGH( Bundesgerichtshof) wie folgt; Wer in einem Testament nicht als Erbe berufen wurde ist nicht Erbe was hier die Gegenseite betreffend vorliegt. Und weiter, auch ohne Erbschein wird der oder die Berufenen mit der Sekunde des Ablebens Eigentümer und neuer Verfügungsbertechtigter sämtlicher vermögenswerte, die ehedem im Eigentum des Erblassers standen. Dieses klare Urteil des BGH gilt auch für das Amtsgericht in Büdingen wo zurückliegend das geradezu Unmögliche möglich gemacht werden sollte, wenn wir Angehörige hier nicht genau hingeschaut hätten.

Wir am Nachlass Berufene haben zeitnah ordnungsgemäß beim Nachlassgericht einen gemeinsamen Erbschein nach Testament beantragt welcher dort geprüft und zunächst nicht zu beanstanden wurde und auch vorweg schon bezahlt werden musste. Damit war ein Erbschein zunächst an uns zu erteilen und an niemanden Anderen. Das Amtsgericht aber machte hier seine eigenen Gesetze und verweigerte uns den berechtigten Erbschein durch Unterlassung der Pflichtermittlungen von Amts wegen und erteilte den von uns bereits bezahlten Erbschein eigenmächtig an andere—Unbefugte, welche gar kein Anrecht darauf hatten. Solches sind die Zustände bei diesem ordentlichen deutschen Amtsgericht im hessischen Büdingen. Solches ist nicht nur Nachlassbetrug sondern auch sauber geplanter Prozessbetrug. Womit Prozessbetrug bereirts beginnt, möchte ich hiermit allen interessierten Lesern auch  erklären. Da genügt bereits schon eine einzige Falschaussage vor Gericht durch welchen Beteiligten auch immer.  Vorliegend aber gibt es in diesem Verfahren jedoch reihenweise Falschaussagen vor Gericht und auch ebensoviele Urkundenfälschungen und auch urkundenmissbrauch durch Bedienstete bei diesem Amtsgericht.

Dies alles zu klären, steht nun nachträglich an wegen zeitnaher unterlassener Amtsermittlungspflicht durch das Nachlassgericht in dem Irrglauben, uns Berufene damit zum Schweigen zu bringen. Entsprechende Gegenmaßnahmen zur Sachklärung sind bereits eingeleitet und auch die Staatsanwaltschaft ist gefordert in  die Ermittlungen einzutreten wegen berechtigten Verdacht der heimtückischen Tötung der Frau Flach durch Medikamentenmissbrauch. Erhärtet wird dies auch dadurch, dass zwei der Hauptverdächtigen seit dem Mysteriösen plötzlichen Versterben der Frau Flach aus heiterem Himmel aus Büdingen spurlos verschwunden waren. Sie wurden privat gesucht und gefunden weit weg wo sie zunächst keiner kannte. Ihre Vernehmung vor Gericht steht nun bevor. Soweit meine heutige erneute aktuelle Nachricht.

Ich wünsche allen Lesern ein gesundes friedliches Weihnachtsfest und ein ebensolches gutes Neues Jahr 2018. Ihr Kurt Maier, Buchautor und Neffe von Frau Grete Flach.