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Buchautor Kurt MaierHeute lieber Leser meiner ständigen Berichterstattung aus erster Hand, folgt ein weiterer haarstreubender Tatsachenbericht zu aktuellen Geschehnissen beim Amtsgericht im hessischen Büdingen.

Wenn jemand glaubt, dass unsere Justiz in unserem Lande Bundesrepublik Deutschland Recht und Ordnung garantiert, dann spricht die Wirklichkeit deutlich eine ganz andere Sprache. Vorliegend ein glasklarer aktenkundiger Fall beim Amtsgericht in Büdingen/ Hessen bei der dortigen Rechtspflege. Ein Fall, der mit Sicherheit kein Einzelfall ist unter anderen die wohl noch nicht öffentlich sind und damit noch unbekannt. Haben die auch dort Betroffenen etwa Angst den Mund aufzumachen und sich öffentlich zu beschweren? Das wäre grundfalsch, reden auch Sie in aller Offenheit was auch Sie bedrückt was nicht in Ordnung ist. Kein Mensch kann Ihnen etwas anhaben nur weil Sie die Wahrheit sagen. ch tue dies ja auch schon seit geraumer Zeit Woche für Woche und keiner der Verantwortlichen traut sich seinen Mund dagegen aufzumachen. Dies aber ist ohne weitere Erklärung ein Selbstgeständnis derer, die da Verantwortung tragen und ich ihnen die Wahrheit ums Maul schmiere.

Eine Angehörige von mir vor Ort, die Schwester meines Vaters kinderlos, ihr Name, die bekannte Kräuterheilerin Grete Flach aus dem hessischen Büdingen inzwischen verstorben. Für den Todesfall hatte sie rechtswirksam — anderes konnte ihr nie und von niemandem bewiesen werden–ein eigenschriftliches Testament verfügt für den Todesfall, in welchem auch ich und meine Ehefrau als Teil- Erben bedacht wurden. Soweit, so gut. Was aber nun folgt, ist geradezu kriminell !! Mit meiner Ehefrau, die auch bedacht wurde, ging ich zum Amtsgericht um dort einen nach Testament berechtigten Erbscheins- Antrag zu stellen. Das Testament wurde vorgelesen und dann wurde mir von der Rechtspflege eine blanko Unterschrift auf ein noch nicht ausgefülltes Antragsformular für einen Erbschein von der Rechtspflege im Amt auf Anordnung dienstlich abverlangt. Den Inhalt des von der Rechtspflege im Nachhinein nicht in unserer Anwesenheit eigenmächtig ausgefüllten Formulars, haben wir nie zu Gesicht bekommen, um diesen auf Richtigkeit nach Testament zu kontrollieren.

Und nun kommt es, hat doch die Rechtspflege eigenmächtig hinter unserem Rücken in diesen Antrag hineingeschrieben, ich würde angeblich einen Erbschein als Allein- Erbe beantragen, was nach Testament gar nicht möglich gewesen wäre und ein solcher Antrag automatisch ungültig wäre. Dieser Antrag, von mir auf gerichtliche Anordnung im Vertrauen auf Richtigkeit blanko unterschrieben ohne meine Kenntnis des nachträglich eingetragenen Inhalts, ging an den Richter, der in diesem Verfahren die Hauptverantwortung für diesen Kriminalfall mit hoher Vermögensveruntreuung trägt, ohne dass auch der Richter das ihm vorliegende Testament auf Richtigkeit kontrolliert hatte um dann Recht zu sprechen.

So wurde dieser von mir auf Anordnung der Justiz blanko unterschriebene Erbscheins- Antrag vom Richter kurzerhand abgelehnt, weil er falsch gestellt war und nicht dem Testament entsprach, er war ungültig. Und nun stellte sich heraus, dass dies bewusst so gehandhabt wurde um den Antrag zu Fall zu bringen und dass dieser Antrag, von anderen ausgefüllt, eine handfeste Urkundenfälschung durch Bedienstete dieses Amtsgerichts war. Wissentlich des Gerichts, dass ein solcher Erbscheins- Antrag, auch noch von dritten ausgefüllt falsch gestellt ungültig ist und hätte an Ort und Stelle beim Gericht korrigiert werden müssen durch nneuen eigenen Antrag, hat die Rechtspflege wie vorstehend dienstlich angeordnet  eine blanko Unterschrift zu leisten, die ich auf Treu und Glauben an die Integrität der Rechtspflege geleistet habe. Dass diese dienstliche Anordnung einer Justizbeamtin jedoch geplanter Betrug war um mich ins offene Messer laufen zu lassen, hätte ich mir nicht im Traum vorstellen können. Meiner eigens zur Unterschrift mitgekommenen Ehefrau als bedachte Teilerbin, wurde von dieser Rechtspflegerin ganz und gar die Unterschrift verweigert mit dem juristischen Hinweis, dass dies angeblich nicht erforderlich sei und es genüge wenn ich allein unterschreibe.

Auch dies war eine Falle und juristischer Betrug auch an meiner Ehefrau, denn nachdem sie ja nicht einen Erbscheins- Antrag unterschrteiben durfte als ebenfalls gewordene Teilerbin, war auch dies zusätzlicher Betrug auch an meiner Ehefrau, denn ich hatte ja nur allein unterschreiben müssen und meine Ehefrau, die eben nicht unterschreiben durfte, wurde ab sofort nicht als testamentarische Teilerbin geführt, sondern lediglich als Zeugin. Auch dies war eine juristische Falle—die nur Juristen bekannt ist und der Normalbürger von einer solchen amtlichen Betrügerei normalerweise keine Ahnung hat. Aber auch dies hatte seinen Grund, denn wissentlich des Amtsgerichts ohne einzuschreiten, waren bereits schon beträchtliche Barvermögenswerte der privat eingesperrten ihrer Freiheit beraubten Frau Flach mit eigens gefälschter Vollmacht von mehreren Sparkonten der Frau bei mehreren Banken verschwunden und mit amtlichen Zutun bereis gestohlen. Die genau errechnete Summe so unglaublich es auch scheint, belief sich exakt auf 863. 838, 05 in DM Währung und mithin nahezu der Millionengrenze.

Da zu diesem Zweck das Amtsgericht Büdingen der Frau Flach unnötig und vorliegend gegen deren schriftliche Willensbekundung ein völlig ungeeigneter und wie sich zeigte auch höchst unehrlicher Mann aus dem Nachbarort Ronneburg zum Fremdbetreuer bestellt wurde und das  Betreuungsgericht die juristische Aufsicht über Betreuer und Betreute inne hat und das Vermögen des Betrueten beaufsichtigt, war dem Gericht allein schon von daher die unglaubliche Vermögensveruntreuung bekannt. Denn jeder gerichtlich bestellte Betreuer benötigt die richterliche Erlaubnis, wenn er über Vermögensteile seines Betreuten verfügen wolle, mit Vorlage des Verwendungszwecks.

Ichselbst war 32 lange Jahre gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen und kenne diese Materie auswendig. Lieber Leser, das Vorstehende ist nur ein geringer Teil des immer noch laufenden Verfahrens welches durch die Gerichte seit nunmehr schon 2o Jahren bewusst mit immer neuen Methoden verschleppt wird. Die Verantwortlichen sollen sich jedoch nicht täuschen, denn dieses Verfahren ist ungeklärt und wird solange im öffentlichen Raum stehen bis alles restlos geklärt ist, was ich der inzwischen Verstorbenen noch in ihren letzten irdischen Jahren fest versprochen habe.

Das Vorstehende sind die Fakten, die aufzeigen, warum in dieser Bundesrepublik Deutschland inzwischen die Politikverdrossenheit so weit fortgeschritten ist, dass auch das Vertrauen in die Justiz bereits erheblich marodiert und selbst die Justiz dem Gesetzgeber den Gehorsam verweigert indem wie hier vorliegend  absolut notwendige Amtsermittlungen mit juristischen unzulässigen Mitteln unterbunden werden, die selbst den Gesetzgeber brüskieren. Auch ich habe daher meine politisch stets neutrale Einstellung geändert  und mit mir unzählige tausend anderer Bürger auch, die keine Nazis sind, sondern sich eifach nur Ordnung im Lande wünschen die in keinster Weise hierzulande mehr garantiert ist. Die Menschen mit ihren Sorgen werden einfach nicht gehört. Die Verantwortlichen in ihren gepolsterten Sesseln, satt bis zur Halskrause, machen sich überhaupt keine Gedanken darüber, wie die breite Masse der Bevölkerung oft mit Hungerlöhnen mit ihren Familien über die Runden kommen.

Ps:

Diese Nachricht sollte im Interesse der gesamten Bevölkerung an alle Freunde und Bekannten weitergeleitet werden, was aber an jedem selbst liegt.

Dieses Thema in dem hier vorliegenden Kriminalfall um Grete Flach aus dem hessischen Büdingen erregt bereits bei unzähligen Bürgerinnen und Bürgern als die noch schweigende Mehrheit die Gemüter. Aber spätestens dann, wenn der Bürger hierzulande als Souverän die Entscheidung fällen wird, wird den derzeit Verantwortlichen der Spiegel vorgehalten werden und nicht wenige von ihnen werden ihre gepolsterten Sessel  zwangsläufig räumen müssen und sie dafür selbst verantwortlich sind, weil sie gegenüber der breiten Mehrheit der Bevölkerung taube Ohren haben. Taube Menschen aber sind nicht geeignet  auf verantwortlichen Posten zu sitzen, denn sie sind ja taub und hören das Volk nicht. Diese Worte, die einer Anklage gleich kommen, sagt Ihnen mit diesen offenen Brief nur einer von Millionen anderer Bürgerinnen und Bürger im Lande.

Herzlichst

Der Kommentator,  Neffe von Grete Flach