Lieber Leser, heute Fortsetzung meines öffentlichen Berichtes vom 2. 1. 2017 zu dem Verbrechen in Büdingen an Grete Flach. War schon der vom Amtsgericht beauftragte Erstgutachter für die Gesundheit von Frau Flach wie sich herausstellte ein Strohmann als Gefälligkeitsgutachter für die privat entführte eingesperrte Frau Flach im Zustand ihrer Freiheitsberaubung tätig, was nach geltendem Recht gar nicht möglich wäre eine Person entführt, in zwangsweiser Freiheitsberaubung ohne jeden neutralen Zeugen unter solch fragwürdigen Umständen eigenmächtig zu begutachten zur gerichtlichen Verwertung, und dieser Mensch gar kein Gutachter war sondern normal angestellt beim Gesundheitsamt, ohne Vorlage eines sachneutralen Befähigungsnachweises zum ausgebildeten Gutachter, so war es bei den gerichtlich bestellten Herrn Obergutachter, ebenfalls als fungierender Strohmann eingesetzt, nicht anders. Beide waren als normale Ärzte tätig aber niemals als an dem Verfahren unbeteiligte Gutachter und waren aktenkundig im hohen Maße befangen und deckten sich vorliegend gegenseitig, was ebenso aufgeflogen ist weil ich das Verbrechen an meiner Tante Grete Flach in deren Interesse und Auftrag akribisch verfolgte und immer noch verfolge solange, bis alles sauber geklärt ist.
Beide durften sie an diesem Verfahren nach Recht und Gesetz überhaupt nicht mitwirken. Deren Mitwirkung an dem Verfahren zeigte alleine schon die heimtückischen Machenschaften eines von langer Hand vorbereiteten Prozessbetruges auf. Ihre unzulässige Mitwirkung an einem hier vorliegenden Kapitalverbrechen mit hoher Vermögensveruntreuung durch Untrrue im Amt zeigt auch hier, dass sich beide Ärzte als Zuträger einer kriminellen Vereinigung bewusst missbrauchen leißen als deren Auftraggeber. Die privat geführten Ermittlungen haben dies im Einzelnen offengelegt. Ich sage und schreibe dies deswegen, weil Gegenteiliges bis zur Stunde nie unter Beweis gestellt wurde. Warum eigentlich, so stelle ich hier vor aller Öffentlichkeit die Frage? Das zeigt, dass hier nichts, aber gar nichts in Ordnung ist und geklärt werden wird. Auch dies verspreche ich diesen mit hoher Schuld beladenen Verantwortlichen, die aktenkundig sind.
Amtlich vorliegender Beweis:
Der Erstgutachter, der ja wie vorliegend keiner war, arbeitete im Auftrag des Amtsgerichts als dessen Strohmann und Zuträger in sich höchst widersprüchlicher unwahrer nicht zutreffender Sachangaben und deckte von Amts wegen als ständiger Kontrolleur des Gesundheitsamtes des Wetteraukreises ein nicht existierendes schon seit längerem illegal betriebenes Altenpflegeheim in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27, eines Herrn Eberhard Glänzer, was ja kein Geheimnis mehr war, welches nach erfolgter übergeordneter Kontrolle, durch mich veranlasst, zu keiner Zeit legal überhaupt existierte.
Der Betreiber hinter dem Rücken der gasamten Bevölkerung von Büdingen und Umgebung war wie vorstehend der örtliche Polizeichef, der als solcher auch wissentlich und willentlich vom Amtsgericht Büdingen in seiner Illegalität gedeckt wurde. Und nicht nur das, er wurde auch vom Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Büdingen und damit vom Magistrat und auch vom Gesundheitsamt gedeckt durch dessen dort angestrellten Amtsarzt als ständiger Kontrolleur aller Pflegeheime in seinem Aufsichtsbereich. Der Zweite, ein Herr Obergutachter aktenkundig, war ebenfalls Arzt und hatte Frau Flach welche schon nahezu 20 Jahre verstorben war weder persönlich gekannt und auch niemals persönlich gesehen und die Frau von daher schon gar nicht untersucht, sollte aber für eine ihm völlig unbekannte längst verstorbene Frau Flach dem Gericht ein Obewrgutachten zum Erstgutachten erarbeiten und zur Wahrheitsfindung vorlegen, welches zur Kontrolle und zur diesseitigen Stellungnahme auch uns Angehörigen allesamt in Kopie vorzulegen war damit eventuelle Einwände und Unzutreffendes in diesem Gutachten dem Gericht zur Wahrheitsfindung hätte vorgetragen werden können.
Die Bestellung dieses völlig ungeeigneten Arztes zum neutralen Gutachter einer unbekannten Person Namens Grete Flach mit voller Haftung des Inhaltes seines Gutachtens, war rechtswidrig und war nach Aktenlage ebenfalls zweckbestimmt und nicht zulässig, was die Gerichte auch wussten. Mithin haben beide Gutacher vor Gericht falsch Zeugnis abgelegt und sich aktiv auf ihre Weise an dem Verbrechen an Grete Flach schuldig gemacht und beteiligt weil sie normale Ärzte ihrer Fakultät tätig waren, nicht aber als sachneutrale unbefangene zertifizierte vereidigte Gutachter. Sie mussten beide den gerichtlichen Auftrag, Gutachten für juristische zweifelhafte Zwecke für Frau Flachs Gesundheit zu erarbeiten, zurückweisen, weil sie wie vorstehend nicht befähigt waren. Da sie dies wissentlich unterlassen haben, haften sie nun mit ihrem gefälschten Gutachten für den Gesamtschaden welcher durch ihre Gutachten durch Fehlbeschlüsse der Gerichte entstanden ist, durch falschen unwahren Sachvortrag.
Selbst ein zertifizierter vereidigter Gutachter haftet für den vollen Inhalt seines Gutachtens wenn sich herausstellt, dass sein Gutachten fehlerhaft ist. Vorliegend waren beide Gutachten zweckbestimmt und wurden Amtsmissbräuchlich erstellt in einem Privatgefängnis der eingesperrten Frau Flach und dort ihrer Freiheit beraubt durch gezielte zweckdienliche angebliche Befragung der wehrlos gemachten Frau ohne neutrale Zeugen, welche in ihrem Zustand nicht die geringste Ahnung haben konnte, was dieser für sie fremde Gutachter vor hatte. Dass aber überhaupt eine solche Befragung der Frau stattgefunden habe und es dafür bislang keine Zeugen gibt, lässt auch die Vermutung aufkommen, dass das Erstgutachten seiner eigenen zweckdienlichen Phantasie entsprungen ist um seinen Auftraggebern damit einen Gefallen zu tun. Denn was dieser Mensch in seinem fast 16 Seiten langen Monolog, der einem Warenhauskatalog entspricht für ein simples Gesundheitsattest, damit wird nicht die Gesundheit von Frau Flach begutachtet sondern dieser Monolog richtet sich in allen wesentlichen Punkten gegen meine Person und ist eine geradezu auffallend gezeilte Aversion gegen mich weil ich ihn auf seine Finger schaute und dadurch das Verbrechen an meiner Tante Grete Flach und weiteren dort privat eingesperrten Personen nur Frauen aufdeckte, welches nun, wenn auch verspätet, veranlasst durch das Amtsgericht in einem neuen Verfahren zur Klärung ansteht.
Soweit mein heutiger weiterer Bericht zur Sache. Der Verfasser, Neffe von Grete Flach