KURT MAIER BERICHTERSTATTER
Lieber Leser “ der AKTE GRETE FLACH“
Dieses der Sache nach hoch kriminelle Vorkommnis im hessischen Büdingen steht nun nach 20 Jahren, von Amts wegen immer wieder aufs Neue verschleppt, vor der Aufklärung.
Ziel der verantwortlichen örtlichen Aufsichtsbehörden die ihre Amtspflichten nicht wahrgenommen haben war es, mich als Ankläger mundtod machen zu wollen solange, bis sich dieser Fall automatisch pathologisch von selbst klärt.
So ist es nun wohl ein Wink das Schicksals, dass auch dieser Schuss nach hinten los geht in der Weise, dass zwischenzeitlich alle Beklagten anderen Neffen der Kinderlosen Erblasserin Frau Flach verstorben sind, bis auf meine Wenigkeit als Kläger.
Dies bedeutet nun, dass wir eine prozessuale —–Patt Situation—haben durch das Ableben unserer Kontrahenten. Nun haben wir einen Nachlass —aber keinen gültigen Erbschein der in materielles Erbrecht erwachsen wäre und haben auch zwei streitige ungeklärte Testamente ——die nun keine Rolle mehr spielen——-weil es mit Verstorbenen nichts mehr zu verhandeln gäbe, diese im Überlebensfall aber in der Beweispflichht standen für all das, was sie bisher völlig aus der Luft gegriffen unterstellt haben aber seit 20 Jahren nicht beweisen konnten.
Da es nun ausser meiner Wenigkeit keine Überlebenden in gerader Linie zur Erblasserin mehr gibt mit direkter Blutsverwandtschaft, greift nun in einem solchen Fall die gesetzliche Erbfolge, so, als hätte es kein Testament gegeben, denn die vorliegenden streitigen Testamente sind durch das Versterben vom Tisch und haben als ungeklärt —keine Bedeutung mehr.
Darüber hinaus besteht vom Anfang an auch kein Erbschein, der in materieller Rechtskraft erwachsen wäre.
Begründung auch dafür.
Ein zunächst nach Aktenlage ganz bewusst falsch erteilter Erbschein an Unbefugte, die selbst noch nicht einmal einen Erbschein beim Amtsgericht beantragt haben, musste auf diesseitige Beschwerde schon nach nur einen Monat vom erteilenden Amtsgericht wieder angefordert und eingezogen werden. Dies erfolgte bereits schon am 28. Januar des Jahres 1996 aufgrund einer Schlussfolgerung des Amtsgerichts, wonach der Erbschein zu Unrecht erteilt worden war.
Der Einzug dieses Erbscheins erfolgte nach Paragraf 2361 BGB sowie auch nach Verfügung des Oberlandesgerichts Franfurt am Main, wonach ein falsch erteilter Erbschein einzuziehen war und dieser vom Anfang an auch nicht in materieller Rechtskraft erwachsen war.
Desweiteren führt das Oberlandesgericht aus,——-eventuell neuer Vortrag——-ist vom Amtsgericht und damit auch von der Kammer des Landgerichts zu prüfen und auch zu bescheiden nach den Vorgaben des Paragrafen 2361 BGB wie vorstehend. An diesen Beschluss ist das Amtsgericht und damit auch die Kammer beim Landgericht gebunden.
Mithin sesultiert aus diesem Umstand die Tatsache, dass die zunächst falsch benannten Erben ———-eben nicht die Erben der Erblasserin seien————was aus den übrigen mehr als 8oo Seiten starken Akten ebenfalls;im Einzelnen hervor geht.
Hätte das Amtsgericht was unmittelbar zeitnah beantragt war pflichtgemäß im Vorfeld ermittelt, hätte sich der enorme Zeit und Kostenaufwand erübrigt und wir wären ganz am Anfang bereits dort gewesen wo wir heute auch stehen durch zwischenzeitliches Versterben unserer Prozess Gegner.
Allein der Umstand, dass der erteilte Erbschein in aller Heimlichkeit vom Amtsgericht auch noch völlig kostenlos in Großzügigkeit an die Unbefugten geschenkt wurde, was aus den Akten hervor geht, ist für sich schon ein krimineller Vorgang und mithin Betrug auch an der Gerichtskasse, denn jeder Erbschein ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem Streitwert.
Auch der von uns der tesatamentarisch verfügten Erbengemeinschaft beim Amtsgericht beantragte Erbschein musste nach Prüfung des Amtsgerichts vorweg bezahlt werden und wurde auch umgehend bezahlt, denn von der Vorwegbezahlung hängt die Erteilung des Erbscheins ab, so wurde uns dies vom Amtsgericht vorgetragen. Trotz der Bezahlung des Erbscheins wurde dieser dann völlig im Geheimen ohne uns etwas zu sagen an die Unbefugten erteilt und sogar geschenkt. Auch hier wird das betrügerische Vorhaben von Amts wegen ganz offensichtlich.
Das Verfahren war schon damals im Jahre 1996 im Sinne der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zu beenden. Da aber die Interessanlage am Nachlass der Erblasserin anders lag und man sich zu selbstsicher fühlte, haben nun nicht irdische fehlbare Richter Recht gesprochen mit dem Tod unserer Kontrahenten, sondern die Natur als oberster RIchter für alles was auf diesen Planeten geschieht hat nun für ein Ende gesorgt.
Weil die Unbefugten wollten was ihnen nicht zu stand und was ihnen nicht gehörte, haben sie nun gar nichts bekommen. Sie sind nackt in diese Welt gekommen und haben sie ebenso nackt und ohne Taschen wieder verlassen müssen. Aber ihr nur vermeintlicher Anteil am Nachlass der Erblasserin fließt nun automatisch den Letztüberlebenden einer nun bestehenden gesetzlichen Erbfolge zu in der ersten Nachfolgegeneration in gerader Linie zur kinderlosen Erblasserin. Die durch das Versterben unserer Kontrahenten nun entstandene Sachlage, kommt nun einer gesetzlichen Erbfolge gleich wie vorstehend. Eine Ironi des Schicksals.
Herzliche Grüße an alle Leser der Akte Grete FLach, und bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf. Wie Sie sehen.ist diese Welt in der wir leben müssen, voller Verbrechen. Jeden Tag bekommen wir solches und Ähnliches in den Medien serviert, was zum Nachdenken anregt.
Ihr
Kurt Maier, Neffe von Grete FLach als deren noch zu Lebzeiten beauftragter Sprecher ihrer Angelegenheiten.