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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGrete Flach— Bild—

Liebe Leser der Akte Grete FLach.

Heute weiterer Bericht zur Vermögensveruntreuung des Sparvermögens von Grete Flach durch gerichtlich angeordnete Fremdbetreuung nahe der Millionengrenze mit vorliegend amtlicher Deckung des Amtsgerichts Büdingen/ Betreuungsgericht.

Möglich gemacht hat dies das verantwortliche Betreuungsgericht in Büdingen in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt durch einen dort angestellten Amtsarzt Namens Dr. Klaus Becker. Dieser Mensch, der an verantwortlicher Stelle einst einen Amtseid geleistet hat, hat sich vom Amtsgericht Büdingen zum Gutachter missbrauchen lassen durch das auftragerteilende Amtsgericht Büdingen ohne, dass er den Status eines vereidigten sachneutralen Gutachters überhaupt besessen hatte.

Ihm war als Amtsarzt völlig klar, dass er das Angebot des Amtsgerichts Büdingen zurückweisen musste mangels Qualifikation. Wohlwollend, wohl auch in Erwartung eines damit verbundenen Honorars—–denn umsonst tut hier niemand etwas——nahm er diesen verantwortungsvollen Posten an, für die privat entfdührte und ohne Rechtsgrundlage privat eingesperrte Frau Flach die Schwester meines Vaters im Zustand deren Freiheitsberaubung hinter Schloss und Riegel ein Gesundheitsgutachten nach seinem Muster zu konstruieren in einem Umfang von sage und schreibe 16 Schreibmaschienenseiten  für einen völlig normalen alltäglichen ärztlichen Gesundheitsbericht, der normal auch mit höchstens 2 Seiten genügt.

Dort wurde nicht etwa Frau Flach begutachtet, sondern vorwiegend ich, der ich ihn auf seine schmutzigen Finger seines schmutzigen Geschäftes mit Menschenleben schaute. Das fremde Haus wo man die nächtlich überrumpelte Frau privat hinter Schloss und Riegel einsperrte, war das Privathaus eines ihrer beiden Entführer, eines Herrn Eberhard Glänzer, zu der Zeit Leiter des Polizeikommissariats in Büdingen und eines weiteren Komplicen Namens Gernot Fritsche aus der Nachbargemeine Ronneburg, Ronneburg Straße Nr. 1 als vom Amtsgericht Büdingen bestellter Fremdbetreuer für Frau FLach im Zustand deren Freiheitsberaubung,  gegen den zu Protokoll vorliegenden Willen der hilflos gemachten Frau und überhaupt ohne Notwendigkeit. Beide arbeiteten eng zusammen mit einer sich in BÜdingen gegründeten hoch kriminellen Beamtenvereinigung, wozu neben den oben Benannten auch die örtliche Justiz in Büdingen zählt sowie der gesamte Magistrat  der Stadt Büdingen als an dem Verfahren im Hintergrund mitwirkend mit beabsichtigten unnd nachgewiesen vorliegenden Eigennutz. Auch dies wurde ermittelt und ist aufgeflogen.

Nun sollte man als Normalbürger meinen, es sei genug der Ungereimtheiten in dieser hessischen Kleinstadt Büdingen. Aber nein, vieles Andere kommt noch hinzu worüber ich noch berichten werde.So zum Beispiel auch über die Verordnung des Artikels 2359 BGB  Bundesgesetzbuch ) die da lautet; Voraussetzung für Erteilung eines Erbscheins ist,——dass er nur erteilt werden darf——-wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrages erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet…und hinreichend ermittelt wurde.

Solche Ermittlungen sind aber hier nicht einmal ansatzweise erfolgt, es wurde trotz immer wieder neuen Antrag alles ignoriert und totgeschwiegen, um den Skandal zu vertuschen den man selbst an vorderster Stelle mit verantwortet.

Weiter ist hier von Wichtigkeit Art. 1802 BGB der Verordnung des Gesetzgebers. Danach ist jeder Betreuer verpflichtet neben Anderen dem Betreuungsgericht alleKontobewegungen des Betreuten miit den entsprechenden Belegen einzureichen bis 6 Monate zurückdatierend, weil dadurch sofort ein Vermögensmissbrauch erkannt werden kann. Auch dies wurde nach Aktenlage bewusst unterlassen um die KOntenplünderung der Frau Flach sicherzustellen zur eigenen Bereicherung, wie die Akten von mehr als 8oo Seiten ausweisen.

Desweiteren ist hier von Wichtigkeit die Verordnung des Gesetzgebers 18o7—-Geldanlage und Sparbücher eines amtlich Betreuten wie Frau FLach. Damit durfte beispielsweise die von Amts wegen betreute Frau Flach über keine Geldgeschenke an ihrem Betreuer verfügen, wie das in unglaublicher Höhe geschehen ist und aktenkundig vorliegt. Solches bedarf der richterlichen Erlaubnis mit Vorlage einer Begründung durch den Schenker und dem Richter. Der gerichtlich bestellte Fremdbetreuer und Entführer der Frau Flach war mit der Vermögenssorge betraut. Er musste für jede Kontobewegung seiner Betreuten die richterliche Erlaubnis einholen mit Vorlage des Verwendungszweckes. Ohne dem geht hier gar nichts!!!

Hinzu  kommt noch, dass eine berechtigte AUszahlung nicht an den Betreuer erfolgt der keine Bargeldwerte seines Betreuten besitzen darf, sondern eine Auszahlung mit Erlaubnis, erfolgt direkt an die Stelle wo es zu Zwecken  des Betreuten gebraucht wird. Merkwürdigerweise aber brauchte dieser gerichtlich bestellte Fremdbetreuer von RIchters Gnaden in Büdingen eine solche richhterliche Erlaubnis nicht, denn er verfügte ja verbotenerweise eigenmächtig über sämtliche hohen Sparguthaben seiner richterlich angeordneten Schutzbefohlenen Frau Flach bei mehreren Banken vor Ort und ausserhalb nahe der MIllionengrenze.

Weil ich als Neffe von Grete Flach vor Ort schon eine erhebliche Vermögensbetrügerei ahnte, schaltete ich die Oberfinanzdirektion in Frankfurt ein zur dortigen Kontrolle des Finanzgebarens des Fremdbetreuers, eines Herrn Gernot Fritsche aus Ronneburg sowie des illegalen Pflegeheimbetreibers Eberhard Glänzer wie vorstehend, der sein Privathaus über mehrere Jahre hinweg illegal ohne Pflegepersonal als Altenpflegeheim betrieben hatte, wo man auch Frau Flach neben anderen eingesperrt und bestohlen hat. Insgesamt, so habe ich persönlich ermittelt, waren es 6 Personen, alles nur vermögende weiblichen Geschlechts.

Im Gegensatz zu allen bisher eingeschalteten Gerichten, die sich darum überhaupt nicht kümmerten, hat das Finanzamt unverzüglich die Steuerfahndung in Wetzlar mit der Wahrnehmung der Kontrolle betraut. Diese ermittelte sofort und meine Vermutung des Vermögendiebstahls wurde mir von dort amtlich vorliegend bestätigt und es wurden mir sogar die jeweiligen Abhebungstermine mit den jeweiligen Summen der Auszahlung an die Kontendiebe aufgeführt. Ich konnte und wollte es nicht glauben, dann durch nicht Wahrnehmung der amtlichen Überwachungspflicht durch das Nachlassgerichht Büdingen als Sachwalter über das Vermögen der Betreuten–wozu ja auch Frau FLach zählte, konnte dieser Vermögensdiebstahl in sage und schreibe einer Summe von 863. 838, o5 DM überhaupt erst verwirklicht werden. Die Verantwortung für den enormen Vermögensdiebstahl und damit verbunden auch hohen beinhaltenden Steuerbetrug, liegt allein beim Amtsgericht Büdingen und den dort Verantwortlichen, die nun für Rückführung zur Verantwortung gezogen werden.

Nur zu Ihrer Information Lieber Leser, an einem einzigen Tag, es war im Mai 1993 mit vorliegendem Datum  zahlte ein örtliches Geldinstitut in Büdingen den beiden Ortsbekannten Vermögensbetrügern die unglaubliche Summe in Höhe von 25o. ooo DM–eine viertel Million aus und blätterte diese Summme auf dem Tisch mit deutlich erkennbarer gefälschten Vollmacht, von welcher Frau FLach eingesperrt keine Kenntnis hatte was da hinter ihrem Rücken mit ihren Ersparnissen mit Amtshilfe getrieben wurde.

Ein anderes örtliches Geldinstitut vor Ort in Büdingen, zahlte ebenfalls ohne Rückfrage bei Frau FLach ob das denn mit rechten Dingen zugehe an einem Tag den  Verbrechern in einer Summe die stolze Summme in Höhe von 143. ooo DM aus, was sich der Konto DIeb als der gerichtlich bestellte Fremdbetreuer Herr Gernot Fritsche wie vorstehend, auf sein persönliches Privatkonto transferieren ließ Das verantwortliche Amtsgericht in Büdingen hatte von all dem volle Kenntnis, schaute absichtlich weg und ließ den vom selben Amtsgericht bestellten Fremdbetreuer gewähren solange, bis alle Konten der Frau FLach geplündert waren um dann hinterher vom wiederum fremden Nachlasspfleger aus dem entfernten Hanau behaupten zu können, der Nachlass der Frau Flach sei angenlich überschuldet und es wäre keine Verteilungsmasse mehr vorhanden. Dabei war dieser Nachlasspfleger auch der Letztbetreuer von Frau Flach nach Suspendierung des Erstbetreuers Gernot Fritsche und er wusste genau, dass er vor Gericht gelogen hatte, denn er kannte ja die Akten.

Lieber Leser, in einem weiteren folgenden Brief werde ich in  aller Kürze zur Sache fortfahren und Ihnen weiteres geradezu Unglaubliches in der Sache aufzeigen

Herzliche Grüße an allle Leser der Akte Grete FLach, und alle die es noch nicht wissen  was der Amtsschimmel hinter dem Rücken von uns Bürgern insgesamt selbst bei Gericht so treibt und unsw allen solches für rechtens verkauft werden soll

Ihr  Kurt Maier   Neffe von Grete FLach.