Liebe Leser meiner ständigen Tatsachenberichte zu dem Verbrechen an Grete Flach im Hessischen Büdingen.
Mein heutiger Bericht als weiterer Tatsachenbericht, gründet sich politisch, nämlich auf Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland und auf unser für alle geltendes Grundgesetz ob arm oder Steinreich.
Anlass meines heutigen Berichtes ist erneut das Verbrechen an Grete Flach mit Entführung der Frau aus ihrem Hause aus reiner Geldgier und Habgier der Täter und ihrer aktenkundigen Hintermänner vor Ort, alles öffentliche Amtsträger bis hin zur örtlichen Hauptverantwortlichen Justiz.
Dieser unglaubliche Behörden Skandal wurde nur zufällig aufgedeckt weil man sich auch an meiner vermögenden Angehörigen Frau Grete Flach vergriffen hat um der künstlich mit Amtshilfe hilflos und wehrlos gemachten Frau im Zustand der Freiheitsberaubung ihren verdienten Lohn für ihr Lebenswerk zu stehlen zur eigenen Bereicherung aller hier Verantwortlichen, ohne Ausnahme. Denn jeder Mithelfender ist auch ein potentieller Täter!!
Die Sozialbehörden unserer Bundesländer auch in Hessen, verwalten öffentliche Steuergelder für soziale Zwecke, dort wo diese erforderlich werden. Dies aber sind keine Geschenke, sondern sind bei Besserung der sozialen Lage wieder an das Amt zurückzuführen. Auf die Meldepflicht bei sozialer Besserung werden die Empfänger von Sozialhilfe vom Amt hingewiesen. Dies ist völlig in Ordnung und im Sinne aller Steuerzahler, was auch die Rentner einschließt, denn auch sie zahlen sogar doppelte Steuern zunächst aus ihrem Lohn und später werden sie noch einmal bestraft und müssen auch ihre Rente noch einmal versteuern.
Was jedoch nicht in Ordnung ist, ist dies, wenn im Hessischen Büdingen ein vormaliger Polizist mit Null Kenntnis im Pflegebetrieb —Namens Eberhard Glänzer— was längst kein Geheimnis mehr ist und aktenkundig ist in der Thiergartenstraße Nr. 27 in Büdingen und auch in Marköbel bei Hanau unangefochten von der örtlichen Aufsicht jeweils über einen längeren Zeitraum ohne amtliche Betriebserlaubnis mit hohen Auflagen für solche Heime und ohne jedes Pflegepersonal Pflegeheime betrieben hat, und dort in beiden Häusern mehrere Personen nur wehrlos gemachte Frauen mit Amtshilfe hinter Schloss und Riegel privat weggesperrt ohne jede Gegenleistung um ihre Ersparnisse mit gefälschter Vollmacht bestohlen wurden, und als deren Ersparnisse weg waren, diese Personen dann abgeschoben wurden und der Sozialhilfe zur Last fielen in regulären Pflegeheimen, welche Zuschuß berechtigt waren über das Sozialamt. Denn der illegale Pflegeheimbetreiber Herr Eberhard Glänzer war ja auf Grund seiner Illegalität nicht Antragsberechtigt auf öffentliche Gelder der Sozialhilfe. Im Gegenteil, er war als vormaliger Chef der Polizeistation Büdingen vom Kriminalen zum Kriminellen geworden und ein Straftäter. Seine illegalen Praktiken mit Hilfe der örtlichen Behörden wäre sofort aufgeflogen.
Folglich mussten die vormaligen Personen in seinem Haus gewaltsam eingesperrt rechtzeitig in normale Pflegeheime abgeschoben werden, weil nichts mehr zu holen war was festgestellt wurde. Dies wurde von Herrn Glänzer auch bei Grete Flach mit Amtshilfe der örtlichen Aufsicht so praktiziert und der Frau im fremden Haus des Herrn Glänzer sage und schreibe die unglaublliche Summe von exakt errechnet 863. 838, o5 in harter DM Währung von ihren Konten bei mehreren Banken gestohlen, was auch über das von mir eingeschaltete Finanzamt und dessen Abt. Steurfahndung bestätigt vorliegt.
Nur den noch höheren Ersparnissen der Frau war es zu danken, dass auch sie nicht dem Sozialamt und damit der Allgemeinheit zur Last fiel. Andererseits dies aber doch der Fall ist.
Beweis:
Meine Ehefrau pflegebedürftig, befindet sich in einem Pflegeheim wo monatlich hohe Kosten anfallen, die wegen Bedürftigkeit wie bei vielen Menschen von der Sozialhilfe getragen werden und mithin vom allgemeinen Steuerzahler. Nun aber wurde meine Ehefrau, welche sich sehr gut mit Frau Flach verstanden hatte und auch öfter geholfen hatte wenn es erforderlich war weil Frau Flach durch ihren Beruf von früh bis spät ausgelastet war, im vorliegenden Testament der Frau Flach für deren Todesfall als Teilerbin an ihrem Nachlass bedacht, was ihr durch nachgewiesene Dokumentenfälschung künstlich abgesprochen werden sollte. Zu diesem Zweck wurde vom Amtsgericht ein Gefälligkeitsgutachter für die Gesundheit der privat eingesperrten Frau Flach beauftragt im Zustand ihrer Freiheitsberaubung, welcher sich zu Diensten einer kriminellen Vereinigung stellte und nachweislich von ihm schriftlich vorliegend das Nachlassgericht massiv beeinflusste und angeraten hat, das Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen. Bereits dieser Rat mit Einflussnahme auf das alleinige Entscheiudungsrecht eines Amtsgerichts machte seinen Bericht an das Gericht fälschlich als Gutachten bezeichnet ungültig. Er verletzte damit sämtliche gutachterliche Pflichten die der gesetzliche Gutachterkatalog für vereidigte neutrale Gutachter einem Gutachter auferlegt. Das Amtsgericht, maßgeblich an dem Verbrechen an Frau Flach beteiligt, konnte nicht anders, und ließ sich mit dem Rat des falschen Gutachters erpressen, befolgte dies und erteilte einen Erbschein den wir bereits schon zuvor bezahlen mussten als ausgewiesene Teilerben, und erteilte unter Amtspflichtverletzung einen Erbschein an völlig Unbefugte im Testament nicht bedachte Personen. Eine weitere Erpressung erfolgte dann in noch größerem Ausmaß durch den am Nachlass der Frau Flach interessierten Magistrat der Stadt Büdingen mit Androhung gerichtlicher Schritte, sollte das Gericht dem Wunsch der Stadt mit ihren Interssen am Nachlass nicht befolgen. Der Text der Erpressung liegt im Original vor und wurde auch schon über das Internet veröffentlicht.
Das Testament der Frau Flach sollte mit allen juristischen Mitteln und Hintertürchen zu Fall gbracht werden zu Gunsten völlig fremder nicht bedachter Personen. Das Vorstehende war die reinste Erpressung eines ordentlichen deutschen Amtsgerichts im wahrsten Sinne des Wortes, was wohl seinesgleichen suchen dürfte in der deutschen Justizgeschichte
Dieser falsch erteilte Erbschein wurde von uns mit Erfolg angefochten womit man wohl nicht gerechnet hatte, und wurde schon wenige Wochen nach Erteilung auf Anforderung des Nachlassgerichts Büdingen von den falschen Erben wieder an das erteilende Amtsgericht zurückgegeben, was schriftlich von dort vorliegt. Mit der Rückforderung und Rückgabbe des Erbscheins an das Amtsgericht war dieser ungültig geworden, was auch die falschen Erben erkannt haben, die im Übrigen durch diesen Schachzug der Verantwortlichen, auch der Justiz,mit betrogen werden sollten was sich später herausstellte und wovon sie gar nichts ahnten. Alles Weitere dazu liegt in den Akten vor.
Wer in einem Testament namentlich nicht bedacht ist, ist nicht Erbe geworden. So auch der BGH, Bundesgerichtshof. Ein neuer Erbschein wurde den falschen Erben nicht erteilt gemäß meiner exakten Überprüfung der Gesamtakten von mehr als 7oo Seiten. Damit ist der Nachlass durch vorliegendes Testament bereits geregelt und das Leistungserbringende Sozialamt für meine Ehefrau in einem Pflegeheim lebend ist berechtigt alle bereits verauslagten Kosten bei Gericht aus dem Nachlass einzufordern. Ich betone ausdrücklich, dass dies auch unser Wille ist; alle Vorausleistungen, die erforderlich wurden, wieder an das Amt zurückzuführen Angesichts dessen, dass das Amt auch in der Not eingeschritten ist was nicht erforderrlich gewesen wäre, wenn das Nachlassgericht seine Amtspflicht erfüllt hätte und seine öffentliche Aufsichtspflicht erfüllt hätte. Das Gegenteil ist aber hier vorliegend der Fall. Anderes zu beweisen, wäre auch die Pflicht des Nachlassgerichts in Büdingen und diese Pflicht bisher ebenfalls nicht erfüllt wurde. Soweit lieber Leser, meine heutige Information und aktuelle Berichterstattung. Ich werde Sie ständig weiter auf dem Laufenden halten. Da dies alle und jeden Bürger hierzulande betrifft, bitte ich Sie um Weitergabbe meiner Berichte an alle die hier nicht informiert sind.
Ihr Kurt Maier, Buchautor und Neffe von Grete Flach, der ich auch in deren Namen spreche.
Anmerkung:
Das Vorstehende ist nur ein Beispiel unter sicher vielen Weiteren über die sozialen Missstände in diesem nicht wiederzuerkennenden Deutschland, welches nicht mehr Deutschland ist. Geldgier wie auch hier dargelegt, Habsucht nach dem Eigentum anderer, Vetternwirtschaft und Korruption ist der Maßstab aller Dinge was der eigenen Bereicherung dient auf Kosten aller Bürger und Steuerzahler in diesem fremd gewordenen Deutschland, woran alle Bürger zu leiden haben, nicht nur die gebürtigen Deutschen.
Wie lautet doch Artikel 5 unseres Grundgesetzes Meinungs und Prsssefreiheit? Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu vertreten, eine Zensur findet nicht statt. Vorstehender Artikel ist die freie Meinung eines deutschen unbescholtenen Staatsbürgers, welcher allen Lesern meiner ständigen Tatsachenberichte sagt, wo die Reise hin geht. Von einem immer weiter so kann man aus gehen wenn wie vorliegend in der Kriminalsache um Grete Flach selbst die Justiz wie hier vorliegend dem Gesetzgeber nicht mehr folgt und mit Amtshilfe kriminelle auch noch deckt. Arme Jugend dieses Landes, ich möchte nicht in ihrer Haut stecken und das erleben, was sie zu erwarten hat. Diese Worte zum Schluss meines heutigen Berichtes.