Grete Flach:
Lieber Leser, Büdingen schreibt seine Geschichte was man nachlesen kann. Allerdings aber nur was dem Leser genehm ist und nicht auch das was in dieser Stadt hinter dem Rücken der Öffentlichkeit vor sich geht. Man muss nur genau hinschauen und ein wenig selbst mitdenken, dann wird man denen hinter die Schliche kommen, die hier Verantwortung für diese Stadt tragen.
Ich spreche hier Tatsachen an und weiß wovon ich rede. In vorliegender Sache rede ich von Grete Flach, die mit weitem Abstand bekannteste und in der Bevölkerung auch beliebteste Einwohnerin der Stadt Büdingen. In einem nun schon jahrelangen ungeklärten Prozess, in welchem die Stadt Büdingen/ Magistrat einer der Hauptverantwortlichen für das Verbrechen an vorgenannter Frau Flach der Schwester meines Vaters ist, mit voller Verantwortung auch der örtlichen tatenlos zuschauenden Justiz welche schriftlich vorliegend gar öffentlich vom Magistrat unter Druck gesetzt wurde und sich ein ebenso maßgeblicher Vertreter des Aufsichtführenden Gesundheitsamtes des Wetteraukreises -ebenfalls vorliegend, der Erpressung der örtlichen Justiz anschloss einen Rechtsverstoß und Untreue im Amt zu begehen und von Amts wegen gar die Personalien von Bürgern dieser Stadt, vorliegennd die der Frau Flach, für juristische zwecke wissentlich und damit willentlich verfälscht werden, dann haut eine solche Untreue im Amt durch Amtspersonen jedem Fass den Boden raus.
Hinter diese gemeinen Schliche bin ich als mit Betroffener erst nachträglich gekommen, als ich darauf bestanden habe allen meinen bisherigen Anwälten gegenüber ( 12 an der Zahl )die Original Gerichtsakten in aller Ruhe selbst zu studieren, was bis dahin nicht der Fall war und mir nur immer scheibchenweise Einzelheiten vorgelegt wurden.
Ein Mandant verläßt sich gewöhnlich auf seinem Anwalt, welchem er sein Vertrauen schenkt. Dies aber hatte sich in vorliegendem Fall als großer Fehler meinerseits erwiesen. Denn entweder die Anwälte haben es tatsächlich nicht gesehen oder sie wollten es nicht sehen um nicht gegen die eigenen schuldigen Kollegen der örtlichen Justiz in einer hier vorliegenden glasklaren Sache angehen zu müssen. Da musste ich erst mit Nachdruck persönlich darauf bestehen, die Original Akten von mehr als 7oo Seiten selbst einsehen zu dürfen und mich nicht mehr länger nur auf Anwälte verlassen, die nichts bewegten.
So habe ich den Original Akten unübersehbar entnommen, dass selbst die Personalien der Frau Flach meiner Tante, die ich genau kenne, gefälscht wurden und dies auch noch von Amts wegen, wo diese doch alle vor lagen. So soll Grete Flach auf diesen Planeten Erde gar zwei Mal an immer wieder verschiedenen Orten geboren worden sein, die überhaupt nirgendwo existieren. Ein sicher seltenes Vorkommnis auf diesen Planeten Erde. Selbst ihr Sterbetag wurde von Amts wegen verfälscht und Frau Flach soll schon vor nahezu 100 Jahren angeblich verstorben sein. Meine Tante Frau Flach aber verstarb in aller Wirklichkeit am 21. Juni 1994 in meiner Anwesenheit in Büdingen/ Hessen im Zustand amtlich angeordneter Freiheitsberaubung an einem unfreiwilligen Ort, welchen sie sich nie wünschte. Und das Nachlassgericht Büdingen,anstatt selbst zu ermitteln wie beantragt und einen so unmöglichen falschen Vortrag von Amts wegen selbst zu prüfen, nahm einen solchen Unsinn auch noch für bare Münze und verwertet solche Lügen auch noch juristisch für eigene Zwecke gegen Angehörige der inzwischen Verstorbenen, und läßt diese selbst noch in ihrem Grab nicht die gebotene Ruhe.
Wenn schon die städtischen Ämter der Stadt Büdingen dem Nachlassgericht wissentlich falsche Personaldaten vorlegten die von Gerichts wegen zu prüfen waren und nicht geprüft wurden, dann waren die richtigen Daten auch in den Kirchenbüchern der Stadt zu erfragen. Weil dies alles erst im Nachhinein durch meine persönliche Prüfung der umfangreichen Original Gerichtsakten von mehr als 7oo Seiten Umfang festgestellt werden konnte in meinen privat geführten kostenträchtigen und sehr zeitaufwendigen Ermittlungen und das Amtsgericht diese notwendigen Ermittlungen gemäßm dem geltenden Amtsermittlungsgrundsatz zufolge permanent verweigerte und nicht durchführte, werden nun nachträglich aus rechtlicher Sicht Maßnahmen zu ergreifen sein die alles aufklären was zur Klärung ansteht und alle bisher erfolgten Fehlbeschlüsse der Gerichte werden aufzuheben sein, welche auf Dokumentenfälkschung und Dokumentenmissbrauch bei diesem Amtsgericht sich gründen.
Unsere ständigen Eingaben bei diesem Amtsgericht Anwaltlich vertreten, wurden von diesem Amtsgericht überhaupt nicht beachtet und ignoriert und wir erheilten nicht einmal eine Antwort. Was müssen dort bei diesem Amtsgericht für Zustände herrschen, wenn die Bürger auf berechtigte Anfragen nicht einmal eine Antwort erhalten. Aber keine Antwort ist ja auch eine Antwort, nämlich ein offenes eigenes Schuldgeständnis!!!!
Zuletzt, alls es nicht mehr anders ging, hat man uns irreführender Weise mitgeteilt, das Verfahren sei angeblich verjährt um uns erneut zu täuschen. Wie kann ein Verfahren zu einem unmittelbar zeitnah angezeigten Kapitalverbrechen wie dies hier vorliegt denn verjährt sein, welches noch gar nicht begonnen hat und vom Amtsgericht gar nicht beachtet wurde und es sich hier unter anderem auch um hohe bisher unterschlagene Vermögenswerte handelt, die auch steuerrelevant sind, und damit auch die öffentliche Finanzkasse des Landes Hessen mitbetrogen werden soll und das Nachlassgericht Büdingen in Permanenz alle Ermittlungen von Amts wegen blockierte und nicht durchführte, um dieses Verbrechen mit eigenem Anteil zudecken zu wollen. Ein Verfahen aber, zu welchem es keine amtlichen Pflichtermittlungen und damit kein amtliches Ermittlungsergebnis gibt, ein solches Verfahren hat überhaupt noch nicht begonnen was hier vorliegt, und wird nun, was in Arbeit ist, einzuleiten sein.
Einen völlig im Geheimen hinter dem Rücken testamentarisch ausgewiesenen Rechtsnachfolger an Unbefugte einen Erbschein zu erteilen, wie dies hier vorliegt,welche ein Testant nicht als seine Erben bedacht hat, solches ist ohne Umschweife als offener Betrug sowohl an den Bedachten als auch am Erblasser selbst zu bezeichnen und ist darüber hinaus eine handfeste Urkundenfälschung und Prozessbetrug. Auch womit Prozessbetrug bereits beginnt, dazu brauche ich keine Belehrung, denn auch dies ist mir sehr wohl bekannt durch mein privates Studium der schier undurchdringlichen Juristerei. Die gesamten Umstände eines handfesten Prozessbetrugs, werden nun, nachdem ich wie vorstehend die Original Gerichtsakten, im hohen Maße verfälscht, erst nachträglich persönlich zu Gesicht bekommen habe, nachträglich zu klären sein.
Übrigens wurde der vorstehend falsch erteilte Erbschein an Unbefugte auf unserem Einwand nur wenige Wochen nach Erteilung warum auch immer vom Amtsgericht Büdingen wieder angefordert, und von den falschen Erben nach vorlage deren schriftlicher Mitteilung nur wenige Wochen danach wieder an das erteilende Amtsgericht Büdingen zurück gegeben. Mit der Rückforderung eines Erbscheins und Rückgabe wird ein so erteilter Erbschein ungültig. Das bedeutet, die falschen Erben sind seither nicht mehr in Besitz eines Erbscheins. Sie sind nicht Erben und waren es auch nie! Nun stehen die Hintergründe zur Klärung an, die diesen vorsätzlichen Prozessbetrug überhaupt möglich machten.
Noch etwas lieber Leser möchte ich Innen an dieser Stelle zur Beachtung anheim stellen.
Ein erteilter Erbschein, ob rechtmäßig, oder wie hier an Unbefugte erteilt, hat ohnehin keine materielle Rechtskraft und den Erbscheinbesitzer dürfen ohnehin keinerlei Mittel aus der Erbmasse ausgehändigt werden, bevor die hinreichend geführten Ermittlungen von Amts wegen nicht vollständig durchgeführt und abgeschlossen sind und der geltende Amtsermittlungsgrundsatz befolgt wurde und einwandfrei die entscheidungserheblichen Tatsachen ermittelt vorliegen, und ein Amtsermittlungsergebnis vorliegt. Erst dann ist das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht ausschleißlich allein zuständig den Sachverhalt erneut zu prüfen und auch allein zu bescheiden. Kein anderes Gericht ist hier zuständig als das Amtsgericht. Lassen Sie sich nichts anderes einreden. Diesen Sachverhalt lieber Leser sollten Sie sich genau merken und aufschreiben für den Bedarfsfall, ansonsten können Sie als normalerweise in solchen Dingend unwissend sehr leicht um Ihr Recht betrogen werden, was auch zunächst hier im vorliegendem Fall von der Justiz in Büdingen versucht wurde und nur aufgrund meiner eigenen juristischen Kenntnis dieser Betrug als handfester Prozessbetrug aufgedeckt wurde, was ich hiermit öffentlich mache. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Ich bedanke mich recht herzlich bei allen Lesern meiner ständigen Berichte im Internet für die hohe Anteilnahme am Schicksal von Frau Grete Flach der weltweit bekannten Heilpraktikerin aus dem Hessischen Büdingen in vielen Gesprächen. Es ist im Interesse aller Bürger auch wünschenswert meine ständigen Berichte zu kommentieren und ihre Meinung zu sagen zu einem solchen unglaublichen Verbrechen. Vor allem den jungen Leuten, welche Internet haben, müssen solche Dinge vor Augen geführt werden, denn gerade sie alls Erbschaftsberechtigt iherer Angehörigen können jeden Tag unverhofft mit solchen Dingen befasst werden. Dann ist es gut zu wissen was Sache ist. Einen kostenlosen Ratgeber für solche Dinge finden Sie jederzeit in mir, der ich die Betrugsmasche auf diesem Gebiet 2o lange Jahre durchexerziert habe.
Liebe Grüße an alle Leser
Der Verfasser und Buchautor und Neffe der vorstehenden Frau Grete Flach aus Büdingen.