Lieber Leser meiner ständigen Berichte über das Verbrechen an Grete Flach,der in aller Welt bekannten büdinger Kräuterheilerin. Habe ich Ihnen in meinem offenen Brief vom 20. 12. 2016 auf meiner Homepage DIE AKTE GRETE FLACH geradezu Unglaubliches berichtet, so setze ich dies in meiner heutigen Nachricht an alle fort.
Jeder Bürger, der sich an einem Wohnort anmeldet, unterliegt dem geltenden Meldegesetz. Das war auch bei Grete Flach bei ihrem Zuzug nach Büdingen so. Mithin waren ihre genauen Personaldaten dem städtischen Standesamt bekannt. Dennoch hatte das Standesamt aber in der Sterbeurkunde der Frau ebenso wie auch der beteiligte büdinger Notar in einem gefälschten Testament vom 14. März 1991 —-jede Dienststelle getrennt auf ihre Weise für gerichtliche Entscheidungen in der Nachlasssache dem Gericht falsche Personaldaten der Frau Flach vorgelegt. Diese Personaldaten sind nicht identisch mit Frau Grete Flach aus Büdingen und beziehen sich mithin auf eine ganz andere Person und durften in der vorliegenden hoch krimminellen Angelegenheit gerichtlich nicht verwendet werden, gerade weil sie sich auf eine ganz andere unbekannte Person beziehen.
In einer weiteren amtlichen Urkunde ist selbst ihr Sterbetag eine Urkundenfälschung von Amts wegen. Danach sollte Frau Flach schon vor nahezu 100 Jahren angeblich verstorben sein. Selbst diesen Unsinn schreibt ein weiterer Notar der an diesem Dokument mitgewirkt hat. Da dies aber alles zweckbestimmt stillschweigend unkontrolliert vom Amtsgericht hingenommen wurde, ist ein erstes zur Sache bereits durchgeführtes Verfahren gegenstandslos, weil es hochgradig manipuliert, unter völlig falschen Voraussetzungen durchgeführt wurde zu einer Person, die mit einer besagten Frau Grete Flach aus dem hessischen Büdingen nicht identisch ist.
Da keinerlei amtliche Überprüfung der Personalie der Grete Flach in Büdingen stattgefunden habe, ist ein weiterer Hinweis dafür, dass der Magistrat der Stadt Büdingen, am Nachlass der Frau Flach vehement nachweislich vorliegend interessiert, mit dem Amtsgericht in der Erstattung eines Erbscheins an völlig Unbefugte, im Testament der Frau nicht bedacht, gemeinsame Sache machte. Der direkte unmittelbare Beweis auch dafür, findet sich vorliegend auch in der Erpressung des Nachlassgerichts Büdingen durch den Magistrat der Stadt Büdingen in einem öffentlichen Pressebericht in der Gelnhäuser Neuen Zeitung vom 23. Juli 1994, unmittelbar zeitnah wo es da heisst; SOLLTE DAS GERICHT DEM ANTRAG DER STADT DEN NACHLASS AUF GRUNDLAGE DES ERSTEN( GEFÄLSCHTEN TESTAMENTS meine Anmerkung ZU VOLLZIEHEN; NICHT ZUSTIMMEN; MÜSSTE LAUT DEM STÄDTISCHEN JUSTITIAR BENNEMANN SO WÖRTLICH; KLAGE EINGEREICHT WERDEN: EINEN AUFTRAG DES MAGISTRATS FÜR EINEN SOLCHEN FALL HAT DER JUSTITIAR BEREITS: Ende des Zitats!
Solches in aller Öffentlichkeit über die Presse verbreitet, ist und war die reinste Erpressung eines ordentlichen deutschen Amtsgerichts wie dies im hessischen Büdingen durch den Magistrat der Stadt Büdingen in Hessen. Da aber dieses Amtsgericht vorliegend nachgewiesen sogar maßgeblichen Anteil an dem Verbrechen an Grete Flach hatte und hat, konnte es gar nicht anders um einer Klageandrohung der Stadt zu entgehen, als sich dem Druck der Stadt zu beugen und deren Willen geradezu zwangsläufig zu erfüllen und hatte rechtswidrig und dienstwidrig mit Untreue im Amt kurzerhand einen Erbschein erlassen an völlig Unbefugte, von der Erblasserin letzttestamentarich vorliegend nicht bedachte Personen auch noch mit zusätzlichen ganz erheblichen angeblichen Vermächtnissen zu vollen Gunsten der Stadt Büdingen, die in den Privatangelegenheiten ihrer Bürger grundsätzlich nichts zu suchen hatte und damit alle in Frage kommenden gesetzlichen Erben der kinderlosen Frau vollständig um ihr gesetzlch verbriefes Erbrecht betrogen werden sollten, was sich erst im Nachhinein herausstellte. Da Frau FLach aber nach ihrer richterlichen Anhörung zu Protokoll stehend von einem heimlich plötzlich aufgetauchten notariellen Testament keine Kenntnis hatte jemals ein solches errichtet zu haben, ist dieses Testament, gefertig durch einen büdinger Notar, der sich offensichtlich missbrauchen lies, eine handfeste Urkundenfälschung und erfordert nun geradezu zwangsläufig ein neues Verfahren, welches bereits in Auftrag gegeben worden ist. Soweit lieber Leser mein heutiger weiterer Bericht zu dem Kapitalverbrechen an Grete Flach mit Vermögensveruntreuung im Millionenbereich, einwandfrei nachgewiesen, AUCH ÜBER DAS VON MIR EINGESCHALTETE FINANZAMT wegen zunächst nur vermuteter Vermögensveruntreuung. Alle Einzewlheiten liegen auf dem Tisch!!
Kein idischer fehlbarer Richter wird mich davon abhalten die Sache vollständig aufzuklären. Als direkter Zeitzeuge vor Ort weiß ich von was ich rede und was ich als Neffe dieser leidgeprüften Frau meiner Tante noch kurz vor ihrem Tode, der ebenfalls so geheimnisvoll in fremdem Gewahrsam erfolgte und den Angehörigen allesamt nicht einmal mitgeteilt wird, an was denn diese bis zum Schluss sehr agile Frau überhaupt überraschend verstorben ist. Mord mit medikamentamentöser Nachhilfe um nicht noch mehr von ihr zu erfahren und aufzudecken, ist hier keineswega mehr auszuschließen. Mit den heutigen Mitteln der Technik wäre dies auch heute noch nach Jahren mit Sicherheit festzustellen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft müssten sich nur darum kümmern.
Mich selbst interssiert weniger der Nachlass der Frau als vielmehr das Wie und Warum die in aller Welt so beliebte Frau ein solches unrühmliches Ende nehmen musste. Büdingen in Hessen schreibt mit diesem Fall Geschichte, Geschichte der miserabelsten Art. Ich werde Sie, liebe Leser, weiter auf dem Laufennden halten.
Der Verfasser und Neffe von Grete Flach