Grete Flach:
Heute liebe Leser ein weiterer Bericht zur Sache und in Sachen Erbschein.
Wie kriminell sich die Sache um Frau Flach darstellt, dazu heute mein weiterer Tatsachenbericht. Da wurde doch plötztlich nach dem Tod von Frau Flach vom Gericht ein völlig fremder Rechtsanwalt aus dem entfernten Hanau als Nachlasspfleger bestellt, welcher als an dem Verfahren beteiligt gar nicht zulässig war weil er zuvor als Nachfolgebetreuer von Frau Flach bestellt wurde ohne Frau Flach überhaupt zu fragen, ob sie mit diesem völlig Unbekannten nun schon wieder fremden als neuer Betreuer wegen Absetzung des Vorgängers einverstanden sei, nachdem dieser Vorgänger wegen hoher Vermögensveruntreuung seiner Schutzbefohlenen fristlos entlassen werden musste.
Es war erneut ein Betreuungsverfahren durchzuführen mit persönlicher Vorstellung des neuen Betreuers.Frau Flach war voll geschäftsfähig und für ihre Angelegenheiten selbstbestimmend. Dies ist jedoch nicht geschehen und ihr wurde vom Gericht eigenmächtig das rechtliche Gehör verweigert im Zustand ihrer gewaltsamen Freiheitsberaubung und völlig abhängig von ihren Peinigern. Das war ein Rechtsverstoß gegen Art. 1o3 Grundgesetz.
Dieser völlig fremde Rechtsanwalt und Notar aus dem entfernten Hanau hatte nun seinerseits als in dem Verfahren verstrickt, gravierende Falschangaben dem Amtsgericht vorgetragen, die auch dort ungeprüft hingenommen wurden. So hat dieser Nachlasspfleger unter anderem für Unbefugte, die nach vorliegendem Testament gar kein Anrecht auf dem Nachlass haben weil diese von der Erblasserin vorliegend nicht bedacht wurden, eigenmächtig einen Erbscheinsantrag bei Gericht gestellt, ohne die Unbefugten zuvor darüber zu informieren.
Unter diesen falschen Erben man sollte es nicht glauben wenn es denn nicht die Wirklichkeit wäre, befindet sich sogar einer, der längst schon verstorben war und damit Ein Erbscheinsantrag für einen Toten gestellt wurde. Dieser Nachlasspfleger stellte den Erbscheinsantrag wie es wörtlich heißt — für die noch unbekannten Erben. Einen Erbscheinsantrag zu stellen für noch unbekannte Erben die bis heute noch nicht letztricherlich erkannt wurden, und gar für einen bereits Toten, solches ist das reiste Husarenstück und könnte durchaus von einem Hauptmann von Köpenik stammen. Denn wer sind denn die unbekannten Erben überhaupt?
Einem Nachlasspfleger steht es per Gesetz überhaupt nicht zu, einen Erbschein zu beantragen. Für seine Tätigkeit benötigt er keinen Erbschein. Seine Aufgabe ist es den Nachlass zu verwalten und zu sichern und weiter nichts!! Einen Erbschein zu beantragen ist ausschließlich Sache der richterlich erkannten Erben. Da könnte jeder Beliebige kommen und behaupten, er sei Erbe eines Nachlasses der bis heute noch nicht feststeht.Desweiteren stellte dieser völlig fremde Nachlasspfleger dem Nachlass seiner vormals betreuten Frau Flach beim Nachlassgericht Kosten in Rechnung für angebliche Tätigkeiten, die er nach vorliegenden Ermittlungen gar nicht erbracht hat in Höhe von mehreren Tausend DM und hätte gar nicht erbringen dürfen, nämlich die Wohnungsauflösung der Frau Flach. Für Wohnungsauflösung ist weder ein Betreuer noch ein Nachlasspfleger berechtigt. Den erkannten Erben alleine obliegt die Verwertung des Nachlasses und das Verfügungsrecht. Eine richterliche Erlaubnis an Unbefugter gibt es nicht, wurde aber stillschweigend vom Amtsgericht geduldet.
Hinzu kommt noch, dass die Wohnung von Frau Flach und ihr gesamtes Haus noch zu Lebzeiten von ihrem abgesetzten Erstbetreuer einem Herrn Gernot Fritsche aus dem Nachbarort Ronneburg gemeinsam mit seinem Komplicen und mit Entführer der Frau Flach Eberhard Glänzer bereits eigenmächtig aufgelöst und ausgestohlen wurde und von diesen mit weiteren Helfern, darunter der Ehefrau des abgesetzten Erstbetreuers bis auf das letzte Bild an der Wand geplündert wurde und die Wohnung unbewohnbar war. Und dies alles liebe Leser, mit vollem Wissen der örtlichen Justiz als öffentliche Aufsichtsbehörde vor Ort.
Dieser fremde Nachlasspfleger hat sich mithin weitere Unwahrheiten geleistet. Auch hat er in seiner amtlichen Urkunde als Notar dem Nachlassgericht falsche Personalien der Frau Flach vorgetragen. Danach soll Frau Flach an einem Ort geboren worden sein, der gar nicht existiert und soll auch schon vor nahezu 100 Jahren verstorben sein nämlich am 12. 8. 1897, so heißt es in einer weiteren amtlichen Urkunde fälschlich. Diese unsere Frau Flach aber ist verstorben am 21. Juni 1994 in Büdingen wo sie gelebt hat.
In einem weiteren anderen amtlichen Dokument soll Frau Flach schon wieder an einem anderen Ort geboren worden sein, der ebenfalls nicht existiert. All das lieber Leser wurde vom Amtsgericht Büdingen ungeprüft für rechtens befunden und stillschweigend abgesegnet. Ein Justiz Skandal erster Güte bei diesem Amtsgericht im hessischen Büdingen. So nicht meine Herren Richter und Richterinnen bei diesem Amtsgericht Büdingen und all die anderen Verantwortlichen für diesen öffentlichen Justiz Skandal, für welchen Sie alle jeder auf seine Weise die Verantwortung tragen und involviert sind.
Der Fall Frau Flach ist ein bis zur Stunde völlig klärungsbedürftiges offenes Verfahren. Uns geht es wahrlich nicht um Bestrafung der Verantwortlichen, was uns nicht zusteht, sondern dies ist Sache der Strafverfolgungsbehörden. Sehr wohl abber geht es uns um Einhaltung von Recht und Ordnung, welchen wir alle jeder Einzelne unterworfen sind.
Der Verfasser und Buchautor und Neffe von Grete Flach
Kurt Maier.
Auch heute bedanke ich mich für die vielen Anfragen nach den Einzelheiten die mir von überall her zugehen.Auch Sie, können Ihre Anfragen auch per Mail stellen unter kurt.maier28@googlemail.com Jede sachdienliche Anfrage wird beantwortet und wird streng vertraulich behandelt. Jeder hat das Recht öffentlich seine Meinung zu einer Sache zu sagen. Dies sind demokratische Freiheiten und niemand kann und wird Sie daran hindern. Schreiben auch Siie Ihre Meinung zu solchen Vorkommnissen, sie dient der Allgemeinheit und regt zur öffentlichen Diskussion an und der Fall Frau Flach ist nur ein ein zufällig aufgedeckter Einzelfall unter wohl unzähligen anderen. Öffentliches Schweigen ermuntert zur weiteren Kriminalität. Dies aber wird durch öffentliche Meinungsvielfalt, sei es positiv oder negativ verhindert oder zumindest minimiert. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und das hohe Interesse.