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grete_flach_77Liebe Leserin, lieber Leser meine ständigen Berichte im Internet weltweit.

Wie ich Ihnen in meiner vorausgegangener Information vom 26. 6. 2016 berichtete, hatte ich seinerzeit anlässlich der Vorstellung meines ersten Buches DIE AKTE GRETE FLACH  zu einer Pressekonferenz geladen, in Büdingen ins Hotel Sonnenberg.

Der Raum war gut gefüllt und neben zahlreichen sehr interessierten Privatpersonen, war auch die geladene Presse mehrerer Zeitungen erschienen. Einen ersten Bericht zur dargelegten Problematik von mehreren unterschiedlichen Zeitungen im Rhein/ Main Gebiet, habe ich Ihnen wie vorstehend im Originaltext am 26. 6. 2016 noch einmal zur Wiederholung im weltweiten Netz veröffentlichet, für all die vielen damals nur räumlich begrenzten Leserinnen und Leser, welche diese Originalpressestimmen in den Zeitungen nicht verfolgen konnten.

Heute nun zeichne ich einen weiteren dieser Presseberichte einer anderen Zeitung nach. Er stammt von einem freien  Mitarbeiter der Gelnhäuser Neuen Zeitung vom Samstag den 23. Juli 1994 und mithin unmittelbar zeitnah zur Tatzeit, als eigenverantwortlich für seine dortigen Lügengeschichten, mit welchen er seiner sonst seriösen Zeitung den denkbar schlechtesten Dienst erwiesen hat. Sein Kürzel ( as )

Und nun der Originalwortlaut seines Berichtes, welcher nach allen Richtungen als gekauft erscheint.

Erben und büdinger Magistrat vom zweiten Testament überrascht

HEFTIGES GERANGEL UM DAS VERMÖGEN DER GRETE FLACH GEHT IN ZWEITE RUNDE:

 

DAS JÜNGSTE, EIGENSCHRIFTLICH VERFASSTE SCHRIFTSTÜCK NENNT NEUEN ALLEINERBEN.     ( Falsch, die erste Lüge dieses Schreiberlings wohl im Auftrag) Dieses Schriftstück weist vorliegend aus mehrere Teilerben und keinen Alleinerben!!

Der danach beantragte berechtigte Erbschein gemäß vorliegenden Testament wurde auch nicht von nur einen Teilerben ausgefüllt, sondern auf dienstliche Anordnung der Rechtspflegerin musste ein mir vorgelegter Erbscheinantrag Vordruck von mir blanko unterschrieben werden und meiner als ebenfalls eigens zur Unterschrift mitgekommenen Ehefrau, als ebenfalls bedacht, wurde von der Rechtspflegerin die Unterschrift unter diesen blanko Antrag dienstlich verweigert. Auf meinen Hinweis an die Rechtspflegerin, dass wenn dies nicht in Ordnung ist, bekomme sie Probleme, antwortete diese, das sei schon in Ordnung.

Fazit und vorliegend nachvollziehbar, das Amtsgericht selbst durch die Rechtspflegerin im Dienst hatte wissentlich und willentlich bewusst ( wohl unter Fremdeinfluss ) Urkundenfälschung begangen, was dann mir vom Amktsgericht ( ebenfalls zweckbestimmt) unterstellt wurde. Denn weder habe ich diesen nach Testament gestellten Antrag, der absichtlich falsch ausgefüllt wurde selbst ausgefüllt, noch habe ich den Inhalt dieses Antrages jemals zu Gesicht bekommen was die Rechtsüflegerin dort eigenmächtig hineingeschrieben hatte. Soweit mein Hinweis dazu für alle Leser, wie es bei diesem Amtsgericht im hessischen Büdingen zugeht.

Nun weiter in diesem Pressebericht dieser Zeitung.

Kurz vor Testamentseröffnung so heißt es, bekam das zuständige Nachlassgericht Post. Inhalt der Sendung war ein zweites, handschriftliches Testament, welches Grete Flach angeblich im Mai dieses Jahres(1994) angefertigt habe. Damit wird das notarielle Testament aus dem Jahr 1991 ( als eine weitere festgestellte notarielle Urkundenfälschung )meine Anmerkung—angegriffen. Dieses offizielle Testament vermacht drei Neffen ( im fernen Bayern lebend ) die sich jahrzehntelang nie um die Frau im entfernten Hessen lebend gekümmert haben—meine Anmerkung—zu gleichen Teilen das Gedsamtvermögen der Verstorbenen. Allerdings werden die drei Erben–die noch gar nicht fest standen und einer davon gar nicht mehr lebte und dennoch als Toter zum Erben benannt wurde, was ein weiteres Husarenstück darstellt—meine Anmerkung—-einen bereits Toten zum Erben zu benennen und auch zu beantragen, mit einigen Vermächtnissen belastet.

So müssen die drei, auch der Tote, unter anderem wie könnte es auch anders sein, an die freiwillige Feuerwehr Büdingen und an die evangelische Kirchengemeinde, mit welcher die Erblasserin als streng katholisch gläubig überhaupt nichts zu tun hatte, Geldbeträge auszahlen, insgesamt DM 40.ooo in bar. Der Schreiberling dieser Zeitung sagt auch hier seinen Lesern nicht die Wahrheit, denn auch die der Frau völlig fremden Zeugen Jehovas, sollten ebenfalls DM 10.ooo als angebliches Vermächtnis erhalten. Die eigene Glaubenskirche sollte hingegen nicht einen Pfennig erhalten. Wer Frau Flach und deren streggläubigkeit kannte, brauche nicht lange zu überlegen, dass es sich auch hier um Machenschaften handelt, welchen Frau Flach nie zugestimmt hätte. Ganz offensichtlich und unzweifelhaft, ist dieses notariell der Frau von dritten errichtete Testament auch hier eine handfeste Urkundenfälschung bzw. Prozessbetrug! Dies spricht auch dafür, weil die pflichtgemäßen Ermittlungen von Amts wegen permanent abgelehnt und nicht durchgeführt wurden, die der Gesetzgeber bei Unklarheiten vorschreibt.

Ausserdem so heißt es weiter, erhält die völlig aussenstehende Stadt Büdingen in diesem Nachlass ein Einfamilienhaus samt Grundstück —über den roten Gräben—. Kaum verwunderklich, dass das jüngste Testament einen Neffen von Grete Flach berücksichtigt ( mich ) der in dem notariellen Testament ( als Fälschung erkannt )leer ausgeht. Dieser ist in dem handgeschriebenen Zettel —-wie das Testamennt herablassend bezeichnet wird—-als Alleinerbe eingesetzt—-und ist durch keine Vermächtnisse belastet. Auch hier wird mehr als deutlich, unter welchem Einfluss dieser Schreiberlin stand, wenn er ohne rot zu werden, schon wieder lügt—-meine Anmerkung. Dieses Testament nämlich weist keinen Alleinerben aus, sondern mehrere Teilerben!! Und weiter, in den büdinger Amtsstuben sieht man jedoch dem Nachlassverfahren gelassen entgegen.

Gerhard Nennemann, Justitiar der Stadt Büdingen, verweist in diesem Zusammenhang auf das Datum der Niederschrift des zweiten Testamentes.   Und jetzt kommt es—denn Grete Flach nach seiner ebenfalls falschen Sachdarstellung, stand im Mai 1994 bereits unter Vormundschaft und besaß damit keine Testamentierfähigkeit mehr. Auch dies ist eine Lüge des Herrn Rechtsanwaltes, der die Stadt Büdingen vertritt–meine Anmerkung. Die Wirklichkeit ist—jederzeit nachprüfbar—–Grete Flach stand keine Minute ihres langen Lebens, körperlich und geistig gesund, jemals unter Vormundschaft.

Der städtische Jurist der Stadt Büdingen muss sich auch hier zwangsläufig von mir als nicht studierter Jurist eines besseren belehren lassen. Als Anwalt kennt er scheinbar nicht einmal die geltenden Gesetze unseres Landes. Zu dieser Zeit nämlich gab es längst keine Bevormundung anderer Menschen mehr. Diese hatte der Gesetzgeber wegen der vielen Ungerechtigkeiten bereits mit Datum vom 1. Januar 1992 abgeschaft, und in ein neues Betreuungsgesetz gefasst. Ich bin selbst mehr als 2o Jahre gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen und mache dies gerne und kostenlos für ihn. Ich kenne die Modalitäten dieses Gesetzes auswendig, und brauche keine Belehrung von einem Juristen wie dem der Stadt Büdingen.

Betreuung, wo sie denn angeordnet ist,     ist keine Entmündigung!!!!    Jeder Betreute behält seine volle Selbstentscheidung über seine Angelegenheiten.

Ein kleiner Seitenhieb, Herr städtischer Justitiar Bennemann, den Sie mir bitte nachsehen wollen. Ich denke, Sie sollten Ihr Jura Studium noch einmal wiederholen, wenn Sie sich als  städtischer Anwalt der Stadt Büdingen von einem nicht studierten Juristen aus dem Volk erst  belehren lassen müssen was Sache ist und nicht. Noch einmal, es ist gewiss nicht böse gemeint, aber verzeihen Sie mir angesichts vorliegender Sachlage diesen Hinweis, denn er ist notwendig geworden.

Und nun weiter in diesem Pressebericht.

Der Justitiar bezweifelt darüber hinaus die Echtheit des Dokumentes. Die älteren Schriftstücke mit der Unterschrift der Frau Flach, die ihm bekannt sind, weisen eine andere Handschrift aus als das Testament vom Mai 1994. Welches der beiden Testamente gültig ist, wird das Nachlassgericht zu entscheiden haben. Die Stadt wird aber auf jeden Fall das Gericht darauf hinweisen, dass erhebliche Bedenken über die Echtheit des zweiten Testaments bestehen und die Gestorbene im Mai 1994—–und hier wieder dieselbe Lüge wie vorstehend—-bereits unter Vormundschaft gestellt war, womit der unterzeichnete Justitiar —wohl zweckdienlich im Sinnne seines Brötchengebers der Stadt Büdingen, die Unwahrheit sagt, was eindeutig gegen mich gerichtet war.

Er sagt auch nicht, welches Gericht Grete Flach, die bis zum Tode geistig vollwertig war, entmündigt haben soll, denn darüber müsste es ja ein Protokoll geben und ein förmliches dem Gesetz genügendes Entmündigungsverfahren. Nichts von beiden wurde bis zur Stunde nachgewiesen.

Und weiter, zunächst wird das Gericht ( mit welchen man nach vorliegenden privaten Ermittlungen genmeisame Sache machte)meine Anmerkung—über die Testamentierfähigkeit von Grete Flach zur Zeit der Niederschrift des zweiten Testamentes entscheiden.

Und nun lieber Leser, erfolgt die regelrechte Erpressung des allein entscheidenden Amtsgerichts in Nachlasssachen, wenn es in diesem öffentlichen Pressebericht weiter heißt:

SOLLTE DAS GERICHT DEM ANTRAG DER STADT; DEN NACHLASS AUF GRUNDLAGE DES ERSTEN TESTAMENTES ZU VOLLZIEHEN; NICHT ZUSTIMMEN;  MÜSSTE LAUT BENNEMANN KLAGE EINGEREICHT WERDEN. EINEN AUFTRAG DES MAGISTRATS FÜR EINEN SOLCHEN FALL HAT DER JUSTITIAR BEREITS:

DANN WÜRDE AUCH ÜBER DIE ECHTHEIT DES JÜNGSTEN TESTAMENTS GESTRITTEN:

Und weiter; schließlich gehe es um einen siebenstelligen Nachlass, von dem sicherlich auch die drei ursprünglichen begünstigten Neffen von welchen einer längst schon tot war, nicht kampflos ablassen. Haben sie aber,—-meine Anmerkung. Ende dieses Presseberichts mit Erpressung des Nachlassgerichts, einen Erbschein an Unbefugte zu erteilen im Interesse der Stadt am Nachlass, welche die Erblasserin vorliegend nicht als ihre Erben wollte warum auch immer.

Nachlassbetrug, Urkundenfälschung, Urkundenmissbrauch von Amts wegen und vorliegender Prozessbetrug, stehen hier im Raum zur Klärung an. Lieber Leser, seien auch Sie bitte wachsam wenn auch Sie Vermögen zu vererben haben, denn die Geier in ihrer Gier nach Geld und Gut anderer, sind schon in Ihrer Nähe.

Kurt Maier, Neffe von Grete Flach, in deren Auftrag ich zu Lebzeiten der Frau verpflichtet wurde dafür zu sorgen, damit das Verbrechen an ihr und der Vermögensdiebstahl  an ihren Nachlass vollständig aufgeklärt wird. Ich werde mein gegebenes Wort einlösen—um jeden Preis! Dies sollten die hier Verantwortlichen zur Kenntnis nehmen. Ich brauche deren juristische Belehrung nicht und habe mir das Wesentliche selbst angeeignet aus der einschlägigen Literatur, mit welcher auch Anwälte arbeiten. Und die stammt vom Gesetzgeber und hat auch das Amtsgericht Büdingen zu befolgen.