Lieber Leser, mein heutiger Bericht ist eine exakte Analyse wichtiger Ereignisse zur Sache, denn wo Unrecht zu Recht erklärt werden soll, was hier vorliegt, wird Wiederstand zur Pflicht!!!
Am 14. 1. 1993 wie bereits bekannt, wurde Grete Flach auf Anordnung gewaltsam aus ihrem Haus entführt. Entführt in einer Nacht und Nebelaktion damit es niemand merken sollte. Was noch wichtiger und geradezu kriminell ist, ist dies, dass der verantwortliche Richter beim Amtsgericht Büdingen rund 3 Monate später am 21. 4. 1993 die zwei nächtlichen Entführer der Frau an seinem Dienstsitz beim Amtsgericht Büdingen zu einem heimlichen Gespräch empfing.
Der Richter im Dienst, hatte also zwei Verbrecher darunter ein Kriminaler, der zum Kriminellen wurde wegen Menschenentführung und Menschenhandel zu einem persönlichen Gespräch an seinem Dienstsitz beim Amtsgericht Büdingen empfangen. Nur einen Tag später am 22. 4. 1993, wurde dann( angeblich) ein Betreuungsverfahren für Frau Flach eingeleitet was weder notwendig war und sich gegen schriftlich vorliegende Willensbildung der eingesperrten Frau Flach richtete- noch hatte ein solches Betreuungsverfahren nach Vorgabe des Gesetzgebers überhaupt stattgefunden, denn auch dies war nur eine Täuschung der besorgten Angehörigen und war von Amts wegen gelogen. Denn ein solches Betreuungsverfahren, welches nach gesetzlicher Vorgabe abzulaufen habe was mir selbst als 32 Jahre lang gerichtlich bestellter Betreuer bekannt ist, hatte hier —–nie stattgefunden.—–. Denn bei einem solchen gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren ist es zwingend, dass bei einer solchen richterlichen Befragung und Anhörung in erster Linie der Betroffene persönlich anwesend sein muss und zu befragen ist, und zweitens der zuständige Amtsarzt anwesend sein muss mit Vorlage eines unmittelbaren zeitnahen Untersuchungsberichts des Betroffenen, und drittens als glaubhafte Zeugen der persönlichen Willensbildung des Betroffenen auch die Angehörigen zu ermitteln sind und beizuziehen sind um bezeugen zu können, dass es der persönliche unbeeinflusste Willle des Betroffenen ist, wem er sich bei seiner Befragung zum Betreuer seiner Angelegenheiten wünscht
Nichts dergleichen ist hier geschehen, was protokolliert vorliegen müsste, aber nicht vorgelegt wurde. Der Richter handelte eigenmächtig in vorweggenommener Entscheidung und verweigerte Frau Flach das rechtliche Gehör. Eine gravierende Dienstverletzung nach Art. 103 BGB. Als gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen kenne ich das neue Betreuungsrecht und Gesetz auswendig was ein Richter darf und was er, wie hier vorliegend,eben nicht darf. Der Richter wird nun im Fortgang des Verfahrens zu antworten haben, was es denn da in seinem Amtszimmer beim Amtsgericht Büdingen so wichtiges zu besprechen gab mit zwei dem Richhter aktenkundigen Verbrechern als heimliche Entführer von Menschen, dass es die Angehörigen nicht in Erfahrung bringen durften.
Über ein Betreuungsgespräch muss es in aller Regel protokollarische Aufzeichnungen geben, die nun vorzulegen sein werden. Wo also sind diese Aufzeichnungen und was wurde dort heimlich mit Menschenhändlern besprochen? Ein Betreuungsverfahren, Herr Richter beim Amtsgericht im hessischen Büdingen, welches weder erforderlich war und auch von Frau Flach als nicht erforderlich und mithin unerwünscht war. Eine uns Angehörigen vorgegaukelte angebliche Anhörung der Frau, fand ebenfalls nicht statt, weder in ihrem Hause als ihrer gewohnten Umgebung noch bei Gericht, sondern am Zwangsaufenthaltsort der entführten Frau im Zustand ihrer Freiheitsberaubung unter striktem Besuchsverbot für Angehörige, angeordnet vom illegalen Pflegeheimbetreiber einem Herrn Eberhard Glänzer in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27, ein Privatgefängnis des vorstehenden Polizeichefs von Büdingen, von welchen auch Sie Herr Amtsrichter ( aktenkundig ) Kenntnis hatten und dort dienstlich verkehrten und dort neben Frau Flach zu der Zeit weitere 5 Menschen nur gut betuchte Frauen bereits schon seit geraumer Zeit eingesperrt waren, die durch Sie , Herr Amtsrichter, kraft ihres Richteramtes sofort zu befreien waren und zu ihren Angehörigen zurückzuführen waren gemäß ihrer richterlichen Anordnung.
Als nicht Jurist Herr Amtsrichter am Amtsgericht Büdingen jedoch selbst als 32 Jahre gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen,muss ich Sie belehren, dass, das was Sie getan haben Rechtswidrig und grob Dienstwidrig ist und so nicht zulässig ist indem Sie ganz bewusst der privat eingesperrten Frau Flach und allen anderen dort das rechtliche Gehör verweigerten.
Eine weitere Belehrung Herr Amtsrichter am Vormundschaftsgericht in Büdingen, der Sie von dort warum auch immer zeitnah plötzlich versetzt wurden.
Eine so wichtige Anhörung eines Betroffenen, darf nicht im Zustand seiner Freiheitsberaubung stattfinden wie das hier vorliegt—ohne jeden neutralen Zeugen. Sie muss stattfinden an der gewohnten Umgebung des Betroffenen entweder Zuhause oder bei Gericht, aber nicht an einem fremden Zwangsaufenthaltsort wie das hier vorliegt durch nächtliche gewaltsame Entführung. Sodann hatten nicht Sie, Herr Amtsrichter das letzte Wort, zu entscheiden, sondern allein die betroffene Frau Flach hatte zu entscheiden was sie möchte und wem sie sich als Betreuer oder Betreuerin über ihre Angelegenheiten wünschte. Da wo ein Betroffener nein sagt, und Frau Flach hatte schriftlich von ihr vorliegend nein gesagt, endet die nur vermeintliche Allmacht eines jeden Richters. Frau Flach brauchte keinen Betreuer und wollte keinen Betreuer, sie wollte selbst über sich und ihre Angelegenheiten bestimmen. Sie Herr Amtsrichter, haben der gewaltsam privat weggesperrtren Frau Flach das rechtliche Gehör verweigert und damit in grober Weise Ihre Dienstpflicht verletzt und missbraucht und damit der Frau ein miserables Dasein für den Rest ihres Lebens bereitet.
Allein aufgrund Ihrer richterlichen Entscheidung kam es dann zu einem enormen Vermögensverlust durch den von Ihnen gegen dem Willen der Frau bestellten völlig unehrlichen und auch höchst ungeeigneten Fremdbetreuer, einem Herrn Gernot Fritsche aus Ronneburg, einem Nachbarort von Büdingen nahezu der Millionengrenze in bar mit gefälschter Vollmacht und anderem mehr. Die exakt errechnete Summe auch über das von mir eingeschaltete Finanzamt vorliegend bestätigt, beläuft sich sage und schreibe auf 863,. 838, 05 DM Währung.
Meinen und meiner Ehefrau von Frau Flach gewünschten Antrag auf Betreuung —-nicht weil sie Betreuung brauchte, sondern einfach nur um eine Handhabe zu haben sie aus den Händen von zwei Verbrechern freizubekommmen, haben Sie Herr Richter, uns erst gar nicht beantwortet und damit erneut ihre Dienst und Amtspflicht verletzt.
Und nun Herr Richter, muss ich Sie als Normalbürger erneut belehren!!
Ohne einem bei Gericht eingehenden Betreuungsantrag mit sodann sorgfältiger Prüfung durch das Gericht, kommt überhaupt keine Betreuung zustande, weil sie nicht erforderlich ist. Und nun Herr Amtsrichter beim seinerzeit zuständigen Betreuungsgericht Büdingen, legen Sie bitte den Betreuungsantrag vor von einem Herrn Gernot Fritsche aus Ronneburg, Ronneburgstraße 1 einem Nachbarort von Büdingen, welchen Sie heimlich ohne Wissen der Frau Flach und deren Angehörigen zum Fremdbetreuer bestellt haben, der vorliegend nachgewiesen seine Betreute und Schutzbefohlene Frau Flach um vorstehende enorme Summe in bar bestohlen hat und auch mit entführt hat und all das Ihnen als öffentliche juristische Kontrollinstanz bekannt war. Ein Richter hat sowohl die öffentliche Kontrolle über den Betreuten als auch über den Betreuer und dessen Handlungsweise. Jeder Betreuer benötigt das richterliche Einverständnis wenn er über Vermögenswerte seines Betreuten verfügen will, mit Vorlage das Verwendungszwecks. Wo, Herr Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Büdingen ( Name aktenkundig, ) ist diese Erlaubnis gegenüber diesem unehrlichen vorstehenden Betreuer?
Soweit lieber Leser, mein heutiger sicher für Sie sehr interessanter erneuter Bericht zur Sache, welcher auch für Sie selbst lehrreich ist, sollten auch Sie in eine solche oder ähnliche Lage kommen.
Der Verfasser
Neffe von Grete Flach
Ich werde Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten. Für das zahlreiche Interesse der Bevölkerung welches mir zur Sache von weit und breit entgegengebracht wird, bedanke ich mich hiermit recht herzlich. Ich versichere Ihnen, dass ich nicht dulden werde, dass dieses Verbrechen, wie wohl geplant, ungeklärt bleiben wird.