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Buchautor Kurt MaierHeute lieber Leser, weiterer unmittelbarer zeitnaher Bericht zu dem Verbrechen an Grete Flach.

Zu der Vorstellung meines ersten Buches zur Sache als Dokumentarbericht mit dem Titel Die Akte Grete Flach, hatte ich zu einer Pressekonferenz geladen am Freitag den 5. Oktober 2001 ins Hotel Sonneberg in Büdingen  Sudetenstraßé 4- 6. Die Versammlung war gut besucht und auch die Presse verschiedener Zeitungen war anwesend. Auffallend war, dass nicht ein einziger Vertreter der Stadt Büdingen anwesend war obwohl die Einladung auch dort bekannt war und die Stadt Büdingen ja als Nutznießer des Nachlasses von Frau Flach in einem gefälschten notariellen Testament ausgewiesen war.

Auffallend war auch, dass vor allem kein Vertreter des ebenfalls geladenen hessischen Rundfunks anwesend war, wo es doch um die dort bestens bekannte Frau Flach und um deren Schicksal ging und gerade der hessische Rundfunk ständig von der Frau Sendungen ausstrahlte und sogar einen Film drehte mit dem Titel Die weise Frau von Büdingen. Das Fernbleiben des Rundfunks hatte seinen Grund ebenso wie das Fernbleiben von Vertretern der Stadt Büdingen, wo doch Grete Flach –die mit weitem Abstand best bekannteste Einwohnerin der Stadt Büdingen war..

Und nun erkläre ich Ihnen das Fernbleiben an Hand einer Zeugin aus Frankfurt am Main, welche ebenfalls ca. 5o Kilometer angereist kam und der Pressekonferenz beiwohnte. Auch sie hatte neben zahlreichen anderen Anwesenden ihre Fragen an mich gerichtet, die ich Ihr korrekt beantwortet habe. Hinterher hatte sie mich von Zuhause aus angerufen, es war am 12.Oktober 2001 und sagte mir, dass sie doch sehr verwundert war, dass in einer so wichtigen Angelegenheit auch für die Stadt Büdingen, welche doch in vorderster Linie stand als angebliche Vermächtnisnehmerin trotz hinreichender Publizierung in der Presse kein Vertreter der Stadt Büdingen anwesend war.

Daraufhin hatte die Dame die Stadtverwaltung Büdingen angerufen und wurde mit dem Rechtsamt verbunden. Am Apparet so die Dame, war der städtische Justitiar Bennemann. Das Gespräch so die Dame, dauerte 45 Minuten und Herr Bennemann sei sehr gesprächig gewesen und wollte geradezu aufdringlich,dass die Dame zu ihm ins Büro zur Stadtverwaltung komme. Dies so sagte sie, von mir aufgezeichnet, habe sie abgelehnt. Auch wollte er ihren Namen wissen, welchen sie ebenfalls nicht nannte was ihm ja auch nichts anging. Wohl aber nannte sie am Telefon mir ihren Namen. Herr Bennemann tat auffallend gespielt so, als wäre er völlig überrascht und wollte von allen dem was ihm die Dame sagte keine kenntnis haben, was um Frau Flach vorgefallen war. Er tat so als wäre sein Name Hase, er wisse von nichts. Dann sagte Herr Bennemann von mir aufgezeichnet etwas wichtiges: Er wüsste angeblich nur, dass Frau Flach vom Hören Sagen angeblich geistig nicht mehr vollwertig sei und ich als ihr Neffe vor Ort nach seinem Wissen angeblich als alleiniger Rechtsnachfolger  im Testament der Frau bedacht sei. Er fügte hinzu, es wäre ihm angeblich nicht bekannt gewesen, dass ich nicht allein sondern nur als Teilerbe bedacht wurde. Auch hier hatte der städtische Justitiar Herr Bennemenn  im Dienst amtlich gelogen und der Frau die Unwahrheit gesagt.

Beweis:

Lag ihm doch als Leiter des Rechtsamtes das persönliche Testament der Frau Flach vor und er konnte sehen, dass ich dort nur als Teilerbe und nicht als Alleinerbe bedacht wurde. Auch die von Bennemann bezeichnete angebliche Geschäftsunfähigkeit der Frau Flach, ist und war ein deutliches Indiz dafür, das ein vom Amtsgericht eingeschalteter Gefälligkeitsgutachter in seinem Bericht an das Amtsgericht ebenfalls gelogen hatte indem er nun, weil es brenzlig für ihm wurde es mir sogar schriftlich gab–ich zitiere ihn; in keinem Zeitpunkt habe ich Frau Flach ihrer Tante irgendetwas attestiert. Dies bedeutete dann ja auch, dass er Frau Flach in keinem Zeitpunkt überhaupt auf was auch immer untersucht haben konnte, wofür ja auch kein zeitnaher Untersuchungsbericht von ihm in den Akten liegt. Dies gab er mir sogar schriftlich vorliegend im Protestschriftverkehr mit ihm wegen seines dienstwidrigen Verhaltens als Amtsarzt beim Gesundheitsdamt angestellt und nicht als neutraler unabhängiger Gutachter, der er vom ersten Tag an der Entführung der Frau sein Zutun gab. Dieser Mensch als Angestellter beim Gesundheitsamt durfte in eigener Sache weder ein Gutachten noch eine Empfehlung dem Gericht abliefern, was ihm der gesetzliche Gutachterkatalog strikt verbietet. Auch das Amtsgericht wusste das von Amts wegen. Dieser Amtsarzt beim Gesundheitsamt musste das Angebot ein Gutachten zu erstatten, wonach Frau Flach zu untersuchen war auf ihre geistigen Fähigkeiten zurückweisen, weil er nicht die Befähigung zum neutralen Gutachter hatte und in der Sache selbst maßgeblich schuldig verstrickt war. Das Gegenteil hat dieser Mensch getan und hat vorliegend dem Nachlassgericht persönlich empfohlen, das Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen und sich für ein gefälschtes notariell errichtetes Testament in der Erbschein Vergabe zu entscheiden,vom welchem Frau Flach selbst keine Kenntnis hatte jemals ein solches Trestament errichtet zu haben. Das war kein Gutachten, sondern massive Einmischung in private Angelegenheiten anderer Personen, die einem Gutachter grundsätzlich nichts angehen und er damit auch seine Neutralität als Gutachter grob verletzte. Beim Amtsgericht in Büdingen aber ist alles möglich. Und ist es nicht möglich, dann wird es eben wie hier vorliegend mit amtlicher Gewalt möglich gemacht.

Die Einmischung dieses Gefälligkeitsagutachters war bewusst gewollt, um der Stadt Büdingen zu verhelfen sich das Eigentum der Frau Flach, ihren Nachlass zu sichern, was mißlungen ist und aufgedeckt wurde. Niemand, kein Arzt oder wer auch immer konnte Frau Flach jemals angebliche Geschäftsunfähigkeit bescheinigen. Auch nicht sogar zwei befragende und anhörende Richter der Frau zweier voneinander unabhängigen Gerichte. Der örtliche Polizeichef von Büdingen Herr Eberhard Glänzer, was kein Geheimnis mehr ist, betrieb jahrelang illegal ein Altenheim ohne Personal in der Thiergartenstraße Nr. 27 in welchem sämtliche Vetreter der örtlichen Ausichtsbehörden, auch  ein Richter des Amtsgerichts während ihrer Dienststunden verkehrten  für ihre zweifelhaften Geschäfte mit dort privat weggesperrten mehreren Personen nur Frauen die gut betucht waren und dort um ihre Ersparnisse sukzessive regelrecht bestohlen wurden zur eigenen Bereicherung. All das habe ich nachgeprüft und auch amtlich nachprüfen lassen und liegt auf dem Tisch wo es hingehört. Da dies alles längst bekannt ist, stellt sich mit Recht die Frage an die Öffentlichkeit an alle weiblichen Personen nicht nur im Raum Büdingen, sondern landesweit– wo bleiben hier die öffentlichen Kommentare speziell der weiblichen Bevölkerung wo es doch hier ausschließlich um mehrere weibliche Personen geht, die kraft Amtes entführt,privat eingesperrt, ihrer Freiheit beraubt und um ihre Ersparnisse im insgesamt Millionenbereich bestohlen wurden und dort ohne jede Pflege auf ihren nahenden Tod hilflos warten mussten, damit sich eine Handvoll hier Verantwortlicher aktenkundiger Personen ihre Taschen mit den gestohlenen Geld vollstopfen konnten. Solches dürfte in diesem unserem Lande wohl einmalig sein. Soweit mein heutiger weiterer Bericht. Ich werde weiter berichten.

Herzliche Grüße an alle Leser

Buchautor und Neffe von Grete Flach                                 Ich werde weiter berichten.