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grete_flach_77Grete Flach:

Lieber Leser, nachfolgend  die Fortsetzung zu meinem Bericht vom 17. 8. 2016. Das bereits erwähnte notarielle Testament der Frau Flach datiert auf den 14. 3. 1991 und damit verbunden die gesamte Nachlassangelegenheit der Frau Flach-einschließlich einer nun schon 2o jähriger Nachlasskonkursverschleppung durch einen gerichtlich bestellten Konkursverwalter für einen nicht erforderlichen betriebenen Nachlasskonkurs, und dieser Konkursverwalter gar nicht daran denkt seinen gerichtlichen Auftrag zu erfüllen, und sich die Akte nach dortiger Auskunft schon eine Ewigkeit wie es heißt im dortigen Archiv unerledigt abgelegt befindet und dieses Verfahren ein völlig klärungsoffenes Verfahren ist, und ein erstes bereits im Hau- Ruck Verfahren abgeschlossenes Verfahren ohne die Einzelheiten zu ermitteln unter unerlaubten willkürlichen Vorweg- Beschluss abgeschlossen wurde.

Dieses Verfahren wird nun angegriffen um den Einzelheiten auf dem Grund zu gehen, was vom Amtsgericht trotz Antrag bewusst versäumt wurde. Die Rechtsgrundlage dafür ist gegeben und ein neues Verfahren wird zu eröffnen sein.

Hier geht es mir als Antragsteller in erster Linie nicht um den Nachlass meiner verstorbenen Tante sondern vielmehr um Aufklärung des Verbrechens an der Frau und um den Betrug an ihr und ihren testamentarischen Rechtsnachfolgern und darüber hinaus, auch um den Betrug an der öffentlichen Finanzkasse und damit an der Allgemeinheit der Steuerzahler, denn der Nachlass unterliegt ja auch der zu zahlenden gesetzlichen Erbschaftssteuer, die bisher nicht gezahlt wurde wegen der Öffentlichkeit vorgegaukelter angeblicher Überschuldung des Nachlasses, was ich den  Verantwortlichen vorliegend einwandfrei wiederlege.

Unterstellungen und Behauptungen wie bisher haben nun in dem neu aufzugreifenden Verfahren  keinen Platz mehr und werden nicht mehr geduldet. Ohne Beweisvorlage kein Beschluss mehr wie in dem ersten Verfahren geschehen. (Willkürbeschluss.)

Die Erblasserin war bei Abfassung und Errichtung ihres eigenschriftlichen Testamentes 96 Jahre alt und zu der Zeit geistig vollwertig orientiert und an allem was sie betraf sehr interessiert bis zum Schluss. Das einzige körperliche Hindernis war, dass sie nicht mehr laufen konnte und den Rest ihres Lebens im Bett liegend verbringen musste, weil man ihr ohne jede  Nachricht an die besorgten Angehörigen und ohne bis heute vorliegende eigene Einverständniserklärung und ohne Grundangabe einfach einen ihrer Unterschenkel amputiert hatte. Von daher ihr Testament, zwangsläufig wohl im Liegen geschrieben, etwas ungeordnet und so einfach wie möglich.

Eine Geschäftsunfähigkeit für diesen Zeitpunkt wie zweckdienlich unterstellt, konnte der Frau von keinem Sachverständigen und von keinem Richter jemals nachgewiesen werden und wurde auch nie vorgelegt. Hingegen ist das streitgegenständliche notarielle Testament, von der Frau noch bzu Lebzeiten selbst rechtswirksam beseitigt, dermaßen inhaltlich verkompliziert, dass selbst ein junger Mensch Mühe hätte die Einzelheiten im Inhalt zu verstehen und dieses Testament auch noch unter Fremdeinwirkung zustande kam.

Ein erstes Verfhren zu dieser Sache wozu keine sachneutralen Beweismittel vorgelegt wurden weil es hier nichts zu beweisen gab, erfolgte willkürlich durch Beschlüsse, die nichht nachvollziehbar sind und waren. Zahlreiche ungeklärte Fragen werden nun zu klären sein, die in einem ersten Verfahren ganz bewusst ausgeklammert wurden und dazu auch nicht annähernd ermittelt wurde. Ohne Beweisvorlage durch neutrale an dem Verfahren Unbeteiligte und neutrale Sachverständige, kann und darf kein Richter einen Beschluss fassen, was reine Willkür wäre–so wie in einem ersten Verfahren geschehen, was aufzuheben sein wird. Auch wenn ein Richter frei in  seiner Entscheidung ist, muss auch er sich an die geltenden Gesetze halten, so der Gesetzgeber.

Soweit mein heutiger Bericht zur noch sehr interessant werdenden Angelegenheit. Ich werde Sie weiter diesbezüglich fortlaufend aus erster Hand informieren.

Kurt Maier, Neffe von Grete Flach, in deren Geiste ich alle meine Berichte schreibe.

Eine Bitte lieber Leser. Informieren Sie bitte auch ihre Freunde und Angehörige, die von diesem Verbrechen noch nichts wissen sollten, denn meine ständigen Berichte sind auch für diese Personen in eigener Sache sehr lehrreich, und sind gerichtsfest. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.