Lieber Leser der Akte Grete Flach
Heute nachstehend eine weitere ermittelte unglaubliche Erkenntnis zur Sache, wie selbst der Magistrat der Stadt Büdingen, vertreten durch den städtischen Justitiar einer kriminell gewordenen Wirtschaftsorganisation in Büdingen und Umgebung von Dienst wegen in die Hände spielte um ermittelt vorliegend hohe Summen an Bargeld und Immobilien in deren Kassen zu spülen, und damit Volkseigentum und hohe hinterzogene Steuermittel der öffentlichen Finnanzkasse des Bundeslandes Hessen.
Beweis:
der dokumentarisch vorliegende Versuch des an dem Verbrechen an Frau Grete Flach in Büdingen aktiv beteiligten Magistrats der Stadt Büdingen mit Erpressung des Amtsgerichts Büdingen,
das persönliche Testament der Frau Grete Flach beseitigen zu wollen, dieses durch das Amtsgericht nicht anzuerkennen.. Diese Erpressung eines deutschen Amtsgerichts ist durch mein genaues Hinschauen als selbst 34 Jahre lang gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen gescheitert.
Der Magistrat hatte im Einvernehmen mit dem Amtsgericht Büdingen rechtswidrig einen nicht befähigten Amtsarzt des Gesundheitsamtes in Friedberg Namens Dr. Klaus Becker dazu gewonnen, als Gesundheiitsgutachter für die des Nachts entführte privat weggesperrte Frau FLach in einem fremden Haus im Zustand deren gewaltsame Freiheitsberaubung zu fungieren, welcher den Auftrag hatte vom Amtsgericht Büdingen, die künstlich hilflos gemachte Frau Flach im Zustand ihrer wie sich zeigte lebenslangen Freiheitsberaubung für Geschäftsunfähig abzustempeln, um damit dann ihr eigenschriftliches Testament, beim Amtsgericht wohl aus nur vermeintlichen Sicherheitsgründen hinterlegt, bis nach ihrem Tode, zu Fall zu bringen.
Dazu wurde auch der städtische Justitiar als Rechtsanwalt und Vertreter der Stadt BÜdingen missbraucht, der als studierter Rechtsanwalt anscheinend nicht einmal die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland kennt, aber rechtlich alls städtischer Vertreter der Stadt Büdingen fungiert und auch bezahlt wird von allen Steuerzahlern.
Um das persönlich verfügte Testament der Frau Grete Flach beseitigen zu wollen,
schreibt er im Auftrag des Magistrats der Stadt BÜdingen in aller Öffentlichkeit vorliegend selbst in der Presse, dass Frau FLach zum Zeitpunkt der Abfassung ihres eigenen Testamentes am 11. 5. 1994 angeblich nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein soll, weil sie angeblich zu diesem Zeitpunkt bereits unter VOrmundschaft gestellt war und keine Testierfähigkeit mehr besessen haben soll.
Als nicht studierter Jurist aber mitdenkender Bürger der Bundesrepublik Deutschland, erlaube ich mir in aller Öffentlichkeit diesen Herrn Justitiar der Stadt BÜdingen , den Herrn Rechtsanwalt —-Bennemenn—- darüber zu belehren, dass es eine Entmündigung von BÜrgern hierzulande am 11.5. 1994 längst schon nicht mehr gab weil der Gesetzgeber dieses wie er selbst bekennt —-Unrechtgesetz—–mit Wirkung des 1. 1, 1992 abgeschafft und in ein neues Betreuungsgesetz gefasst hat. Danach erhielt jeder bis dahin entmündige Bürger sein Selbstbestimmungsrecht automatisch wieder zurück und ist ein vollwertiger Bürger wie jeder Andere auch.
Aus dieser Tatsache heraus fordere ich hiermit den Herrn Rechtsanwalt Bennemann sls Vertreter der Stadt Büdingen öffentlich heraus, den Beweis vorzulegen, dass Frau FLach wie von ihm unterstellt, zu den vorstehend besagten Zeitpunkt nach seinem anwaltlichen Dafürhalten nicht mehr testierfähig gewesen sein soll.
Da eine Gechäftsunfähigkeit in der üblichen Praxis nur sehr selten ist, hat der Gesetzgeber hierfür sehr enge Grenzen gesetzt, die ich den unwissenden Lesern hiermit auch erklären will. Danach muss für das Gericht unzweifelhaft ermittelt feststehen, dass der Betroffene entweder unter einer Psychischen oder physischen Krankheit leidet oder unter einer seelischen Behinderung. Herr Rechtsanwalt Bennemann als Vertreter der Stadt BÜdingen fordere ich Sie hiermit berechtigt auf den Beweis für das Vorstehende der Bevölkerung nun auch vorzulegen. Denn solange dieser Beweis nicht erbracht wird und vorgelegt wird, ist jeder deutsche Staatsbürger als vollwertiger Bürger anzusehen.
Herr Rechtsanwalt Bennemann als Vertreter des Magistrats der Stadt BÜdingen haben Sie sich mit Verlaub gesagt einer in Büdingen herrschenden kriminellen Vereinigung zu Diensten gestellt, um deren Kassen zu füllen durch vorliegend bewiesene gestohlene Vermögenswerte anständiger Bürger sowohl in bar, als auch in teuren Immobilien. Auch hierfür Her Rechtsanwalt Bennemann, lege ich Ihnen wenn es Ihnen beliebt den Beweis zu jeder Einzelheit vor.
Diese kriminelle Organisation in Büdingen und Umgebung lebt von den gestohlenen Vermögenswerten anständiger Bürger und treibt diese in die abhängige Sozialhilfe und damit zu Lasten der gesamten Bevolkerung unseres Landes, welches sich Demokratie nennt. Herr Rechtsanwalt Bennemann, Sie haben sich selbst zum Wasserträger und Gehilfen dieser in BÜdingen herrschenden kriminellen Vereinigung gemacht. Diesen berechtigten ermittelten Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, ob Sie wollen oder nicht. Dagegen steht Ihnen jedes Rechtsmittel offen, wenn Sie etwa glauben ich würde etwas schreiben was nicht der Wahrheit entspricht.
Warum, und in welchem Auftrag von weiteren bekannten Hintermännern haben Sie das getan Herr Bennemann? Dazu erwarte nicht nur ich sondern die gesamte Leserschaft der Akte Grrete Flach nun eine öffentliche Erklärung. Durch Ihr dienstwidriges Verhalten Herr Rechhtsanwalt Bennemann sorgen Sie dafür, dass der Nachschub in Altenheimen nicht ausbleibt, was Ihnen auch hier bewiesen ist, falls Sie es wünschen. Ich verlange von Ihnen in aller Öffentlichkeit eine Erklärung zu all den Vorstehenden und erwarte mit allen Lesern eine öffentliche Stellungnahme, damit es jeder Leser auch selbst lesen kann was Sie vortragen.
Mit freundlichen Grüßen trotz allem
Kurt Maier, Neffe von Frau Grete FLach der landesweit bekannten excellenten Heilerin mit reinen Mitteln der Natur ohne jede Chemie, welche nachweislich tausenden oft totkranken Patientinnen und Patienten mit ihrem Wissen und Können ein zweites Leben in Gesundheit schenkte.