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Buchautor Kurt MaierLiebe Leserin, lieber Leser.

Heute ein weiterer Tatsachenbericht  zu dem Verbrechen an Grete Flach der bekannten Kräuterheilerin aus dem hessischen Büdingen und hohem Vermögensdiebstahl an ihren Ersparnissen.

Es ist schon ein schönes Stück an Unverschämtheit, wenn in letzter Zeit zum Selbstschutz vor der eigenen Verantwortung in dieser Sache von angeblichen Erbauseinandersetzungen gesprochen wird um eigenne gravierende Verhaltensfehler beim Amtsgericht  Büdingen vertuschen zu wollen. Zu diesem Zweck sollen nun angebliche Erbauseinandersetzungen herhalten, die es nachweislich vorliegend sogar schriftlich, zu keiner Zeit gab und auch heute nicht gibt. Sie werden nur vorgeschoben, weil man dafür angeblich nicht zuständig sei. Auch dies werden wir Ihnen mit Ihren beschmutzten Händen nicht durchgehen lassen weil privat bereits ermittelt Gegenteiliges auf dem Tisch liegt und aufgedeckt wurde.

Nachstehend nun vor aller Öffentlichkeit die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, welche Gerichte ja hören wollen und Betroffene belehren.

Die Wahrheit zu diesem  Kapitalverbrechen an Frau Flach ist ein von langer Hand sauber vorbereiteter und auch privat ermittelter Nachlass und Vermögensdiebstahl an dem Nachlass der Erblasserin Frau Flach. Hinzu kommt Einbruch/ Diebstahl ins leerstehende Haus der Frau Flach in ihrer Zwangsabwesenheit während ihrer Entführungsphase, sowie Dokumentenmissbrauch und Dokumentenfälschung durch Bedienstete des Amtsgerichts Büdingen, ein nicht verwertbares gefälschtes Gefälligkeitsgutachten eines beauftragten Arztes vom Gesundheitsamt, nicht Wahrnehmung der öffentlichen Aufsichtspflicht durch alle örtlichen Aufsichtsbehörden, amtliche Deckung eines illegal betriebenden Altenpflegeheimes ohne jedes Pflegepersonal über einen  längeren Zeitraum, in welchem man auch die entführte Frau Flach heimlich hinter Schloss und Riegel eingesperrt und ihrer Freiheit beraubt hatte und sie dort in diesem Haus um die Sparsumme bei mehreren Banken in exakt ermittelter Höhe von 863. 838, o5 DM in harter DM Währung bestohlen wurde von ihren Sparkonten mit eigens selbst gefälschter Vollmacht. Nicht Wahrnehmung der amtlichen Ermittlungspflicht gemäß Art. 2358 BGB. Das Vorstehennde liebe Leser ist nur einiges, aber noch lange nicht alles. Es soll aber allen Lesern und auch den Verantwortlichen die Wirklichkeit aufzeigen und nicht das, was den unwissenden Lesern von Amts wegen vorgegaukelt wird.

Und ich weiß, wovon ich rede weil es mich ja selbst mit betrifft und ich den ganzen Skandal als Neffe der Frau Flach vor Ort ermittelt und aufgedeckt habe, und die Ergebnisse auf dem Tisch liegen wo diese hingehören, und nicht unter den Teppich, was wohl geplant war. Meine Herren Richter und Richterinnen allesamt die Sie hier Ihre Hände im bösen Spiel haben, Sie wollen die Wahrheit hören?     Hier haben Sie die Wahrheit! und ich sehe keinen Anlass, auch nur ein Wort zu ändern.

Sie deckten die Täter an dem Verbrechen an Frau Flach.Sie alle stehen vielmehr in der richterlichen Pflicht mir Gegenteiliges von dem vorliegend ermittelten zu beweisen. Ihre Unterstellungen sind also völlig abwegig. Mit Ihrem richterlichen Verhalten und amtlicher Unterstützung einer kriminellen Vereinigung haben Sie sich selbst zu Mittätern gemacht und bis zum heutigen Tag betreiben Sie Amtsermittlungsverweigerung zu einem hier vorliegenden Kapitalverbrechen mit Millionenschaden und stellen sich gegen Artikel 2358 BGB( Amtsermittlungspflicht der Gerichte.)Sie deckten die Entführer von Frau Flach um gemeinsam mit weiteren Erfüllungsgehilfen einen Keil zwischen uns Angehörige treiben zu wollen, was Ihnen misslungen ist. Auch dies steht unter Nachweis und ist aktenkundig.

Um allen Lesern eine weitere Tatsache vor Augen zu führen, wurden gerade Sie meine Herren Richter und auch Richterinnen beim Nachlassgericht Büdingen von dem am Nachlass vehement interessierten Magistrat der Stadt Büdingen schriftlich von dort vorliegend regelrecht erpresst zum Amtsmissbrauch und Untreue im Amt und Sie haben sich geradezu zwangsläufig diesen Druck von Aussen gebeugt und beugen müssen, weil Sie selbst zum Mittäter an dem Verbrechen wurden. Sie haben zwangsläufig ohne zu ermitteln den Wunsch der Stadt entsprochen einen Erbschein an Unbefugte zu erlassen,die in dem Testament der Frau Flach warum auch immer nicht bedacht wurden,. welche dort nichts zu suchen hatten., Wer von einem Verbrechen weiß, es nicht verhindert oder zur Anzeige bringt, macht sich automatisch zum Mittäter. Und exakt dies meine Herren Juristen beim Amtsgericht Büdingen liegt hier vor. Und sollten Sie sich rechtfertigen wollen und sogar müssen, dann erwarten wir Angehörige nun den Gegenbeweis zu all dem hier Gesagten. Dieser aber ist nicht zu erbringen weil es ihn nicht gibt und ich von Tatsachen rede.

Es erfolgten diesseits zahlreiche Eigaben sogar anwaltlich vertreten nach Ermittlungen von Amts wegen. Alles wurde ganz bewusst blockiert und tot geschwiegen und damit Ermittlungsbehinderung betrieben um uns Angehörige Mundtot zu machen. Dies aber meine Herren Juristen beim Amtsgericht Büdingen wird Ihnen nicht gelingen und das Ganze wird mit immer neuen Aufdeckungen solange im öffentlichen Raum stehen bleiben, bis auch das letzte Detail vollständig geklärt ist. Sie dürfen gespannt sein liebe Leser, was da noch alles ans Tageslicht befördert werden wird, denn es wird immer mehr bekannt.

Liebe Grüße an alle Leser meiner ständigen Dokumentarberichte

Ihr Kurt Maier, Buchautor und Neffe von Grete Flach                    Ich werde weiter berichten.