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Grete Flach
Lieber Leser, in dem Zusammenhang mit dem Kapitalverbrechen an Frau Flach der bekannten Kräuterheilerin aus Büdingen berichte ich Ihnen heute ( auch sachbezogen) über die Pflichten eines Sachverständigen Gutachters. Dies deswegen, weil auch hier in der Nachlasssache von Frau Flach Urkundenfälschung und Urkundenmissbrauch getrieben wurde durch einen vom Amtsgericht Büdingen bestellten Gutachter, der keiner war und in eigener Sache an welcher er maßgeblich verantwortlich beteiligt war, auch nicht sein durfte. Passen Sie bitte nun gut auf, wenn Sie in welcher Sache auch immer einen Gutachter brauchen sollten.

Ein Gutachter muss auf sein Amt vereidigt sein und dies auf Verlangen auch vorlegen. Er muss seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, unbefangen, gewissenhaft und unparteilich erfüllen. Der Gutachter darf sich bei Erbringung seiner Leistung keiner Einflussnahme aussetzen, die seine Vertrauenswürdigkeit und Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gefährdet.

Der Sachverständige hat bei Erbringung seiner Leistung stets darauf zu achten, dass er sich nicht der Besorgnis der Befangenheit aussetzt. Er hat bei den Vorbereitungen seiner Leistungen strikte Neutralität zu wahren und muss die gestellten Fragen objaktiv und unvoreingenommen beantworten. Insbesondere darf der Sachverständige nicht Gutachten in eigener Sache oder für Objekte und Leistungen seines Dienstherrn oder befreundeten Personen erstellen.

PERSÖNLICHE aUFGABENERFÜLLUNG UND bESCHÄFTIGUNG VON hILFSKRÄFTEN.

Der Gutachter hat die von Ihm  angeforderten leistungen unter Anwendung der ihm zuerkannten Sachkunde in eigener Person zu erbringen. Der Sachverständige darf Hilfskräfte nur zur Vorbereitung seiner Leistung und nur insoweit beschäftigen als er ihre Mitarbeit ordnungsgemäß überwachen kann. Der Umfang der Hilfskräfte ist kenntlich zu machen.

Aufzeichnung und Aufbewahrungspflichten:

Der Sachverständige hat über jede von Ihm angeforderte Leistung Aufzeichnungen zu machen. Aus diesen müssen ersichtlich sein: Name des Auftraggebers, der Tag an dem der Auftrag erteilt wurde, der Gegenstand des Auftrages und der Tag an dem die Leistung erbracht  oder Gründe, aus denen sie nicht erbracht worden ist.

Zur Schweigepflicht eines Gutachters:

Dem Sachverständigen ist untersagt bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangte Erkenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten.

Soweit lieber Leser, das Wichtigste zu einem Sachverständigengutachten. Warum schreibe ich Ihnen diese wichtige Nachricht–die für jeden von uns gilt? Einfach deswegen, weil auch in der Verbrechenssache an Frau Grete Flach aus dem hessischen Büdingen vom Amtsgericht pflichtwidrig ein Gutachter bestellt wurde der keiner war und als an dem Verfahren in eigener Sache auch nicht sein durfte wie vorstehend. Er war ein ermittelter Gefälligkeitsgutachter im Auftrag seiner aktenkundigen Auftraggeber und deren Erfüllunngsgehilfen und hat sich mithin an einer hoch kriminellen Vereinigung beteiligt und von Amts wegen missbrauchen lassen. Sein Gutachten zu Frau FLach existiert nicht und ist gegenstandslos und hat nie zur juristischen Verwertung existiert.

Alles Vorstehende was der bestehende Gutachterkatalog einem ordentlichen Gutachter an Pflichten auferlegt, hat dieser vom Amtsgerichht Büdingen bestellte Gefälligkeitsgutachter –ein angestellter Amtsarzt beim Gesundheitsamt angestellt  weisungsgemäß verletzt und hat sein Amt zweckbestimmt missbraucht im Sinnne seiner Erfüllungsgehilfen.

Auch auf seine vorliegende Empfehlung per Ferndiagnose an die Entführer von Frau Flach wurde diese von diesen verschleppt im Schutze der nächtlichen Dunkelheit und in deren fremden Privathaus hinter Schloss und Riegel eingesperrt und dort finanziell ausgestohlen und sie durfte ihr eigenes Zuhause bis zum Tode an mehreren Zwangsaufenthaltsorten versteckt nie wieder sehen. Völlig abgeschieden von der Außenwelt, einsam und verlassen, musste diese so verdiente Frau an einem fremden Ort Sterben und uns Angehörigen bis zur Stunde auch noch vorenthalten wird, was denn die urplötzliche Todesursache war und ich als ihr Neffe vor Ort sie noch 2 Tage zuvor besuchte in einem DRK Pflegeheim  wo sie putzmunter war und wir uns noch über alles was sie interessierte ausführlich unterhalten hatten. Und diese seelische Quälerei dieser Frau ist zurückzuführen auf das Gefälligkeitsgutachten dieses Amtsarztes, der selbst an dem Verbrechen beteiiligt war, womit er sein Gewissen bis zu seinem eigenen Lebensende und darüber hinaus belastet hatte in gemeinsamer Verantwortung mit dem Amtsgericht Büdingen.

Alle pflichtgemäßen Ermittlungen von Amts wegen wurden permanent blockiert und nicht durchgeführt. Daraufhin habe ich dies selbst in die Hand genommen und unter hohen Zeit- und Kostenaufwand einen regelrechten Menschenhandel in der Kleinstadt Büdingen aufgedeckt, der schon länger hinter dem Rücken aller Bürger mit weiteren privat weggesperrten Menschen nur vermögende Frauen geterieben wurde. Da das Amtsgericht bis zur Stunde an einer Aufklärung dieses Verbrechens an Frau Flach der Schwester meines Vaters nicht bereit war, habe ich nun bei diesem Amtsgericht ein erneutes Verfahren eingeleitet und Nachermittlungen beantragt als Ersatz für die zeitnahen unterlassenen Amtsermittlungen um eine endgültige Klärung herbeizuführen. Eine Terminanberaumung wurde beantragt und steht bevor.Soweit liebe Leser mein heutiger weiterer Bericht zur Sache.Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten. Herzliche Grüße an alle Leser und vor allen die, welchen Frau Flach mit ihrem hohen Wissen wieder ihre Gesundheit zurückgegeben hat, und nicht selten vor dem bereits sicheren Tod bewahrt wurden weil alle ärztliche Kunst keine Wirkung mehr zeigte. Allein mit Mitteln der reinen Natur ohne jede Chemie hat diese Frau ein Leben lang praktiziert und tausenden Menschen das Leben gerettet. Diese Frau verdient wahrlich im Nachhinein ein lautes  DANKESCHÖN an welchem auch ich mich selbst anschließe, denn ich habe selbst viel von dieser Frau gelernt und kann von mir selbst behaupten, im Leben nie ernsthaft krank gewesen zu sein weil ich stets den Rat dieser Frau bei welchen kleinen Wehwehchen im Leben auch immer befolgt habe.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse

Kurt Maier, Buchautor und Neffe von Frau Grete Flach