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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGRETE FLACH — BILD–

Kurt Maier Berichterstatter

Liebe Leser der Akte Grete Flach.

Den Beweis der zunächst vom Amtsgericht eigenmächtig falschbenannten Erben, dass sie Erben am Nachlass der Erblasserin Frau Grete Flach geworden sind, haben sie bis zu ihren eigenen Tod bisher nie bewiesen. Jedoch, dass sie nicht Erben geworden sind, dafür liegt der Beweis in der Form vor, dass der ihnen zunächst durch das Amtsgericht Büdingen eigenmächtig falsch erteilte Erbschein ( auch noch ohne Kosten und damit geschenkt) schon nach nur einen Monat später am 28. Januar des Jahres 1996 wieder vom selben Amtsgericht angefordert und eingezogen werden musste gemäß Verfügung Paragraf 2361 BGB.

Wohl in verspäteter Erkenntnis auch des Nachlassgerichts, dass dieser Erbschein zu Unrecht an Unbefugte erteilt wurde, welche die Testierende nicht zu ihren Erben berufen hatte.

Damit waren sie nie Erben gewesen und alle vorausgegangenen Beschlüsse in erster Instanz waren erkannte Fehlbeschlüsse ohne Rechtskraft. Ein neues Verfahren war zu eröffnen mit neuen Erkenntnissen welches vom Amtsgericht zu prüfen und auch zu bescheiden war, in eigener Zuständigkeit.

 

Durch den Einzug des Erbscheins der seither nicht mehr existiert, stehen wir nun wieder am Anfang des Verfahrens jedoch mit ganz anderen Voraussetzungen, die der Realität entsprechen. Durch das zwischenzeitliche Versterben unserer Kontrahenten als die nicht bedachten Erben am Nachlass der Erblsserin, mit Beweispflicht ihrer bisherigen Unterstellungen, sind nun die vorliegenden Testamente, die ja Streitgegenstand sind und waren nicht mehr existent, weil mit beweispflichtigen Verstorbenen keine Klärung der Einzelheiten mehr möglich ist.

Mithin haben wir nun eine Patt Situation mit zwei ungeklärten streitgegenständlichen Testamenten. Ein notarielles gefälschtes Fremdtestament  was ermittelt ist und ein 3 Jahre später eigenschriftliches Testament, welches das Vorausgegangene automatisch beseitigt. Darüber hinaus gibt es einen Nachlass und es gibt testamentarische Erben  aber es gibt keinen Erbschein der in materieller Rechtskraft erwachsen ist.

Im Ergebnis befinden wir uns nun vergleichsweise in einer gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen am Nachlass  weil durch das Versterben aller Anderen Neffen der Erblasserin die vorliegenden Testamente, die ungklärt sind, nicht mehr zählen. Danach bin ich nun noch der Einzige überlebende Neffe der kinderlosen Erblasserin in gerader Linie derAhnentafel zum geltenden Erbrecht. Danach fallen nun die vormaliegen Anteile der verstorbenen Neffen am Nachlass dem Letztüberlebenden  automatisch zu. Der Erbschein ist zu erteilen und das Verfahren ist zu beenden, denn es klärt sich nun alles von selbst.

Soweit meine Erklärung zum geltenden Erbrecht am Nachlass der Erblasserin Frau Flach.

Was auch Sie lieber Leser wissen müssen, weil auch Ihnen selbst solches einmal unverhofft widerfahren könnte. Bleiben Sie gesund und wachsam, denn Sie sehen  an Hand meiner ständigen aktuellen Berichte mit welchen amtlichen Ungereimtheiten ich in vorliegender Sache zu kämpfen habe, damit nicht weiter selbst von den Gerichten Unrecht für Recht verkauft werden soll. Mithin kämpfe ich auch für alle anderen Bürger mit.

Ihr

Kurt Maier, Neffe von frau Grete Flach