Kurt Maier, Berichterstatter
Liebe Leser der Akte Grete Flach,
mein heutiger weiterer aktueller Bericht befasst sich mit Betreuungsfragen, die in jedem Fall jeden Einzelnen der Gesamtbevölkerung,—-auch Sie selbst angehen—–Jahrzehntelang hatten wir ein menschenverachtendes entwürdigendes Vormundschaftsgesetz, welches für Betroffene grausam war in seiner Unbarmherzigkeit.
Betroffene Menschen ob Kinder oder Erwachsene, waren der Wilkür ihres Vormundes ausgesetzt. Wenn sich diese Menschen von ihren eigenen Ersparnissen etwas kaufen wollten was sie gerne gehabt hätten, mussten sie vor ihrem Vormund zugespitzt gesagt auf die Knie fallen und bitte bitte machen. Wenn der Vormund warum auch immer nein sagte, dann war es nein, nicht selten mit Berechnung der eigenen Vorteilsnahme. Dieses menschenentwürdigende Gesetz hat der Gesetzgeber abgeschaft und in ein neues Betreuungsgesetz umgewandelt.
All jene die bis zum in Kraft treten ab 1. Januar 1992 unter Vormundschaft standen, haben ab diesem Datum ihr volles Selbstbestimmungsrecht wieder zurückerhalten. Betreuung bedeutet nun nicht mehr gleichzeitig auch Entmündigung, sondern lediglich Hilfe in alltäglichen Dingen wo jemand Hilfe braucht.
Auch darf ein Betreeuer nicht mehr über Vermögenswerte seines Schutzbefohlenen verfügen, dies ist allein dem Betreuungsgericht vorbehalten als Vermögensverwalter des Betroffenen. Von daher hat ein gerichtlich bestellter Betreuer unverzüglich dem Betreuungsgericht ein Vermögensverzeichnis seines Schutzbefohlenen vorzulegen in welchem alle Wertgegenstände, Barvermögen und Kontobestände bei Banken zu erfassen sind.
Ich war selbst 34 Jahrelang gerichtlich bestellter Betreuer, was mir vom Gericht angeboten wurde. Ich habe nicht lange überlegt und dieses Ehrenamt gerne angenommen um zu helfen wo Hilfe angesagt war. Die gesamte Akte liegt noch vor. Ich brauche von daher weder von einem Richter noch von sonst irgendjemanden eine Belehrung in solchen Dingen. Mir ist hinreichend bekannt was ein Betreuer aber auch ein Richter darf und was beide nicht dürfen.
Und hier möchte ich gleich einhaken auf die richterliche Fremdbetreuung der Frau Flach, der Schwester meines Vaters durch einen korrupten damals fremden jungen Mann, der keine Ahnung hatte von den Verpflichtungen eines Betreuers und er sich auch noch als höchst unehrlich und damit ungeeignet entpuppte. Sein Ehrenamt nutzte er weidlich aus um seine Schutzbefohlene Frau Flach ( gegen deren Willen ) um die von ihn selbst aus ihrem Hause entführte Frau Flach um ihre Ersparnisse zu bestehlen im vorliegend geprüften Gesamtwert von mehr als 8oo.ooo –achthunderttausend DM Währung bei ihren mehreren Banken mit gefälschter Vollmacht.
Es stellt sich also auch hier die Frage, wie konnte es sein, dass dieser Fremdbetreuer namens Gernot Fritsche aus Ronneburg / OT Altwidermus ohne richterliche Erlaubnis über Barvermögenswerte der Frau Flach als seine Betreute verfügen durfte, ohne dass das Betreuungsgericht eingeschritten ist. Der Kontendiebstahl erstreckte sich über rund 1o Monate Woche für Woche mit Höchstbeträgen von einer Summe von einmal 143.000 DM bei einem büdinger Geldinstitut und ein weiteres Mal mit einer Höchstsumme in einem Betrag von sage und schreibe 25o.000 DM—eine viertelmillion. Das Betreuungsbericht in Büdingen schaute dem Treiben tatenlos zu und ließ diesen unehrlichen Betreuer ohne jede Kontrolle gewähren. Die Kontoinhaberin Frau Flach, die Schwester meines Vaters, hatte keine Ahnung was hinter ihrem Rücken mit ihren Ersparnissen getrieben wurde weil man ihr privat eingesperrt auch ihre ständige tägliche Post vorenthalten habe und das bewusst, damit sie keine Kontoauszüge zu Händen bekam.
Zur allgemeinen Kenntnis der Leser:
Einem Betreuer ist es gesetzlich verboten über Wertgegenstände oder Barvermögen seines Schützlings zu verfügen. Brauche er für was sach immer Bargeld des Betreuten, muss er dies bei Gericht beantragen unter Vorlage des Verwendungszwecks. Der Richter hat das zu prüfen und darf einen Betrag nur freigeben,wenn er dem Betreuungszweck dient.
Nicht so bei dem Betreuungsgericht im hessischen Büdingen, denn dort machte man hier vorliegend seine eigenen Gesetze unter MIssachtung der gesetzlichen Bestimmungen der ganzen Republick. Und hier komme ich auf einen weiteren Punkt—der Akte Grete Flach—und dem, was man sauber von langer Hand geplanten versuchten Betrug und Vermögensdiebstahl am Nachlassvermögen der allein lebenden Frau Flach nennt.
Der Magistrat der Stadt BÜdingen zeitnah amtierend, war als völlig sachfremd und damit unbefugt am einstigen Nachlass der Frau Flach mit einem schönen großen Immobilienbesitz in bester Lage der Kernstadt vehement interessiert. Weil die kinderlose Frau Flach nicht willens war und nicht tat was der Magistrat von ihr verlangete, nämlich der Stadt ihre Immobilie zu überschreiben, mussten Fakten und Zwangsmaßnahmen geschaffen werden. Die Frau musste unter nächtlicher Gewaltanwendung von zwei ortsbekannten Entführern, unter ihnen auch der Polizechef des Kommissariats Büdingen Eberhard Glänzer in einer nächtlichen Aktion damit es keiner bemerken sollte aus dem Schlaf gerissen mit dem was sie gerade am Leib hatte aus dem Haus geschleppt/ entführt werden und zum Verschwinden gebracht werden. Das war dann schon ihr vorweggenommenes Todesurteil, denn sie hatte ihr eigenes Haus nie mehr gesehen und verstarb unter ebenso noch zu klärenden mysteriösen Umständen in einem fremden Haus was sie sich niemals wünschte. Und dies alles unter tatenlosen Zuschauen und Wegschauen sämtlicher öffentlicher Aufsichtsbehörden vor Ort, was zeitnah vom Unterzeichner dieser Post als Neffe der gequälten Frau sofort nach Beknntwerden angezeigt war.
Aufgefunden wurde die Frau mit Hilfe der Bevölkerung in dem Privathaus des Polizeichefs Eberhard Glänzer in Büdingen Thiergartenstraße Nr. 27 privat eingesperrt und ihrer menschlichen Freiheit beraubt auf Lebenszeit, wie die Akten beweisen. Dort versuchte man dann die hilflos gemachte Frau zweckbestimmt wie die Akten hergeben zu entmündigen um leichtes Spiel mit ihr zu haben. Wir Angehörigen allesamt hatten absolutes Besuchsverbo, vom Hausherrn Eberhard Glänzer angeordnet. Zu allem Übel wurde dieses Privatgefängnis auch noch von allen örtlichen Aufsichtsbehörden, auch von der Justiz als angebliches Seniorenheim im Sinne des Geltenden Heimgesetzes bezeichnet ohne jedes Pflegepersonal mit dort mehreren bereits weggesperrten Frauen. Sie alle wurden dort hilflos gemacht um ihre Ersparnisse bestohlen..
Ein weiterer Skandal, der wohl ein Novum sein dürfte und für das ganze Land steht ist der, dass dieses illegal betriebene so genannte Pflegeheim, welches nach erfolgter Kontrolle gar nicht existierte, auch noch von dem Landesbediensteten örtlichen Polizeichef Eberhard Glänzer als zweites Einkommen am Finanzamt vorbei mit Amtshilfe auch der örtlichen Justiz, des Gewerbeaufsichtsamtes der Stadt und auch des Gesundheitsamtes stillschweigend geduldet und damit auch noch von Amts wegen gedeckt wurde. Denn dieser illegale Pflegeheimbetrieb ohne jedes Pflegepersonal wurde nachweislich vorliegend auch noch ständig von dem ständigen Kontrolleur des Gesundheitsamtes amtlich kontrolliert,ob dort die Mindestanforderungen für Pflegeheime eingehalten werden.Dieser amtliche Kontrolleur ein Herr Dr. Klaus Becker ( der Name muß hier genannt werden) war dann auch noch zu allem Übel als Gesundheitsgutachter für die ihrer Freiheit beraubten Grete Flach vom Amtsgericht Büdingen bestellt worden. Auch dies allein schon zeigt, dass man hier gemeinsame Sache machte um an den Nachlass der eingesperrten Personen zu gelangen und das Gutachten des Dr. Becker mit 15 Seiten für einen üblichen Gesundheitsbericht, der auch mit 2 Seiten genüge getan hätte, rein zweckdienlich war. Trotz der dem Kontrolleur Dr. Becker bekannten Illegalität dieses Pflegeheimes und ohne jede Pflegerin für nur weibliche Personen zu dieser Zeit 6 an der Zahl, will dieser Kontrolleur des Gesundheitsamtes dort vorliegend von ihm selbst keine Beanstandung vorgefunden haben. Das Gabze wird immer noch krimineller und sollte vertuscht werden. Aber der Krug gehrt bekanntlich nur solange zum Brunnen bis er zerbricht. Und dieser Krug ist bereits zerbrochen und nimmt kein Wasser mehr auf und das Verfahren, welches weitestgehend durch private Ermittlungen des Unterzeichners aufgeklärt werden konnte, neigt sich dem Ende zu.
Ich werde weiter berichten und Sie auf dem Laufenden halten, bleiben Sie bitte dran.
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Frau Grete Flach—genannt DIE WEISE FRAU VON BÜDINGEN über Presse, Rundfunk und Fernsehen international als Heilerin mit reinen Mitteln der Natur ohne jede Chemie bekannt.