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Buchautor Kurt MaierHeute liebe Leser eine für jeden Bürger ob jung oder alt wichtige Aufklärung in Sachen Testament. Halten Sie sich das fest.

Das deutsche Erbrecht, welches ich genau studiert habe, erlaubt jedem Erwachsenen (ab 1. 1. 1992 auch jedem Betreuten) durch das neue Betreuungsgesetz über seinem Nachlass nach Gutdünken selbst zu verfügen. In der Justizsprache(Testierfreiheit)

Das Privatschriftliche Testament:

Jeder mündige Volljährige ab 1. 1. 1992 auch jeder Betreute nach Art. 1896 BGB kann ein eigenes Testament errichten. Aufpassen: Der gesamte Text muss handschriftlich eigenhändig mit Unterschrift sowie Ort und Datum der Niederschrift enthalten.

Ihr Testamnet können Sie jederzeit auch Zuhause aufbewahren aber so, dass es im Bedarfsfall auch gefunden wird. Sie können es auch gegen einmalige geringe Gebühr beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben bis nach Ihrem Tode. Ein in amtliche Verwahrung gegebenes Testament darf in keinem Fall von anderen vor den Erbfall angetastet, entnommen und eröffnet werden.(Urkundenmissbrauch) Und genau dies ist in vorliegender Sache mit dem Testament der Frau Flach in Büdingen bei diesem Amtsgericht durch Bedienstete geschehen für missbräuchliche Zwecke, die ich Dank meiner eigenen Kenntnis aufdecken konnte.

Widerruf eines Testamentes ist privat verwahrt jederzeit möglich durch Zerreißen oder den Vermerk ungültig.

Achtung bei notariellem Testamnet.

Hier gilt bereits schon die Rücknahme durch den Eigentümer als Widerruf. Mit der Minute der Entnahme existiert dieses Testament nicht mehr. Erst mit der Minute wo Sie ein neues Testament errichten mit kleinen Abweichungen und in amtliche Verwahrung geben, ist dieses neue Testament gültig. Alle nach Datum vorausgegangenen Testamente sind ungültig, falls ein solches noch existieren sollte. Mit meiner juristischen Kenntnis in solchen Dingen konnte ich hier einen amtlichen versuchten Dokumentenmissbrauch aufdecken mit den privaten Dokumenten der Frau Flach meiner Tante im hessischen Büdingen. Hier hatte ein falscher Gutachter der gar keiner war und auch nicht sein durfte als an dem Verbrechen an der Frau Flach vom ersten Tag an beteiligt, den Versuch gemacht, das Testament der Frau Flach in amtlicher Verwahrung sich bei Gericht befindend bei einem Besuch der alleingelassenen Frau an ihrem Zwangsaufenthaltsort/ einem unerwünschten Pflegeheim zu beeinflussen, und zu überreden ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzunehmen. Das war eine bewusste Täuschung der betagten Frau wohl in der Annahme, sie würde seinen Rat befolgen. Frau Flach aber misstraute diesen für sie Fremden und ließ ihn  abblitzen und befolgte seine Anspielung nicht. Ihr Instinkt hatte ihr wohl gesagt, hier stimmt etwas nicht, womit die Frau mehr als nur recht hatte. Auch hier hatte ihr geistiger Weitblick weiteres geplantes Unheil verhindert.

In einer Erbengemeinschaft

wie diese auch Frau Flach letztwillig verfügt hat, können mehrere Erben beteiligt werden.

 

Vermächtnisse:

Hier geht an die von Ihnen gewünschten Erben Ihr Vermögen als Ganzes über. Wollen Sie auch anderen etwas bestimmtes vererben, können Sie Vermächtnisse bestimmen. Ein solches Vermächtnis bezieht sich immer auf eine konkrete Person oder Einrichtung. Der oder die Begünstigten können die Ansprüche gegenüber den eigentlichen Erben geltend machen, die dieser zu erfüllen hat. Auch hier liegt in der Sache um Frau Flach ein gefälschtes notarielles Testament vor womit die Frau und ihre Rechtsnachfolger betrogen werden sollten, von welchem Frau Flach zu richterlichen Anhörungsprotokoll stehend keine Kenntnis hatte jemals überhaupt bis dahin ein Testament gehabt zu haben. Auch hatte die Frau nie in solchen Dingen ein Notariat betreten, welches sich nur wenige Meter von ihrem Haus entfernt befand.

Sie sehen lieber Leser, dass alles was ich Ihnen vorstehend zu Händen gebe Hand und Fuß hat und Ihnen dies jeder Anwalt bestätigen wird. Ich habe mir Jura durch Studium der einschlägigen Literatur und Gesetzeslage selbst beigebracht und diesbezüglich den schier undurchdringlichen Dschungel der Juristerei mit vielen offenen Hintertürchen, die man kennen und abwägen muss, bevor man sich damit einläßt. Auch Juristen sind nur Menschen wie Du und Ich, aber man sollte ihnen auf die Finger schauen  und mit denken. Denn wenn Sie alles aus Bequemlichkeit oder Unwissen anderen überlassen, sind sie bereits verlassen. Ich habe in dieser Sache um meine Tante Frau Flach 13 so genannte Rechtsanwälte mit der Sache betraut. Ausser Spesen nichts gewesen. Nun habe ich die Sache selbst in die Hand genommen und schon geht es anders herum und die Wahrheit kommt scheibchenweise ans Tageslicht welche INtriegen hinter diesen Nachlass- und Prozessbetrug in Wirklichkeit stecken. Es ist schier nicht zu glauben was da nach und nach ans Tageslicht kommt wenn es denn nicht die volle privat ermittelte Wahrheit wäre. Denn auch hier hat das Nachlassgericht ganz bewusst um etwas zu vertuschen von Amts wegen Ermittlungsbehinderung betrieben und bis zur Stunde die gemäß Art. 2358 BGB zu  veranstaltenden Amtsermittlungen permanent nicht durchgeführt. Anderenfalls wäre dieser enorme Betrug gleich zu Beginn  aufgeflogen. Immer mehr kristalisiert es sich heraus, dass die gequälte Frau Flach auch keines natürlichen Todes gestorben ist und ermordet wurde mit Medikamenten,was derzeit zur Klärung ansteht. Alle Anzeichen deuten darauf hin, denn mit dem völlig ünberraschenden Tod der Frau Flach waren gleich zwei der verantwortlichen Täter auf der Flucht und haben sich abgesetzt weit weg von Büdingen wo sie keiner kennt. Die Behörden vor Ort gaben mir keine Antwort über den Verbleib.Ich habe sie mit meinen Mitteln gesucht und gefunden und ihre neuen Anschriften liegen dem Amtsgericht bereits vor. Sie werden nun in erforderlichen Nachermittlungen vor Gericht erscheinen müssen und Rechenschaft ablegen müssen. Soweit lieber Leser der neueste Sachstand der Dinge.

Herzliche Grüße an alle Leser meiner ständigen aktuellen Post. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Kurt Maier, Buchautor und Neffe von Grete Flach aus dem hessischen Büdingen.