wir schreiben Mittwoch den 4. Mai 2016. Heute berichte ich über ein aktuelles Thema, welches jeden von uns allen angeht und viel darüber diskutiert wird, ( Betreuung. ) Ich selbst bin gerichtlich bestellter Betreuer seit mehr als 2o Jahren und mache dies gerne und völlig kostenlos um zu helfen, wo Hilfe notwendig wird. Es ist mein eigener Bruder, der auf Befragung nur im Familienkreis betreut werden wollte. Der Richter hatte nach Gesetz seinem Willen zu befolgen und dem stattzugeben.
Zwischenzeitlich wurde aber versucht, ihm richterlich einen fremden Berufsbetreuer vorzusetzen, und mich als gewünschter Betreuer abzulösen, was ich erfolgreich abwenden konnte, weil mir die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema bekannt waren. Einen Berufsbetreuer, der von den ihm gewähreten Vergütungen lebt und von daher zahlreiche Betreute benötigt, um überhaupt leben zu können. Mein Betreuter lebt 400 Kilometer von mir entfernt in einer öffentlichen Einrichtung, und ich stehe in ständiger Verbindung mit der dortigen Einrichtung. Die fremd Betreuten kennen ihren Betreuer meist gar nicht und müssen hinnehmen, was ihnen vom Gericht vorgesetzt wird. Das wäre auch bei meinem betreuten Bruder so gewesen, wenn ich mich da nicht eingeschaltet hätte.
Nun aber erfolgte etwas geradezu Unglaubliches in einem weiteren Fall meiner Angehörigen, direkt vor Ort im hessischen Büdingen, wo gar keine Betreuung von Nöten war und die befreffende Person, die Schwester meines Vaters, durch schriftlich vorliegende Willenserklärung eine Betreuung auch nicht wollte und sie über ihre Angelegenheiten selbst bestimmen wollte. Ihr Name GRETE FLACH; allein lebend und sehr vermögend, im Gegensatz zu meinem bisher schon Betreuten, der gar nichts besitzt. Diese allein in ihrem Hause lebende Frau wurde des Nachts heimlich aus ihrem Hause entführt, aus rein wirtschaftlichen Gründen, und zum Zwecke der bereits nachgewiesenen finanziellen Ausbeutung, im Millionenbereich, im Privathaus ihrer Entführer bis zu ihrem Freikommen ein volles Jahr eingesperrt und mit richterlichen Wissen ihrer Freiheit beraubt.
Als ich davon Kenntnis erfuhr, habe ich als Angehöriger, um helfen zu wollen und überhaupt helfen zu können, die entführte 95 jährige hilflos gemachte Frau aus den Händen von Verbrechern freizubekommen, sofort beim Amtsgericht die Betreuung auch für diese sich in seelischer Not befundene Frau beantragt. Merkwürdig, diese direkt vor Ort lebende Angehörige durfte ich nicht betreuen, und das Amtsgerichht hat mir auf meine schriftlichen Antrag noch nicht einmal eine Antwort gegeben. Es folgten in aller Heimlichkeit an ihrem Entführungsort zwei richterliche Anhörungen zweier verschiedener Richter im Zustand der Freiheitsberaubung dieser Frau und ohne jeden Beistand, wo man der Frau nahelegte, für sie eine Betreuung einrichten zu wollen durch einen völlig fremden Betreuer als für ein solches Ehrenamt völlig ungeeignet und darüber hinaus auch noch unehrlich, was er selbst unter Beweis stellte und entlassen werden musste.
Zu dieser Befragung, was im Betreuungsfall erforderlich ist, wurden die Angehörigen nicht informiert und auch nicht beigezogen, was aber das Betreuungsgesetz ausdrücklich verlangt, damit der tatsächliche Wille des zu Betreuenden zeugenschaftlich glaubhaft bestätigt wird, und der Richter nicht sonstwas in seinem Bericht hineinschreiben kann. Und nun aufpassen, was Sie sich merken sollten. Zu einer solchen Befragung und Anhörung sind zwingend die Angehörigen vom Gericht zu ermitteln und als Zeugen des freien ungezwungenen Willens des Betroffenen hinzuzuziehen, um sich von dem tatsächlichen Willen des Betroffenen zu überzeugen. Damit wird jede Manipulation, die auch heir vorliegt, ausgeschossen.
Grete Flach lehnte die Anspielungen der Richter kategorisch mit Gestik ab, wie es heißt laut Protokoll indem sie sagte, dass in ihrem Fall keine Beteuung erferderlich sei, und dass sie über ihre Belange selbst entscheiden und bestimmen möchte und sie nicht wünsche, dass andere sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischten. Sie fügte dem Protokoll noch hinzu, besonders nicht in ihre finanziellen Angelegenheiten. Noch klarer kann eine Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte seinen Willen nicht mehr darlegen. Diesen ihren ausdrücklichen Willen hatte der Richter zu respektieren und zu befolgen, und sofort dienstlich anzuordnen, die Frau aus ihrer Freiheitsberaubung freizulassen und ihrem Angehörigen zuzuführen. Denn nicht der Richter hat bei Betreuung das letzte Wort, sondern ausdrücklich der Betroffene. Er alleine bestimmt was er möchte, und was er nicht möchte.
Beide Richter aber verweigerten der privat eingesperrten Frau dienstlich das rechtliche Gehör und bestellten rechtswidrig für sie, ohne dass es die Frau zunächst merkte, einen wie vorstehend völlig fremden zum Betreuer, der in seiner Unehrlichkeit und Betrugsabsichten, was ermittelt vorliegt, während seiner nur kurzen Betreuungsdauer von wenigen Monaten bis zu seiner fristlosen Entlastung seine Betreute um sage und schreibe exakt überprüft, auch über das von mir eingeschaltete Finanzamt, um 863. 838, 05 DM in bar mit eigens gefälschter Bankvollmacht bestohlen und das Vewrmögen zur eigenen Bereicherung veruntreut hat.
Zu allem Übel, was kaum zu glauben ist, bestellte dieser Richter beim Amtsgericht im hessischen Büdingen auch noch einen ihrer gewaltsamen nächtlichen Entführer zum Fremdbetreuer, der sodann die hilflose Frau mit seinem Komplicen, den Polizeichef der Stadt Büdingen, in dessen Privathaus eingesperrt und die Frau dort in diesem Privathaus die gesamten hohen Ersparnisse der Frau, wie vorstehend, verschwanden und bei Seite geschafft und veruntreut wurden. Und das alles mit amtsgerichtlichen Stillhalten und tatenlosem Zuschauen und Wegschauen. Ein Amtsgericht, wie auch dies im hessischen Büdingen, welches die Kontrolle über Betreuer und über das Vermögen von Betreuten ausübt, wusste dies alles und schaute trotz meiner Anzeige diesem Treiben der beiden Verbrecher tatenlos zu und lies sie gewähren. Lieber Leser, all das Vorstehende ist die Wirklichkeit, im Gegensatz zu den Verlogenheiten der hier verantwortlichen, mit welchen die gesamte Bevölkerung nicht nur im Umkreis von Büdingen, sondern über die Medien in aller Welt belogen wurde. Dieses bis zur Stunde völlig ungeklärte Kapitalverbrechen vollständig aufzuklären, ist und bleibt meine Aufgabe bis zur vollständigen Klärung jeder Einzelheit. Ich werde Sie stets auf dem Laufenden halten mit meinen Berichten.
Kurt Maier, Neffe von Grete Flach