Fortsetzung meiner Information vom 13. 9. 2015. Lieber Leser, um der Wahrheit Willen möchte ich heute meinen Kommentar zu einem Pressebericht der Gelnhäuser Neuen Zeitung vom 23. Juli 1994 weiterführen und beenden. (Text) Heftiges Gerangel um das Vermögen der Grete Flach.
Der Artikelschreiber, offensichtlich unter fremden Einfluss stehend, trägt in seinem auf Unwahrheiten beruhenden stimmungsmachenden Bericht vor, die Stadt Büdingen erhält laut einem vorliegenden wie auch immer ergaunerten Testament den gesamten Haus und Grundbesitz der Erblasserin Frau Flach, welches Frau Flach weder geschrieben noch in Notariellem Auftrag gegeben hat laut richterlicher Befragung durch gleich zwei voneinander unabhängigen befragenden Richtern, und damit dieses merkwürdige aufgetauchte Testament eine handfeste Urkundenfälschung ist. Dies als absolut erforderlich zu ermitteln, wie und wo unter welchen Umständen dieses nach dem Tode der Frau aufgetauchte Schriftstück zustande kam, dazu verweigert das Amtsgericht Büdingen bis zur Stunde beharrlich die Ermittlungen von Amts wegen, was ein grober Verstoss gegen den bestehenden Amtsermittlungsgrundsatz darstellt.
Und weiter schreibt dieser Schreiberling, ich selbst als einer der Neffen der kinderlosen Frau vor ort würde angeblich leer ausgehen, was schon wieder gelogen ist und ein vorliegend eigenhändig geschriebenes Testament der Erblasserin im Zustand ihrer Freiheitsberaubung dies auch beweist, und dieses Testament als persönliches Eigentum der Frau wohl aus Sicherheitsgründen beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben bis nach dem Tode, dort unglaublich durch noch festzustellende Bedienstete für eigene Zwecke noch zu Lebzeiten der Frau missbraucht wurde. Und was von dem auf Sensation bedachten Schreiberling schon wider gelogen ist, schreibt und belügt er seine Leser erneut, wenn er vorträgt, Grete Flach stand bei Errichtung ihres eigenschriftlichen Testamentes angeblich unter Vormundschaft und besaß von daher angeblich keine Testierfähigkeit mehr. Auch dieser Vortrag zeigt mehr aus nur deutlich, dass dieser Mensch keine Ahnung hat von dem was der da vorträgt und er nur das nachplappert, was ihm andere vorgegeben haben was er zu schreiben hat, und dies zweckdienlich war.
Herr Schreiberling mit dem Kürzel (as) ich muss Sie als Neffe meiner Tante Grete Flach auch hier der gezielten Stimmungmache und Lüge bezüchtigen wenn ich Ihnen sage, und dies auch beweise, dass Sie einen solchen Unsinn nur nachplappern was Ihnen Ihre Auftraggeber an Unwahrheiten vorgelogen haben in deren eigener Interessenvertretung. Wenn Sie in Ihrer Stimmungsmache Grete Flach herablassend als unmündig hinstellen, dann muss ich Sie als Neffe meiner Tante eines Besseren belehren. Diese in aller Welt geschätzte Frau, auf Grund ihrer persönlichen Lebensleistung, war trotz ihres hohen Alters und Lebenserfahrung um ein Mehrfaches klüger, als Sie diese Frau vor aller Öffentlichkeit herabwürdigen.
Grete Flach stand keine Minute ihres langen lebens jemals unter Vormundschaft, die es zu dieser Zeit überhaupt nicht mehr gab. Wenn Ihnen einen solchen Unsinn etwa der städtische Justitiar der Stadt Büdingen als Anwalt eingetrichtert haben sollte, der als Anwalt die Gesetze ja kennen sollte weil die Stadt ja den gesamten Nachlass der Frau als angebliches nie kontrolliertes Vermächtnis erben wollte, dann ist auch dieser fehl an seinem Platz. Zwangsläufig muss er ja die Stadt als sein Brötchengeber vertreten.
Und wenn schließlich der gesamte Magistrat der Stadt Büdingen als solcher in aller Öffentlichkeit das Nachlassgericht geradezu erpresst hat, und dem Gericht mit juristischen Schritten drohte wenn das Gericht nicht tue was die Stadt wünsche und das persönliche Testament der Frau Flach anerkennen sollte, und nicht das der Frau auf mysteriöse Weise fremd errichtete notarielle Tesstament anerkennen sollte in der Vergabe eines Erbscheins, dann ist solches wohl ein Novum in der deutschen Justizgeschichte und der Höhepunkt einer Erpressung eines deutschen Amtsgerichts. Der schriftliche Nachweis zeitnah von dem Magistrat der Stadt Büdingen kommend, welcher in der Presse veröffentlicht wurde um mich wohl einzuschüchtern, liegt mir als Beweismittel auch heute noch vor. Als vormaliger Kaufmann bin ich es gewohnt Ordnung zu halten und alles Wichtige aufzuheben. Das Nachlassgericht stand damit unter enormen Druck von außen, war erheblich beeinflusst, war nicht mehr frei in eigener Entscheidung und hat dem Druck der Stadt nachgegeben und einen Erbschein erteilt an Unbefugte, welche die Erblasserin Grete Flach warum auch immer nicxht als ihre Rechtsnachfolger wünschte. Und ganz allein das ist es, was dieses Verfahren als handfesten Prozessbetrug überhaupt erst ausgelöst hat.
Womit ein Prozessbetrug bereitas schon beginnt, muss ich dem Magistrat und dem städtischen Justitiar wohl nicht näher erklären. So viel juristische Kenntnis und noch viel mehr habe ich mir bereits schon selbst angeeignet ohne Jura studiert zu haben. So weit mein heutiger Abschlusskommentar zu dem vorstehenden Pressebericht, welcher sich negativ gegen mich richtete. Das Vorstehende sind keine Märchen, sondern die Fakten, die mit nichts mehr wegzudiskutieren sind. Bleiben Sie bitte dran, es wird noch interessanter und informieren Sie auch Ihre Bekannten und Freunde. Dieses Thema ist heiß!
Gerne bin ich bereit falls erwünscht, in Versammlungen oder Vereinigungen öffentlich zu dieser unglaublichen Angelegenheit Rede u d Antwort zu stehen, als in solchen Dingen mit hinreichender Erfahrung. Falls erwünscht, kontaktieren Sie mich auf meiner Homepage WWW. Grete Flach. de oder per Mail-Adresse kurt.maier28@googlemail.de
Kurt Maier, Neffe von Grete Flach