Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete Flach.
Zunächst möchte ich Ihnen allen ein gesundes neues Jahr 2021 wünschen. Mögen alle Ihre persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen.
Nachstehend nun ein weiterer Tatsachenbericht zur Sache um Grete Flach aus dem hessischen Büdingen der zeigt, wie korrupt die dortige öffentliche Aufsichts- und Überwachungspflichtigen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit zur eigenern Vorteilnahme missbrauchen.
Ich betone ausdrücklich alle die vor Ort in Büdingen ein öffentliches Aufsichtsamt begleiten, auf Frau Flach bezogen.
Am 21. 4. 1993 hatte der zuständige Betreuungsrichter am Amtsgericht BÜdingen ein Herr Jöntgen ( der Name muss genannt werden und muss auf dem Tisch ) die beiden Verbrecher und nächtlichen gewaltsamen Entführer der Frau Flach –Herrn Eberhard Glänzer und Gernot Fritsche aus der Nachbargemeinde Ronneburg Ronneburgstr. Nr. 1 an seinem Amtssitz beim Amtsgewricht Büdingen einbestellt zu einem Gespräch. am 22. 4.1993 wurde ohne Anwesenheiit der betroffenen Frau Flach angeblich ein Betreuungsverfahren eröffnet.
Hinweis;
Dieses angebliche Betreuungsverfahren wo auch der Arzt der Frau Flach als Gefälligkeitsgutachter über die zeitnahe Gesundheit der Frau FLach hinzuzuziehen war und auch die zu benachrichtigenden Angehörigen als Zeugen anwesend sein mussten der Glaubhaftigkeit wegen weil Familienbetreuung vor Amtsgetreuung geht, ein solches vorsachriftsmäßiges Verfahren hat offiziell nie stattgefunden. Und dennoch wurde dies vom Betreuungsrichter Herrn Jöntgen als Betreuungsverfahren bezeichnet gegen den protokollarisch vorliegenden Willen der Betroffenen und ebenfalls ohne jede Notwendigkeit, was Frau FLach ebenfalls dem Richter zu Protokoll gab.
Als selbst 34 Jahre lang gerichtlich bestellter Betreuer eines Anderen kenne ich die Gepflogenheiten einer Betreuung auswendig und brauche keine Belehrung., Wenn wie hier angeblich Geschäftsunfähigkeit unterstellt wird, dann musste der Arzt, der gar nicht anwesend war an Hand der Akten nachweisen, dass die Betreute an einer psychischen oder physischen Erkrankung oder an einer seelischen Behinderung gelitten habe als sie ihr persönliches Testament abfasste. Mit diesen drei Möglichkeiten hat der Gesetzgeber hier sehr enge Grenzen gesetzt, weil dies nur sehr selten der Fall ist.
Wenigstens eine der vorgenannten Krankheiten müssen für das Gericht zur vollen Überzeugung vorliegen,anderenfalls ist volle Geschäftsfähigkeit gegeben. Der Betroffene entscheidet selbst über seine persönlichen Angelegenheiten.
Der hier vorliegende Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker vom Gesundheitsamt in Friedberg spricht in seinem gefälschten Bericht immer nur von seinem Dafürhalten, was eine private persönliche Meinung ist, legt aber keinen nachvollziehbaren Beweis vor. Damit ist sein verfälschtes Gutachten vom Tisch!! und hat nie existiert, was auch auf ein eventuelles Obergutachten zutrifft. Denn ein Obergutachten basiert immer auf einem Erstgutachten.
Was hier vorliegt, deckte der vorstehende Richter Herr Jöntgen kraft seines öffentlichen Aufsichts- und Überwachungsamtes ein von Herrn Eberhard Glänzer in Büdingen Thiergartenstr, Nr.27 illegal ohne Pflegepersonal betriebenes angebliches Altenpflegeheim ohne Pflegepersonal mit hohen Auflagen für solche Einrichtungen welchen sich Menschen anvertrauen.
Der Fremdbetreuer von RIchters Gnaden konnte unkontrolliert mit seiner schutzbefohlenen Frau FLach machen was er gerade wollte und hat dem Amtsgericht BÜdingen auch nie ein Vermögensverzeichnis seiner Betreuten Frau Flach vorgelegt und der Richter, Herr Jöntgen, hatte ihn unbeschadet seines Vermögensdiebstahls am Vernögen seiner Betreuten gewähren lassen. Mit gefälschter Vollmacht erschien er bei Banken und fiel dort über die gesamten Ersparnisse der Frau her und hat diese bestohlen zur eigenen Bereicherung.
Ich war lange Jahre wie vorstehend selbst amtlich bestellter Betreuer eines Anderen. Hier stellt sich die Frage, wie konnte das sein? Ein Betreuer darf keinen Cent an dem Vermögen seiner Betreuten in Händen haben. Der alleinige Vermögensverwalter eines Betreuten wie Frau FLach, ist das Nachlassgericht und hat damit die alleinige Überwachungspflicht über das gesamte Vermögen eines Betreuten. Es zu bewahren und es vor fremden Zugriff zu sichern, ist Aufgabe des Betreuungsrichters. Und das ist im vorliegenden Fall das Amtsgericht in Büdingen. Wir werden also sehen, welche amtliche Gaunerei und amtliche Betrügerei bei diesem merkwürdigen Amtsgericht im hessischen BÜdingen noch ans Tageslicht befördert wird.
Lieber Leser, das Vorstehende zeigt Ihnen voll belegt auf, wo denn unser so sehr gepriesener Rechtsstaat bleibt in diesem unseren Lande, wenn selbst nicht einmal die Bediensteten dieses unseres Landes Bundesrepublick Deutschland den Gesetzgeber ernst nehmen. Der reine Souverän in einer Demokratie ist und bleibt der Wähler.
Da wir ja im laufenden Jahr 2021 wieder vor Schicksalswahlen stehen mehr denn je, bleibt abzuwarten, was denn die Wählerinnen und Wähler hierzulande aus der Vergangenheit gelernt haben. Haben sie etwa nichts gelernt, brauchen sie sich auch nicht beklagen über ein dann immer weiter so mit den alt eingefleischten verbrauchten Gedankengut derer, die unsere Zukunft, vor allem der jungen Generation in Händen haben und sich gegenseitig nur streiten um des Kaisers Bart, anstatt der Korruption bis in die keinsten Gemeinden endlich ein Ende zu setzen und zu regieren im Sinne und zum Wohl der Allgemeinheit.
Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf. Sie sehen auch an diesem Tatsachenbericht, die Welt ist voller Verbrechen und Gaunereinen. Das braucht uns Bürger auch nicht wundern, denn selbst im Fernsehen ohne Unterbrechung kommen zu den besten Sendezeiten nur Sendungen mit den oft grausigsten Verbrechen die da zwar gespielt werden, aber dadurch und jeden Abend gezeigt wird wie man Menschen unter den oft grausigsten Szenen umbringt und man damit das Verbrechen im Lande auch noch anregt, anstatt solche Filme überhaupt zu verbieten. Ich erinnere mich an meine Jugendzeit, da gab es zwar noch kein so verbreitete Fernsehen wie heute, aber es gab Kino, jeden Tag. Wenn Filme gezeigt wurden wo Mord oder Totschlag enthaltern war, dann stand schon an der EIngangstür groß geschrieben, Unter 16 Jahren kein Zutritt. wir wurden nicht eingelassen. Warum gilt das nicht heute auch? Hat es denn unser Land nötig Verbrecher schon von klein auf großzuziehen? Haben denn die Gerichte nicht mit anderem genug zu tun? In der Hand hat das alles der Gesetzgeber und es wird immer noch schlimmer.
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach als ständiger Kritiker wo Kritik angebracht und sogar erforderrlich wird, was auch das Verbrechen an Grete Flach in allen Fasetten aufzeigt.