www: GRETE FLACH.DE INFORMIERT AKTUELL

Buchautor Kurt MaierLieber Leser,

heute eröffne ich Ihnen einen weiteren Tatsachenbericht zu dem Verbrechen an Grete Flach aus dem hessischen Büdingen.

Wie manipuliert ein erstes im Hau- Ruck Verfahren durchgeführtes Verfahren war und wie hier unter den Verantwortlichen gemeinsame Sache gemacht wurde um das der Frau Flach uinbekannte notarielle ergaunerte Testament vom 14. 3. 1991 zum Tragen zu bringen, und das später errichtete neueste von der Frau eigenhändig geschriebene und verfasste Testament zu Fall zu bringen, zeigt auch eine weitere Tatsache, die ich hiermit der Öffentlichkeit zur eigenen Bewertung zur Verfügung stelle. Die Stellungnahme dazu, von neutralen Bürgern, wäre im öffentlichen Interesse erwünscht, denn schon Morgen kann jeder der Nächste sein.

Abgesehen davon, wie bereits aktenkundig, dass der Magistrat der Stadt Büdingen, am Nachlass der Ortsbürgerin Frau Flach vehement interessiert und auch der Erstgutachter Dr. B., der gar kein Gutachter im Sinne und nach den Voraussetzungen des Gesetzgebers war, und beide getrennt das Nachlassgericht schriftlich von dort regelrecht erpresst haben durch  massive Einflussnahme auf die eigenständige Entscheidung des Nachlassgerichts das persönliche allerletzte Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen,ist ein weiterer direkter Beweis einer Manipulation und behördeninterner Zusammenarbeit in der Sache, die man ja gemeinsam verantwortet, durch nicht Wahrnehmung der öffentlichen Aufsichtspflicht vor Ort.

In seiner Vernehmung vor dem damals zuständigen Amtsgericht Hanau  im Prozess gegen den Erstbetreuer F. wegen enormer Vermögensveruntreuung seiner Schutzbefohlenen, angestrengt durch den Konkursverwalter, sagte der Erstgutachter Dr. B. vom Gesundheitsamt folgenden Satz auf Befragung des Richters:        Ich weiß ja, dass mein Gutachten auf schwachen Füßen steht. Damit hat dieser Gefälligkeitsgutachter selbst zugegeben, dass all das was er in der Sache ohne jeden Nachweis zu erbringen bisher unterstellt hat, nicht fundiert ist–und auch nicht unter Beweis gestellt wurde. Allein schon von daher durfte dieses Gefälligkeitsgutachten keine juristische Verwendung finden und es war wie anwaltlich beantragt  ein Gegengutachten einzuholen, und dem Gegengutachter war das Erstgutachten des Dr. B. zur Bewertung des Inhaltes  und zur Prüfung auf Tatsachengehalt vorzulegen..

Der auf diesseitige Veranlassung vom Gericht beauftragte Gegengutachter zum Erstgutachten hat, um das Verfahren erneut unnütz in die Länge zu ziehen rund 8 Monate und mithin fast ein ganzes Jahr verstreichen lassen um sich überhaupt zur Sache zu äußern. Dieser Gegengutachter war nun ein Herr Dr. G. aus Gießen, wo auch der Erstgutachter Dr. B.her kommt. Anstatt wie vom Gericht beauftragt in Klärung der Sache ein eigenes Gegengutachten zu erarbeiten zum Erstgutachten des Dr. B., ist dieser Herr Dr. G. dem Auftrag des Gerichts dienstwidrig nicht gefolgt und hat sich mit der Sache überhaupt nicht befasst, und hat überhaupt kein Gegengutachten jemals erarbeitet und dem Gericht zur Beurteilung vorgelegt, was sich auch nicht in den Akten befindet. Damit er überhaupt erst einen Stift in die Hand nehmen sollte, musste ich für ein solches vom Gericht in Auftrag gegebenes Gegengutachten gleich vorweg 2. 9oo Euro in bar auf dem Tisch blättern     für nichts!!!   Denn obwohl ein solches Gutachten von mir im eigenen Interesse der Sachklärung bereits bezahlt war, hat dieser Herr Obergutachter Dr. G. selbst nie ein Gegengutachten zum Erstgutachten des Dr. B. erstellt und auch nicht dem Gericht vorgelegt. Wohl aber musste dafür auf Anordnung das viele Geld für nichts bezahlt werden.

Und nun wiederhole ich, was dieser Herr Obergutachter Dr. G. in der Verhandlung vor dem Landgericht in meiner Anwesenheit und persönlicher Mitschrift dem Richter auf Befragung gesagt hat und was auch zu Protokoll stehen muss. Nachdem er dienstwidrig seinen Auftrag nicht erfüllt hatte und dem Gericht kein Gegengutachten vorgelegt hat, sagte er dem Richter folgendes; Natürlich wäre es besser gewesen, wenn ich Frau Flach    ( die er gar nicht kannte, nie gesehen und nie gesprochen hatte weil sie schon längst verstorben war, wenn ich sie hätte selbst untersuchen können.Er fügte hinzu, das Gutachten des Erstgutachters Dr. B., sei ein gutes Gutachten und ergänzte, soweit ich Herrn Dr. B.  persönlich kenne, sei dieser ein Ehrenmann!!! Und auch mit diesem von mir persönlich mitgeschriebenen Satz, hat sich dieser Gegengutachter Dr. G. kumpelhaft selbst disqualifiziert. Denn demnach kannten sich beide persönlich und waren von Amts wegen befreundet und deckten sich gegenseitig und Herr Dr. G., als nicht neutral, und mithin involviert, durfte in diesem ersten Verfahren ebenso wie sein Freund und Ehrenmann Dr. B. allein schon aus rechtlichen Gründen nicht als Gutachter herangezogen werden und darüber hinaus ja auch Dr. G. als Obergutachter, nie ein solches Gegengutachten dem Gericht vorgelegt hat, obwohl er dazu beauftragt war unter zugrundelegung aller einzelnen relevanten Aspekte des zu untersuchenden Erstgutachtens seines Freundes Dr. B.

Das Wort  Ehrenmann, haben schon ganz andere leichtfertig in den Mund genommen um andere zu täuschen, was sich dann nach Prüfung  in das Gegenteil verwandelte und sich als Lüge herausstellte. Der angebliche Ehrenmann Dr. B., war nicht nur kein Gutachter im Sinne des Gesetzgebers und dessen gesetzlicher Vorschriften, mit vielen Auflagen, die ein Gutachter zu erfüllen hat, sondern Dr. B. war nichts weiter als angestellt beim Gesundheitsamt als ständiger Kontrolleur aller sich in seinem Aufsichtsbereich befindenden Altenpflegeheime, über welche er die amtliche Aufsicht hatte und diese gröblichst missbrauchte, was der Fall Frau Flach eingehend offenbart  und ans Licht gebracht hat. Derserlbe Dr. B., was aktenkundig vorliegt, war vom Anfang an aktiv und massiv in das Verbrechen um Frau Flach verwickelt und verstrickt. Sein Gefälligkeitsgutachten hat den Ausschlag bei Gericht gegeben für die nächtliche Entführung von Frau Flach aus ihrem Hause und deren enormen Vermögensdiebstaht durch einen nicht notwendigen und von Frau Flach schriftlich vorliegend unerwünschten Fremdbetreuer F. aus dem Nachbarort, einen höchst unehrlichen und ungeeigneten Mann für ein solches Ehrenamt, welches ich selbst als gerichtlich bestellter Betreuer 32 Jahre lang für einen kranken Mann völlig kostenlos für diesen gerne ausgeübt habe. Und zu diesen enormen Vermögensdiebstahl dieses vom Amtsgericht Büdingen bestellten Fremdbetreuers gegen den Willen von Frau Flach, und gegen die Vorgabe des Gesetzgebers, wo hier beantragte Familienbetreuung vor Amtsbetreuung geht und selbst das Amtsgericht mit seinem Verhalten den Gesetzgeber brüskierte, indem es passiv blieb und zuschaute ohne einzuschreiten, wie dieser Fremdbetreuer ein Sparkonto der künstlich hilflos gemachten Frau nach dem anderen plünderte und das viele Geld nahe der Millionengrenze( nachgewiesen) zur eigenen Bereicherung veruntreute.

Auch dieser aktenkundige  Vorgang erklärt, warum das Amtsgericht trotz mehrfacher Anträge nie ein Gutachten durch einen ausgebildeten neutralen Gutachter eingeholt hat und auch in der Sache permanente Ermittlungsverweigerung und damit Ermittlungsbehinderung bis zur heutigen Stunde betrieben hat, weil der Skandal, den Büdingen je erlebt hatte, sofort aufgeflogen wäre und die öffentlichen Aufsichtsbehörden vor Ort allesamt durch nicht Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufsichtspflicht, diesen Skandal selbst heraufbeschworen hatten.

Mein nun nach vorliegender letztwilliger Verfügung der verstorbenen Frau Flach als Schwester meines Vaters; nach jahrelanger Verfahrensverschleppung durch das verantwortliche Amtsgericht überhaupt erstmalig zu stellender notarieller Erbscheins- Antrag, dient nicht zuletzt aller offenen Fragen  die in einem ersten Verfahren dienstwidrig absichtlich ausgeklammert wurden und umgangen wurden und uns und unseren bisherigen Anwälten, 12 an der Zahl, nicht beantwortet wurden.

Und nun, was bemerkenswert ist, ist auch dies, dass sich selbst die falschen Erben hier von diesen schriftlich vorliegend beim Amtsgericht Büdingen massiv beschwert haben darüber, dass auch sie bis zur Stunde von diesem Amtsgericht zur Sache entweder gar keine oder nur nichtssagende Antworten auf ihre Fragen erhielten. Ihnen wurde noch nicht einmal mitgeteilt, was sie denn geerbt haben sollen und wo das Veruntreute Vermögen der Frau Flach verblieben ist., im Gegensatz zu mir vor Ort, der ich wegen Ermittlungsverweigerung des Gerichts die Sache selbst in die Hand nahm und auf eigene nicht geringe Kosten hinreichend ermittelt habe und alles nachgewiesen auf dem Tisch liegt und gerichtsfest ist. Nun ist man gehaltern, Gegenteiliges zu beweisen und auch vorzulegen. Soweit meine heutige weitere Information zur Sache aus erster Hand.

Der Verfasser und Neffe von Grete Flach.

In ihrem Sinne handle ich, um das Verbrechen an ihr aufzuklären.