

Hallo liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete FLach. Damit Sie alle sehen wie kriminelln das alles ist was man mit der zu ihrer Zeit bestbekanntesten und auch beliebtesten Frau der Stadt Büdingen gemacht hat, dazu veröffentlicht die Erbengemeinschaft unter meiner Federführung als Sprecher ohne Scheuklappen nun auch direkte Post an die Verantwortlichen für diese Erbschleicherei mit beinhaltend hoher Steuerbetrügerei und Geldwäsche zu einem vorliegenden Millionennachlass der Erblasserin. Nachstehend heute nun auch Anzeige an das zuständige hessische Ministerium für Justiz in WIesbaden und dessen Abteilung Strafverfolgung.
Betreff: Anzeige
gegen das Grundbuchamt der Stadt BÜdingen
wegen
Ermittlungsbehinderung zu einem Nachlass von Immobilien und Bargeld insgesamt nachgewiesen im Millionenbereich.
Begründung der berechtigten Anzeige:
Es handelt sich hier um einen nachweislich vorliegenden Millionennachlass der inzwischen verstorbenen Frau Dora Margarete Anna FLach in Büdingen über den roten Gräben Nr. 8.
Nähere Erklärung:
DIe Erblasserin war kinderlos und war die leibliche Schwester meines Vaters und ich einer von zu ihrer Zeit lebenden 5 Neffen und Wissensträger aller ihrer Angelegenheiten in vielen persönlichen Gesprächen miteinander, falls es einmal erforderlich werden sollte. Inzwischen sind alle anderen dieser Neffen verstorben bis auf meine Wenigkeit, was ich mir ja nicht ausgesucht habe. Daraus ergibt sich nun, dass die vormaligen Anteile dem letztüberlebenden Neffen oder Nichten automatisch zufallen gemäß Ahnentafel, die gesetzliche Erbfolge greift.
Da aber die Interessenlage am Nachlass Unbefugter anders lag durch vorliegend betrügerische Erbschleicherei einhergehend auch mit ganz erheblicher Steuerbetrügerei, mussten Fakten geschaffen werden die es nun auszuräumen gilt, was längst überfällig ist durch ständige Verfahrensverschleppung durch das zuständige Nachlassgericht in Büdingen.
Die Erblasserin hinterläßt 2 Testamente in Abstand von 3 Jahren. Einmal ein notarielles Testament errichtet für sie durch einem fremden Notar von welchem die Erblasserin nach ihrer Auskunft weder Kenntnis hatte und auch nicht persönlich mitgewirkt hat, datiert auf den 14. 3. 1991 und eine weitere persönliche letztwillige Verfügung für den Todesfall vom 11. Mai 1994. Es wurde bereits ersatzweise vorliegend privat ermittelt festgestellt, dass das erste fremd errichtete notarielle Testament ohne Mitwirkung der Testantin eine primitive zweckdienliche Urkundenfälschung ist wo nicht einmal die persönlichen Daten der Erblasserin stimmen ( ein unbekannter Geburtsort ) sowie auch der restliche Inhalt nicht befolgt wird was die Erblasserin angeblich angeordnet haben soll.
Um den gesamten Nachlass mit beinhaltend sehr hohen Steuerbetrug durchsetzen zu wollen ohne gegenteiligen Nachweis vorzulegen, verweigert nun auch das mit dem Amtsgericht BÜdingen im selben Gebäude beheimatet nur ein paar Türen weiter der von der Erblasserin allerletzten Verfügung für den Todesfall die Einsichtnahme in das Grundbuch um sich selbst mit testamentarischer Berechtigung über die dortigen Eintragungen zu vergewissern. Diese persönliche EInsichtnahme durch die von der Erblasserin selbst gebildete Erbengemeinschaft aber ist absolut erforderlich, um über Annahme oder Ausschlagung des Gesamtnachlasses zu entscheiden welcher nach Vortrag eines wiederum völlig fremden Nachlasspflegers angeblich überschuldet sein soll und keine Verteilungsmasse mehr vorhanden sein soll was bereits vorliegend wiederum privat ermittelt, völlig auszuschließen ist und ein Nachlass an Bargeld und Immobilien festgestellt wurde. Hier lügt auch der an der Erbschleicherei beteiligte Nachlasspfleger welcher ebenfalls die EInsicht in seine AKten verweigert. Warum???
ALs Anzeigeersrtatter einer von der Erblasserin verfügten Erbengemeinschaft deren Sprecher ich bin füge ich Ihnen zur Kenntnis beide Testamente in Kopie bei. Was das letzte eigenschriftlich gut leserliche persönliche Testament betrifft muss hinzugefügt werden, dass die Frau in fremden Gewahrsam gegen ihren aktenkundigen Willen klammheimlich von einem unbekannten Arzt frisch operiert wurde mit ganz frischer WUnde und sie ihren wirklich letzten WIllen zwangsweise auf dem Rücken liegend im Bett geschriben haben muss, indem man ihr warum auch immer und ohne ihrer Zustimmung einen Unterschenkel amputiert habe, in den AKten sich aber weder eine Krankenakte noch der Grund für eine solche verstümmelnde Operation befindet und auch nicht der Ort wo diese Operation vorgenommen wurde. Was wiederum bedeutet, dass auch hier Gerwalt angewendet wurde um die geistig völlig gesunde Frau ausschalten zu wollen um das solange verschleppte Nachlassverfahren dadurch zu ende zu bringen gegen die testamentarische Anordnung der Erblasserin zu Gunsten der aktenkundigen Täter.
Um das solange von Amts wegen verschleppte Nachlassverfahren endlich zu Ende zu bringen nach Verfügung und Anordnung der Erblasserin
wird hiermit auch bei der Strafverfolgung beantragt
das Grundbuchamt in BÜdingen von Amts wegen zu veranlassen, dass uns von dort der absolut notwendige Grundbuchauszug zur reinen wirtschaftlichen Kontrolle vorgelegt wird, ohnedem es uns nicht möglich ist zu entscheiden über Annahme des hier vorliegenden Nachlasses wo dann auch die Gläubigerin das zuständige Land Hessen auf erheblichen Steuerausfall für einen MIllionennachlass freiwillig verzichten würde was wiederum nicht zulässig wäre und zum Schaden der allgemeinen Steuerzahler gereichen würde.
Die Erbengemeinschaft erwartet diesbezüglich weitere Veranlassung und erbittet kurze Rückantwort über das Weitere was längst überfällig ist. Niemand anderer als die testamentarisch berufene Erbengemeinschaft hat jemals in dieser Sache überhaupt einen Erbscheinantrag bei diesem Amtsgricht gestellt. Dennoch hat das Amtsgericht völlig im Geheimen hinter unserem Rücken als Berufene einen Erbschein erteilt an völlig Unbefugte die weder berufen wurden und selbst nicht einmal einen eigenen Erbscheinantrag gestellt hatten und ihnen allein schon von daher gar kein Erbschein errteilt werden durfte, was dieses so unsinnige Verfahren überhaupt erst in Gang setzte.
Dieser Erbschein wurde diesseits nach Kenntnis sofort reklamiert und musste auch sofort wieder zurückgefordert und damit eingezogen werden schon zeitnah vor 2o Jahren. DIe Erteilung dieses falschen Erbscheins erfolgte am 15. 11. 1995 und ist dort mit warum auch immer erheblicher Verspätung eingetroffen am 27. 12. 1995. Die WIederanforderung erfolgte mit Datum vom 25. 1. 1996 und die postalische Rücksendung an das errteilende Amtsgericht Büdingen erfolgte exakt am 28. 1. 1996. Damit hat sich dieser Erbschein als ungültig von selbst erledigt und der Justiz liegt nun auch dies exakt vor. DIe Rückgabe des Erbscheins erfolgte schriftlich vorliegend von den falschen Erben selbst, welche sehr hohe Schuldner am Nachlass der Erblasserin sind durch gewährte hohe Privatdarlehen und mithin auch GLäubiger am Finanzamt des zuständigen Landes Hessen sind. Diese hohen Schulden sollen bewusst zum Verschwinden gebracht werden und befinden sich bereits in dunklen Kanälen wo sie durch aufwendige private Ermittlungen aufgespürt werden konnten und bekannt sind.
Mit amtlicher Rückforderung unnd Rückgabe eines falsch erteilten Erbscheins haben wir zwar jetzt einen Erheblichen Nachlass und haben auch ein Testament aber weder gibt es einen Erbschein noch einen Erben in dieser Sache. Diesen Zustand zu beenden, dazu dient unsere heutige Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim Amtsgericht in Büdingen und dem dort auch zuständigen Grundbuchamt wegen Ermittlungsbehinderung. WIr bitten um Kenntnisnahme und entsprechendes EIngreifen um diesen Zustand nach Anordnung der Erblasserin zu beenden. Weitere direkte Beechtigte erster Ordnung zur Erblasserin gibt es nicht mehr. Mehrere befragrte Anwälte haben uns erklärt, dass nach vorliegender Sachlage der Erbschein zu erteilen ist.
MIt freundlichen Grüßen
Kurt Maier, Sprecher der von der Erblasserin gebildeten Erbengemeinschaft