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Die Akte Grete Flach - 2001Grete Flach

Liebe Leserin, lieber Leser. Heute schreiben wir den 25. August 2016. In Fortsetzung meiner ständigen Berichte zu den Verbrechen an Grete Flach vom 17. 8. 2016, weitere merkwürdige Einzelheiten. In dem der Frau ermittelt fremd errichteten notariellen streitgegenständlichen Testament vom 14. 3. 1991, sind weitere merkwürdige Einzelheiten verfügt.

So sollten dort die nachweislich falsch benannten Erben um ihr nur vermeintliches Erbe selbst betrogen werden und darüber hinaus auf angebliche Anordnung der Erblasserin auch noch zusätzlich bestraft werden,aus eigener Tasche, indem sie insgesamt 4o.ooo DM in bar zu zahlen hatten an ihnen völlig fremde Begünstigte. Als erstes, wie konnte es denn anders sein, sollten sie 15.ooo DM in bar an die städtische Feuerwehr der Stadt Büdingen zahlen wo die Stadt ein vehementes Interesse am Nachlass der Frau hatte und dies in aller Öffentlichkeit auch noch in der Presse offenbarte.

Darüber hinaus, so ist dort verfügt, sollten sie an die evangelische Kirchengemeinde der stadt Büdingen ebenfalls 15. 000 DM aus eigener Tasche zahlen  und nicht zuletzt weitere 10.000 DM in bar an die Zeugen Jehovas, mit welchen die streng katholische Frau Flach überhaupt nichts zu tun hatte. Was hier geradezu ins Augel fällt ist, dass die eigene Glaubenskirche der Frau die rö. kath. Kirche nicht einen Pfennig erhalten sollte. Wer Frau Flach gekannt hat in ihren Glauben an ihre Kirche und die Frau in gesunden Jahren jeden Sonntag die Kirche besuchte,dem leuchtet geradezu zwangsläufig ein, dass auch da etwas nicht stimmen konnte.

Über all das zweifelhafte hinaus wurde dieses vorstehende notarielle Testament  nach dem Vortrag eines Gesundheitsgutachters vom Gesundheitsamt im Zustand einer vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit der Frau Flach errichtet nicht in der Kanzlei des nur wenige Meter vom Haus der Frau entfernten Kanzlei des Notars, sondern der Notar begab sich selbst ins Haus der körperlich gesunden und gehfähigen Frau, die zweimal die Woche zu Fuß in die Stadt ging zum Einkaufen und direkt an der Kanzlei vorbei musste. Diese vorübergehende Geschäftsunfähigkeit der Frau zum Zeitpunkt der Errichtung dieses merkwürdigen notariellen Testamentes wurde von weiteren Begleitern des Amtsarztes bei einem Besuch bei Frau Flach vorliegend unmittelbar zeitnah bestätigt.

Dieses merkwürdige notarielle Testament mit Datum vom 14. 3. 1991 auch  noch unter Vortrag eines falschen nicht existierenden Geburtsortes der Frau, hat sich als Urkundenfälschung erwiesen, denn dem Notar mussten ja die persönlichen Daten über das Standesamt vorgelegen haben. Da er aber naheliegend von dort die Daten nicht einholte und von sich aus einen Geburtsort der Frau vortrug, der gar nicht existiert und  Frau Flach selbst wegen ihrem zu dieser Zeit labilen Geisteszustand dies auch nicht korrigieren ließ, ist der Beweis dafür, dass der Notar die geistige Labilität der Frau ausnutzte um von ihr eine Unterschrift unter ein Dokument ohne jede Anstrengung zu erhalten, in welchem die Frau persönlich im hohen Maße nenachteiligt war und sie selbst zur Kontrolle des Inhaltes dieses Dokumentes vom Notar auch keine Durchschrift erhielt, was für Notare völlig unüblich ist. Dieses Testament durfte vom Anfang an keine gerichtliche Verwertung finden. Mithin haben nach Aktenlage dritte dem Notar vorgegeben wie dieses Terstament am Ende auszusehen habe.

Ein so umfangreiches im Inhalt hoch kompliziertes Testament musste ja auch von allen vorstehenden Vermächtnisnehmern der Glaubhaftigkeit wegen in der Kanzlei des Notars gegengezeichnet werden, bevor der Notar dies amtlich beglaubigt hatte und allesamt bequem zu Fuß das naheliegende Notariat erreichen konnten. Hingegen haben der Notar und seine Auftraggeber die vorübergehende Geistesschwäche der Frau abgewartet und ausgenutzt, um ohne große Mühe die Unterschrift der Frau  herbeizuführen unter ein Dokument, welches die Frau selbst nicht gelesen hatte und auch keine Durchschrift vom Notar erhielt, welches sich nach ihrem Tode als Testament herausstellte und nun Streitgegenstand ist, weil solches offener Betrug ist und als Prozessbetrug zu bezeichnen ist. Ein Testament also, welches inhaltlich zu ihren eigenen erheblichen Nachteil gereichte und alle gesetzlichen Erben der kinderlosen Frau in einer greifenden  gesetzlichen Erbengemeinschaft im Wegfall eines Testamentes vollständig enterbt werden sollten zu vollen Gunsten der völlig fremden aussenstehenden Stadt Büdingen, die in den privaten Angfelegenheiten ihrer Bewohner grundsätzlich nichts zu suchen hatte.

Denn der gesamte Nachlass der Frau an Haus und Grundbesitz in bester Lage der Stadt, wie konnte es anders sein, sollte an die Stadt Büdingen fallen als angebliche Vermächtnisnehmerin. Nach den ebenfalls falschen Angaben des Nachlassverwalters, ein völlig fremder Anwalt  aus dem entfernten Hanau, sollte über den Haus und Grundbesitz der an die Stadt Büdingen fallen sollte keine weitere Verteilungsmasse mehr vorhanden sein und der Nachlass angeblich sogar noch überschuldet sein sollte. Auch dies habe ich diesem merkwürdigen nachlassverwalter widerlegt durch meine besseren kenntnisse der Vermögenswerte meiner verstorbenen Tante Grete Flach.

Wäre die frau zu der Zeit mit mehr als 9o Jahren voll geschäftsfähig gewesen und nicht in einem geistig labilen Zustand, was ausgenutzt wurde, unnd hätte sie vom Inhalt des ihr zur Unterschrift vorgelegten Schriftdstückes Kenntnis gehabt, hätte diese stets resolute Frau ein solches Dokument welches zu ihrem eigenen Nachteil gereichte niemals unterschrieben. Und überhaupt, wenn sie ein Testament gewollt hätte, so lag das Notariat nur wenige Meter von ihrem Haus entfernt, was sie dann mit Sicherheit der Ordnung halber aufgesucht nhätte um dort ein ordentliches Testament zu errichten.

Lieber Leser, Sie sehen  an Hand meines erneuten Tatsachenvortrages wie hier vor dem Amtsgericht in Büdingen gelogen und betrogen wurde um ein gefälschtes Testament als legal zu befinden. Nachdem ich nun durch eigene vorliegend private Ermittlungen  den enormen Betrug und das Verbrechen an Grete Flach meiner Tante meiner Pflicht gemäß als deren Neffe vor Ort aufgedeckt habe weil das Amtsgericht pflichtwidrig Ermittlungsbehinderung von Amts wegen immer noch betreibt, und nicht ermittelt, sollten sich nun alle an dem Verbrechen auf welche Weise auch immer beteiligt ihre Gedanken machen darüber, warum sie mich zurückliegend in aller Öffentlichkeit  so rücksichtslos angegriffen haben und mich völlig grundlos vor aller Öffentlichkeit so hinstellten, als hätte ich dieses Vewrbrechen begangen was sie ja selbst begangen haben  mit gegenseitiger Deckung kraft ihrer öffentlichen nicht wahrgenommenen Aufsichtspflichten.

So lieber Leser sieht die Praxis bei diesem Amtsgericht in Büdingen aus wenn es darum geht eigene Amtspflichtverletzung und nicht Wahrnehmung der öffentlichen Aufsichtspflichten vertuschen zu wollen und unbescholtene Bürger für eigenes Verschulden verantwortlich zu machen. Dieses Amtsgericht Büdingen ging sogar so weit in seiner Pflichtwidrigkeit, dass es eigenmächtig ohne zu ermitteln testamentarisch nicht Bedachten das Erbe der Frau Flach regelrecht angeboten habe, von welchem sie zu der Zeit noch gar nichts wussten. Sie wären schün dumm gewesen ein solches Angebot auszuschlagen, und so haben sie es denn auch angenommen und darum gekämpft. Vor lauter Freude haben sie aber übersehen, dass sie in einem der frau Flach fremd errichteten notariellen Testament in aller Wirklichkeit vollständig enterbt werden sollten, was sie wohl gar nicht merkten, was aber durch meine Ermittlungstätigkeit aufgedeckt wurde. Sie können sich nun bei diesem Amtsgericht bedanken für die Folgen die noch zur Klärung anstehen.

Kurt Maier, Neffe von Grete Flach.                        Ich werde kontinuirlich weiter berichten.