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header.jpgLieber Leser, mein heutiger Bericht zu der Verbrechenssache an Grete Flach im hessischen Büdingen, ist ein weiteres direktes Beweisstück von Urkundenfälschungen gleich mehrerer Urkunden von Amts wegen, die vorliegend in einem ersten erfolgten Verfahren zur Sache —-durch das Amtsgericht Büdingen für rechtens erklärt wurden. Man sollte solches durch ein ordentliches deutsches Amtsgericht wie dies in Büdingen nicht für möglich halten, wenn es denn nicht auf dem Tisch der Wirklichkeit liegend die volle Wahrheit wäre und einwandfrei aufzeigt, welch amtliche Verschwörung sich hinter dem Kapitalverbrechen an Frau Flach verbirgt und bis zur Stunde dieses Berichts den übergeordneten Gerichten verheimlicht wurde, was sodann dort, geradezu zwangsläufig,    zu mehreren Fehlbeschlüssen führen musste!!!

Nachstehend nun hier der vorliegende Beweis zu den Urkundenfälschungen:

Neben einem an dem Verfahren maßgeblich beteiligten büdinger Notar, hat auch das Standesamt Büdingen ( Magistrat )eine erneute nun schon zweite Dokumentenfälschung zum Geburtsort der Erblasserin Grete Flach begangen. Hatte doch der vorstehende Notar in einem von ihm erstellten festgestellten gefälschten Testament, wovon Frau Flach laut vorliegendem richterlichen Anhörungsprotokoll keine Kenntnis hatte vorgetragen, Frau Flach sei angeblich in einem Ort Dorfestich geboren, so hatte auch das Standesamt Büdingen bewusst oder unbewusst, was dahingestellt bleibt amtlich vorgetragen, Frau Flach sei angeblich in einem Ort—–Stick    geboren. Beide Geburtsorte, wie amtlich vorgetragen, sind Fälschungen und existieren nicht, es sind Fälschungen von Persönlichen Daten der Frau, die mit der Identität der Frau Flach nicht im Einklang stehen und die richtigen persönlichen Daten der Frau beim Standesamt ja amtlich beim Zuzug der Frau hinterlegt werden mussten. Damit ist ein vorstehendes mit einer nach einem an dem Verfahren persönlich beteiligten Amtsarzt vom Gesundheitsamt ( unzulässig und fälschlich als Gutachter bestellt )angeblich zu der Zeit vorübergehend nicht testiefrfähigen Frau Flach wegen Geistesschwäche, eine gewollte Urkundenfälschung.

Obgleisch sich die Amtsräume des Notars nur wenige Meter vom Haus der Frau entfernt befanden und Frau Flach körperlich voll gesund und gehfähig war, hat sich der Notar auf wessen veranlassung auch immer von sich aus ins Haus der Frau Flach begeben,  ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo nach dem Amtsarzt und Gefälligkeitsgutachter —in Begleitung weiterer Amtspersonen der Stadt, was vorliegennd auch von diesen bestätigt wurde, Frau Flach wegen vorübergehender Geistesschwäche nicht testierfähig gewesen sei, um von dieser Frau im nicht testierfähigen Zustand eine Unterschrift unter ein bereits vorbereitetes Dokument zu erhalten, welches der Frau selbst zum erheblichen Nachteil gereichte und dieses Dokument auch nicht gemeinsam mit dem Notar mit ihrem zu der Zeit unzureichenden Verständnis angeblich verfasst worden sein soll. Auch dieser Umstand lässt für Jedermann den Schluss zu, dass der Notar beauftragt war von wem auch immer ohne große Mühe von der nicht testierfähigen Frau eine Unterschrift zu ergaunern  unter ein Dokument, welches die Frau in ihrer vorübergehenden Geistesschwäche nicht  als Testament wahrnehmen konnte, und dem Notar wohl von Dritten vorgegeben war, wie dieses Testament auszusehen habe. Und dass es gar nicht anders sein konnte und auch nichts Gegenteiliges in den Akten sich befindet,beweist auch die Tatsache, dass Frau Flach, nachdem sie ohne ihr Zeit zum Lesen zu geben unterschrieben habe, vom Notar für ihre eigenen Unterlagen für Notare völlig unüblich, nicht einmal eine Durchschrift erhalten habe von dem was sie da gerade in ihrer geistigen Schwäche dem Notar unterschrieben habe.

Dieses unterschriebene Dokument war nämlich ein gefälschtes Testament, welches der Frau nach Bekanntwerden zu eigenen erheblichen Schaden gereichte und der Stadt Büdingen Rechte an ihrem Eigentum einräumte, welches die Frau im geistigen Normalzustand nie und nimmer unterschrieben hätte und sie diesen Notar mit seinen Absichten aus dem Haus verwiesen hätte. Wenn die Frau ein Testament gewollt hätte, konnte siue dieses um sicher zu gehen auch in dessen nur wenige Meter entfernten Diensträumen errichten in amtlicher Beiwohnung all derer, die angeblich in diesem Testament Vermächtnisse erhalten sollten. Keiner dieser Herren vom Amt war aber anwesend um gegenzuzeichnen was da angeblich vermacht worden sein soll.

So ist denn in diesem gefälschten Dokument die Stadt Büdingen mit einem Vermächtnis bedacht, welches ihr alle Rechte an ihrem Eigentum noch zu ihren Lebzeiten einräumt unnd die Stadt die Frau gar nicht mehr zu fragen brauchte um  über ihr Eigentum zu verfügen. Mit anderen Worten, der Bürgermeister der Stadt Büdingen, konnte Geschäfte mit sich selbst machen wie es gerade beliebte. Und um sicher zu gehen, dass Frau Flach diesen Vermögensbetrug nicht feststellen konnte, hatte sie wie vorstehend vom Notar nicht einmal eine Durchschrift von den Unterschriebenen erhalten, wohl aber hatte die Stdt sofort vom Notar eine solche Durchschrift erhalten. Ein Testament, unter solchen kriminellen Umständen zustande gekommen mit einer geschäfts und testierunfähigen Person wer immer diese auch wäre, ist Betrug, persönliche Vorteilsnahme und zusammenfassend als Prozessbetrug von Amts wegen in Tateinheit zu bezeichnen. Womit Prozessbetrug bereits beginnt, muss ich an dieser Stelle weder dem städtischen Justitiar der Stadt Büdingen noch sonst einen studierten Juristen erklären, es ist auch mir sehr wohl bekannt, der ich mich mit der Juristerei jahrelang eingehend befasse und sachkundig machte.

Sollte der Magistrat der Stadt Büdingen etwa Einwände gegen das Vorstehende haben, so ist er mit diesem offenen Brief ausdrücklich aufgefordert Stellung aus seiner Sicht zu beziehen. Dasselbe gilt auch für das Amtsgericht Büdingen zu dem, was auch dort an dubiosen Vorkommnissen und noch zu klärenden Amtsmissbrauch geschehen ist und durch akribische Verfolgung des Verbrechens an meiner Angehörigen Frau Flach ans Tageslich gefördert wurde. Eine nicht Stellungnahme wäre auch eine Reaktion, jedoch wäre dies ein offenes Schuldeingeständnis.Die inzwischen verstorbene seelisch unmenschlich gequälte Frau Flach und den Schaden und das Leiden, welches sie alle an dem Betrug Beteiligten; dieser Frau zugefügt haben, wird sie solange verfolgen, solange sie leben. Es kommt sicher nicht von Ungefähr, dass gerade ich als ihr Neffe vor Ort zu ihrem irdischen Sprachrohr werden muss. Alles auf dieser Welt in der wir Leben und wohl von der Natur bestimmt leben müssen, ist ein Ganzes. Alles wirkt auf alles. Und damit zitiere ich auch meine verstorbene Tante   DIE WEISE FRAU VON BÜDINGEN   GRETE FLACH.

der Verfasser und Neffe von Grete Flach