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Buchautor Kurt MaierGrete Flach

Liebe Leser der Akte Grete Flach.

Meine ständigen Berichte im Netz haben etwas pausiert aus ermittlungstechnischen Gründen. Sie werden nun fortgesetzt mit zwischenzeitlicher Einschaltung des mit betrogenen hessischen Finanzamtes wegen hoher Steuerhinterziehung, Erbschleicherei und Geldwäsche unversteuerten Einkommens in ganz erhebkichen Ausmaß.

Nun geht es um einen illegal erteilten Erbschein an Unbefugte in aller Heimlichkeit durch das Nachlassgericht in Büdingen. Dieser Erbschein an Unbefugte durfte nie erteilt werden. Voraussetzung für Erteilung eines Erbscheins ist, dass ein Antrag bei Gericht gestellt wird. Das heißt, derjenige der einen Erbschein- Antrag stellt, muss die Berechtigung bei Gericht vorlegen und weitere Personalien mehr.

Der Richter, falls ein Testament vorliegt welches die wirkliche letztwillige Verfügung für den Todesfall ist, ist von Amts wegen verpflichtet den Erbschein- Antrag mit dem Testament abzugleichen ob der Antragsteller in dem Testamen  überhaupt berechtigt ist einen Erbschein zu begehren. Ist er im Testament nicht namentlich berufen, wie hier vorliegend, darf der Richter ihn keinen Erbschein erteilen ansonsten der Richter haftbar ist für einen möglichen Schaden. So lautewt auch der Tenor des Bundesverfassungsgerichts — BGH–

Genau dieser Amtsmissbrauch durch den Richter am Amtsgericht in Büdingen ist hier in aller Heimlichkeit geschehen. Dieser Richter erteilte in aller Heimlichkeit was aufgedeckt wurde einen Erbschein an Unbefugte, welche die kinderlose Erblasserin nicht als ihre einstigen Erben haben wollte und diese Personen persönlich noch nicht einmal einen eigenen Erbschein- Antrag überhaupt gestellt hatten.

Solcher Amtsmissbrauch bei einen deutschen Amtsgericht wie das in Büdingen ist das reinste Husarenstück, welches der berüchtigte Hauptmann von Köpenik hätte auch nicht besser machen können. Durch diesen richterlichen Amtsmissbrauch ist dieses so überflüssige Verfahren mit ganz erheblicher Geldwäscherei übeerhaupt erst möglich geworden.

Auf diesseitigem Einwand musste dieser Erbschein an Unbefugte sofort wieder vom Gericht angefordert und ersatzlos eingezogen werden weil er schon mit Ausstellung ungültig war. Die Einziehung erfolgte laut Akten bereits am 28. Januar des Jahres 1996. Das Verfahren steht nun zur Klärung an durch die eingeschaltete Staatsanwaltschaft wo dies im Einzelnen bekannt ist.

Soweit mein heutiger erneuter neuester Bericht zuur Sache. Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Liebe Grüße an alle Leser der Akte Grete Flach

Ihr

Kurt Maier, Neffe der Grete Flach vor Ort und Sachkenner der Einzelheiten mit Nachweis.

Haben Sie Fragen, meine Mail- Anschrift lautet:  —-kurt.maier28@Googlemail.com     Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen. Und dies in Ihrem eigenen Interesse, denn schon Morgen können auch Sie selbst durch gerichtlichen Amtsmissbrauch der Nächste sein, der durch juristische Winkelzüge wie diese auch hier vorliegen betrogen werden.

DANKE; DASS SIE SICH DIE ZEIT ZUM LESEN NEHMEN: