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Grete Flach:      Lieber Leser, mein heutiger Bericht zu dem Verbrechen an Grete Flach ( Bild,)geht auch Sie persönlich und jeden anderen an, weil Sie selbst schon Morgen das nächste Opfer der Justiz sein können und auf solches, was meist nur Juristen wissen, vorbereitet sein sollten.

Es geht vorliegend hier um absichtlichen Prozessbetrug ! Was ist Prozessbetrug?und womit beginnt dieser bereits? Damit habe ich mich hinreichend mit der einschlägigen Literatur befasst. Zusammenfassend beginnt Prozessbetrug bereits schon damit,wenn es sich herausstellt, dass falsche Zeugenaussagen vor Gericht vorliegen oder ein falsches Gutachten, welches zu Gunsten einer Partei und deren Interessen erstellt wurde, falsche Vollmacht oder sonstige Urkundenfälschung zu Gunsten einer Partei vorliegt. Sie werden es nicht glauben, all das Vorstehende lieber Leser, liegt hier in der Betrugssache an Grete Flach und deren Vermögenswerten ermittelt auf dem Tisch. Weil das Gericht dies zweckbestimmt nicht ermittelt hat, habe ich auf eigene erhebliche Kosten diese Ermittlungen privat in die Hand genommen. Dennoch hat das Amtsgericht Büdingen mehrfach anwaltlich vertretene Ermittlungsanträge nach Ermittlungen von Amts wegen ignoriert und nicht durchgeführt, weil dieses Verbrechen an Grete Flach dann gleich zu Anfang in sich zusammengebrochen wäre.

Dieser nun nachgewiesene Prozessbetrug sollte nun nachträglich als angeblich verjährt hingestellt werden. Mit dieser juristischen Trickserei, werde ich mich als nur einer von mehreren mit- Betrogenen nicht abfinden. Nicht etwa des Nachlasses wegen, ich lebe auch ohne dem, sondern um der juristischen Hinterhältigkeit wegen, welche hier an den Tag gelegt wird. Das Materielle ist nachrangig und dennoch klärungsbedürftig.

Beweis:

Eine Verjährung einer Straftat wie diese hier vorliegt durch festgewstellten absichtlichen Prozessbetrug, stellt keine Verjährung dar,sondern ist nachgewiesen ein laufendes klärungsbedürftiges offenes Verfahren, zumal im vorliegenden Fall noch nicht einmal die letztrichterlich erkannten Rechtsnachfolger feststehen wegen falschen Sachvortrag der hier Verantwortlichen beim Amtsgericht Büdingen, wo das Wesentlich Verfahrensentscheidende den übergeordneten Instanzen verschwiegen wird. Weil dies so ist und die übergeordneten Instanzen in Erbsachen grundsätzlich nicht zuständig sind sondern dies allein dem zuständigen Amtsgericht obliegt, ermitteln und Bescheiden, hat das Oberlandesgericht das Amtsgericht erst belehren müssen. Wörtlich heißt es dort in einer Mitteilung an das zuständige Amtsgericht vom 12. 5. 2004 durch den 2o. Zivilsenat an das Amtsgericht Büdingen wie folgt: Der Vorlageverfügung des Amtsgerichts vom 20.4. 2004 liegt offenbar die Vorstellung zu Grunde, das gegen den Senatsbeschluss ein Wiederaufnahmeverfahren statthaft wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall da der Beschluss des OLG ( Oberlandesgericht ) nicht in materielle Rechtskraft erwächst. Und weiter, Etwaiges Neues Vorbringen ist daher vom Nachlassgericht zu prüfen und zu Bescheiden, Paragraph 2361 BGB. Gez. die vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Da auch das vom Amtsgericht in der Nachlasssache nicht zuständige Landgericht eingeschaltet wurde um in eigener sache nicht selbst entscheiden zu müssen und auch dort keine Ermittlungen stattfanden und von dort der ungeprüfte Vorbescheid es Amtsgerichts an das letztzuständige Oberlandesgericht weitergereicht wurde, zur dortigen Entscheidung, war dies eine wissentliche Irreführung der höchsten Richter dort, die ja ein Verfahren überhaupt nicht kennen sondern nur nach Aktenvorlage entscheiden und ein dortiger Fehlbeschluss in der Sache, der von der büdinger Justiz sauber eingefädelt war, geradezu zwangsläufig vorprogrammiert war.

Er gereichte sodann auch zum Schaden der Erblasserin  Frau Flach selbst, und auch deren testamentarisch bestimmten Rechtsnachfolger. Das bisherige Nachlassverfahren um Grete Flach ist vorliegend aller inzwischen durchgeführten Ermittlungen und festgewstellten Tatsachen, ein gemeinschaftlich geplanter sauber vorbereiteter Prozessbetrug um das eigene Ziel zu erreichen, die bekannt vermögende Frau zu bestehlen. Der Nachweis dazu liegt auf dem Tisch, auch durch die von mir eingeschaltete Steuerfahndungsbehörde über die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, zunächst nur wegen vermuteten vermögensbetrug auch an der Finanzbehörde durch Steuerhinterziehung im erheblichen Umfang. Auch das wurde dort festgestellt.

Merkwürdig ist dabei auch, dass bisher kein einziger der von mir unmittelbar zeitnah angezeigten Verantwortlichen an dem Verfahren schuldigen Amtspersonen wegen nicht Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufsichtspflichten und Klärung des Verbrechens vor irgendeinem Gericht erscheinen brauchten, um für ihr Fehlverhalten im Amt mit Untreue im Amt sich zu rechtfertigern. Dies teht nun zur nachträglichen Klärung an auch deswegen, weil bis zur Stunde nicht einer der ursprünglich 5 gesetzlichen Erbrechtsnachfolger der verstorbenen kinderlosen Frau Flach, unsere gemeinsame Tante, jemals einen Erbscheins- Antrag beim Amtsgericht gestellt hat und das Amtsgericht von sich aus eigenmächtig ohne zu ermitteln Unbefugten einen Erbschein angeboten hat, und auch erstattet hat, wofür diese gar nicht berechtigt waren. Dieser Erbschein wurde vom Amtsgericht kurz danach mit vorliegendem Schreiben der Unbefugten an das Amtsgericht am 28. Januar 1996 wieder zurückgegeben. Damit ist dieser zu Unrecht erteilte Erbschein ungültig und nicht mehr existent. Das Verantwortliche Amtsgericht wusste von Dienst wegen, dass sein Verhalten so nicht in Ordnung war und hat trotzdem diesen Nachlassbetrug versucht und damit von Amts wegen falsch Zeugnis abgelegt.Mithin Grund genug als Beweis von Prozessbetrug.

Sollte es hier etwa erneut Probleme geben mit dem verantwortlichen Amtsgericht Büdingen und sich dieses Verweigern die Erbschein-Falscherteilung zu korrigieren, wird diesseits unverzüglich per Antrag an das LKA ( Landeskriminalamt Hessen ) beantragt werden, diesen Fall juristisch kriminalistisch klären zu lassen. Für einen solchen Fall liegt uns das Schuldverhalten des Amtsgerichts Büdingen und der dortigen Verwaltung in jeder Einzelheit vor. Damit beantworte ich auch einen Teil der unzähligen Anfragen aus der Bevölkerung und auch aus aller Welt kommend, wo meine Berichte gelesen werden, die interessiert nähere Auskunft zur Sache erbitten. Einige sagen mir sogar, wenn es Probleme gebe, wollen sie selbst eingreifen. Mit welchen Mitteln und auf welche Weise, das wissen bisher nur sie selbst. Siccher ist aber in jedem Fall, dass bei weiterer Verweigerung des geltednden Erbrechts hierzulande sich der unglaubliche  Skandal in der Stadt Büdingen, welche sich diesen vorliegend ja leistet, noch erheblich ausweiten würde. Soweit liebe Leser, meine heutige weitere aktuelle Information an Sie. Ich werde Sie weiter ständig auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen an alle, die mit mir dieses geschehene Unrecht an der überall beliebten Grete Flach nicht nur kritisieren, sondern auch bekämpfen.

Der Verfasser, Buch- Autor und Neffe von Grete Flach  Kurt Maier