Liebe Leser der Akte Grete FLach.
Vorweg habe ich als Neffe der Verstorbenen vor Ort und Schwester meines Vaters hinreichend zahlreich berichtet. Heute nun ein weiterer Tatsachenbericht zu dieser Sache, welche die GLaubhaftigkeit des Nachlassgeriichtes im hessischen BÜdingen nachweisbar vorliegend in Frage stellt, und sogar unter Beweis stellt. Ich schreibe kein Wort darüber, was nicht auch schon unter Nachweis steht sondern berichte wahrheitsgetreu nur darüber, was sich dieses Gericht an Unterlassungen in dieser Sache bisher geleistet hat wohl in dem Irrglauben, es werde schon nicht auffallen.
Alles an Amtsverfehlungen und Amtsmissbrauch im Einzelnen noch einmal zu wiederholen, würde diesen Bricht sprengen. Nur euines muss in diesem Bericht einer nachgewiesenen Unglaubhaftigkeit dieses Nachlassgericht auf dem Tisch der Öffentlichkeit was geradezu meine Pflicht als Berichterstatter ist.
So ist heute nachweislich mitzuteilen,dass nicht ich als Neffe der Grete FLach meiner Tante diesen völlig unnötigen langwierigen Prozess angestrengt habe, sondern der Verursacher das Nachlassgericht im hessischen BÜdingen ist und niemand Anderer.
Begründung zu dieser Tatsache:
Das in Erbsachen allein zuständige Nachlassgericht in Büdingen stand schriftlich vorliegend unter starken Fremdeinfluss einer regelrechten Erpressung durch den am Nachlass der Frau FLach vehement interessierten Magistrat der Stadt Büdingen als die zu ihrer Zeit bekannteste und beliebte Einwohnerin der Stadt BÜdingen zu zwingen, das Testament der Frau FLach nicht anzuerkennen.
Durch das hohe unberechtigte Interesse am Nachlass der Schwester meines Vaters hat doch der Magistrat der Stadt Büdingen in der Presse öffentlich durch den städtischen Justitiar einem Herrn Bennemann berichten lassen das Nachlassgricht unter Druck von außen zu setzen das eigenschriftlich verfasste Testament der Frau FLach nicht anzuerkennen um damit in den Genuß ihrer Immobilie durch ein gefälschtes notarielles Testament zu gelangen, was Betrug an den wirklichen Erben sein sollte.
Tut das Nachlassgericht nicht was man seitens der Stadt verlange, wurden der Stadt in aller Öffentlichkeit in der Presse entsprechende juristische Maßnahmen angedroht.
Nachlassgericht und Magistrat machten mithin gemeinsame Sache um den Nachlass der Erblasserin erzwingen zu wollen. Weil selbst in erster Linie durch Unterlassung das Nachlassgericht maßgeblich an dem Verbrechen an Frau FLach beteiligt war und immer noch ist, hat es sich dem Druck von aussen gebeugt und ohne Nachweis zu erbringen durch unterlassene Amtsermittlungen im Vorfeld, was die Pflicht war,wurde sodann der geistig völlig gesunden und regen Frau FLach von diesem Amtsgericht angebliche Geschäftsunfähigkeit unterstellt zum Zeitpunkt der Abfassung ihrer eigenschriftlichen Verfügung für den Todesfall.
Das Nachlassgericht Büdingen windet sich seither nach allen Seiten wie eine Schlange und möchte das Ganze nicht wahrhaben. Aber es nützt nichts, eine allerletztwillige Anordnung eines Erblassers für den Todesfall ist absolut zun befolgen nach geltendem Erbrecht. Gegenteiliges, dass die Frau bei Errichtung ihrer letztwilligen Anordnung angeblich durch reine Unterstellung nicht testierfähig gewesen sein soll, wurde ihr von niemandem und von keinen an dem Verfahren unbeteiligen Sachverständigen nachgewiesen, was wohl eine gängige Praxis bei Gericht ist um etwas zu erzwingen. Was aber solche amtliche Gemeinheiten Bürgern gegenüber mit Recht zu tun hat, das möge man doch öffentlich erklären wie ich das ja auch tue.
Da selbst der Gesetzgeber solchen Amtsmissbrauch immer wieder festgestellt hat, hat er um dies abzustellen in dieser Sache sehr enge Grenzen gesetzt.
So besagt Artikel 2229 BGB Abs 4 folgendes:
Jeder Bürger oder Erblasser ist bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als Geschäfts und testierfähig anzusehen. Dies gilt selbst dann, wenn Gebrechlichkeitsbetreuung besteht. Betreuung bedeutet nicht auch Geschäftsunfähigkeit sondern ist kediglich Hilfe im täglichen Leben.
Testierunfähigkeit muss also zeitnah, unmittelbar zeitnah von einem geeigneten an dem Verfahren unbeteiligten neutralen Sachverständigen schriftlich von diesem festgestellt sein, wo, an welchen Ort er wann genau unter welchen Umständen die zu begutachtende Person denn untersucht haben will auf was auch immer. Der erforderliche Umfang der Ermittlungen– die hier unterlassen wurden, richtet sich nach dem EInzelfall, wobei aber wegen der Tragweite stets sorgfältige Untersuchungen geboten sind. Auch dies wurde hier unterlassen und ein Gefälligkeitsgutachter bestellt, der massiv und aktiv selbst an dem Verfahren beteiligt ist, was ihm verboten war. Sein Bericht von sage und schreibe 16 Seiten umfang für einen simplen alltäglichen Gesundheitsbericht eines Patienten der allgemein schon mit 2 Seiten genügt, ist der reinste Warenhauskatalog voller Unterstellungen und Beleidigungen gegen meine Person der ich ihm auf seine schmutzigen FInger schaute.
Die Beweislast hat derjenige zu tragen, der sich auf die Unwirksamkeit eines Testamentes beruft. Für Geschäftsunfähigkeit ist mindestens eine von drei Voraussetzungen erforderlich. DIes ist eine psychische oder physische erkrankung oder eine seelische Behinderung. Nichts von alle dem liegt hier vor und befindet sich auch nicht in den gefälschten Gerichtsakten. Allein dadurch ist die willkürliche Unterstellung einer angeblichen Geschäftsunfähigkeit der Grete FLach vom Tisch.
Soweit mein heutiger Bericht zur Sache.
Bleiben Sie gesund und wachsam, ich werde weiter berichten
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach vor Ort.