Lieber Leser
Heute ein weiterer Berichht zu dem Verbrechen an Grete Flach im hessischen Büdingen. Was die Sache um dieses Kapitalverbrechen betrifft, so hatte ich bereits das Anfangsgefühl von allen verantwortlichen Seiten einschließlich der örtlichen Justiz getäuscht und belogen worden zu sein. Darüber hinaus auch von dem örtlichen Redakteur der örtlichen Presse, den zu der Zeit im Jahre 1993 auch jeder kannte.
Auch er von der gekauften Presse hatte Auftrag von seinen Hintermännern die am Nachlass der vermögenden Frau Flach vehement interessiert waren, meine ihm von mir vorgelegte Groß-Suchanzeige nach der entführten Frau welche meine tante war nicht zu veröffentlichen um das Verbrechen vor Ort geheim zu halten.
Weil ich wusste was eine solche Großanzeige kostet mit nahezun einer Seite lang, habe ich diesem Herrn Redakteur 1.ooo DM in bar als Vorauskasse auf dem Tisch geblättert. Er hat nur flüchtig die Überschrift gelesen und die ersten paar Worte, um dann abzubrechen und mich zu belügen indem er wörtlich sagte; Herr Maier, wir können ihre Anzeige nicht abdrucken mit der lapidaren Begründung —-das Presserecht würde solches verbieten. Ich antwortete, Sie veröffentlichen doch nahezu jede Woche Suchanzeigen nach entlaufenen Hunden oder katzen, warum auch nicht nach einem plötzlich verschwundenen Menschen in dieser Stadt, wobei es sich auch noch um die mit weitem Abstand bekannteste Einwohnerin von Büdingen handelt. Er zuckte nur mit den Schultern, wich meinen Blicken aus und sagte, ja, das ist so!
Ich war zu der Zeit im besten Alter und voller Tatkraft und war schon im Begriff diesen sichtlich gekauften Redakteur an den Hals zu springen um ihn für seine offensichtlichen Lügen in seinem Büro krankenhausreif zu schlagen. Buchstäblich in letzter Sekunde schoß mir der Gedanke durch den Kopf, tue es nicht, du machst dich an dieser Kreatur nur selbst unglücklich. Im letzten Moment hatter die Vernunft gesiegt, wofür ich heute dankbar bin. Denn diese Kreatur, anders ist ein solcher Mensch nicht zu bezeichnen, hätte sich auf meine Kosten auch noch auskurieren lassen.
Noch am selben Tag ging ich zu einer Konkurenzpresse vor Ort und legte auch dort meine Großsuchanzeige vor mit der Bitte nachzusehen, ob dort nichts drinnen steht, was nicht sein durfte. Zwei Mann und eine Sekretärin haben gelesen und waren entsetzt über diesen Vorfall. Ich fragte, können Sie mir helfen die verschollene Frau zu finden? Antwort,—–keine Frage, dies sei doch selbstverständlich, dafür sind wir doch da zumal wir Frau Flach persönlich selbst kennen und auch wir in gesundheitlichen Dingen schon bei ihr waren um ihren Rat einzuholen. Und weiter; Ihre Anzeige ist korrekt formuliert und enthält nichts was nicht sein dürfte, wir werden Ihre Anzeige in der nächsten Ausgabe abdrucken. Erst dann sagte ich, dass ich soeben von der örtlichen Konkurrenzpresse komme die mir erzählte, dass das Presserecht meine Suchanzeige angeblich nicht zulasse.
Man schüttelte nur mit den Köpfen und sagte, Herr Maier, da steckt anderes dahinter, mit Presserecht hat dies gar nichts zu tun, ihre Suchanzeige ist korrekt formuliert, es steht nichts drinnen was nicht sein dürfte.
Und nun bin ich gewiss kein Anhänger vom neuen Präsidenten der USA Tramp. Aber in wichtigen Dingen wie er von seiner eigenen Schattenregierung in den Hinterzimmern, der wirklichen Macher, hintergangen wird, da muss ich nun aus eigener Erfahrung diesen Mann recht geben wenn er auch oftmals Worte gebraucht, wohl im Affekt, die für einen Präsidenten nicht angebracht sind. Im Grunde aber hat er ja völlig recht, denn er ist der gewählte Präsident und bestimmt die Richtlinien der Politik,—- – sollte man meinen! Seine Richtlinien sind die, dass er wieder Ordnung in dieses Chaos in diesem Lande bringen möchte wo nicht der Präsident in Wirklichkeit das Sagen hat, sondern die Schattenregierung in den Hinterzimmern.
Auch der Präsident von Amerika, der einzig verbliebenen Weltmacht auf den Planeten Erde, hat in aller Wirklichkeit nur die Funktion eines Bürgermeisters einer beliebigen Gemeinde. Er darf nur öffentlich verkünden was andere bereits beschlossen haben. Er ist wie ein Bürgermeister der Prügelknabe für die Öffentlichkeit. Und so ist es auch im hessischen Büdingen im vorliegenden Fall um das Kapitalverbrechen an Frau Grete Flach. Auch hier sollte und musste die Presse und selbst die örtliche Justiz tun was andere im Geheimen angeordnet haben ( was aufgedeckt wurde.)
Ja ich gehe wahrheitsgetreu und ermittelt vorliegend noch weiter wenn ich der Öffentlichkeit hiermit wiederholt vor Augen führe, dass sogar die örtliche Justiz von den Verantwortlichen der Stadt Büdingen und von einem weiteren Handlanger, beim Gesundheitsamt beschäftigt, als öffentliche Aufsichtsperson regelrecht erpresst wurde zu tun was man verlangte. Auch dieser Handlanger vom Gesundheitsamt, als dort angestellt, hat dem Nachlassgericht Büdingen schriftlich vorliegend empfohlen das eigenschriftliche Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen und sich in der Erbschein Vergabe für ein vorausgegangenes von Frau Flach noch selbst beseitigtes gefälschtes notarielles Testament zun entscheiden, worin die Stadt Büdingen der Hauptnutznießer sei sollte.
Aber es kommt noch besser, denn dieser Herr Doktor vom Gesundheitsamt wurde dann auch noch vom Amtsgericht als Gesundheitsgutachter für Frau Flach bestimmt im Zustand ihrer Freiheitsberaubung privat weggesperrt hinter Schloß und Riegel im Privathaus des örtlichen Polizeichefs Namens Eberhard Glänzer, was ja längst klein geheimnis mehr ist!! Dieser Herr Doktor war weder ein neutraler an dem Verfahren unbeteiligter ausgebildeter Gutachter mit allen Pflichten eines eigenständigen Gutachters und Haftung für Schäden, die auf sein Gutachten zurückzuführen sind, noch hat dieser Mensch je eine Qualitätsurkunde für seine Ausbildung zum Gutachter vorgelegt. Er durfte in dem Fall um Grete Flach, an welchen er maßgeblich schuldig selbst verwickelt war, weder ein Gutachten noch einen Rat abgeben. Er war im hohen Maße befangen und hatte sich einer kriminellen Vereinigung vor Ort zu Diensten gestellt und hatte sich dienstwidrig in private Angelegenheiten anderer eingemischt, was ihm nichts anging.
Die so erpresste Justiz in Büdingen ist als an dem Verfahren mit verantwortlich eingeknickt, und in die Knie gegangen, nachdem sie in aller Öffentlichkeit sogar über die Presse regelrecht erpresst wurde Rechts und Gesetzesbruch zu begehen indem man verlangte, einen Erbschein zum Nachlass der inzwischen verstorbenen Frau Flach an völlig Unbefugte nicht als die testamentarisch erwünschten Erben zu erlassen und man dem wirklichen eigenschriftlichen Willen der Frau nicht befolgen solle. Diese Erpressung ging so weit, dass dem Gericht öffentlich rechtliche Schritte angekündigt wurden, sollte man dem Willen der Stadt nicht befolgen. Einen Auftrag für diesen Fall habe der städtische Justitiar bereits. Als Angehöriger von Frau Flach vor Ort und Schwester meines Vaters in meiner Person, habe ich mir eine solche hoch kriminelle Handlungsweise nicht bieten lassen und habe die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Daraufhin wurde der unter Druck von Außen falsch erteilte Erbschein an Unbefugte kurz danach wieder vom Amtsgericht von welcher Abteilung dort auch immer angefordert und von den falschen Erben schriftlich von dort vorliegend wieder an das Amtsgericht Büdingen zurückgegeben. So existiet bis heute überhaupt kein Erbschein und das Verfahren ist völlig ungeklärt und es besteht Klärungsbedarf. Nach jüngsten BGH Urteil vom 5. 4.2016, ist das nun nicht mehr gerichtlich sondern rein privat zu klären mit all denen, die Anteil an diesem enormen Betrugsverfahren haben, was umgehend geschehen wird. Denn das vorstehende BGH Urteil sagt auch, Erbe ist nicht, wer in einem vorliegenden Testament, sei es privat oder notariell errichtet, nicht bedacht wurde.
Soweit mein heutiger sicher sehr aufschlussreicher Bericht. Ich werde weiter berichten.
Der Verfasser und Buchautor und Neffe von Grete Flach