Lieber Leser meiner ständigen Berichte.
Heute ist der 1. März 2016. Zunächst möchte ich mich auf diesem Wege herzlich bedanken für Ihr reges Interesse am Schicksal der Grete Flach. Ich werde Sie daher ständig aus erster Hand weiter informieren.
In Fortsetzung meines letzten Berichtes vom 21. Februar 2016 nachstehend Weiteres.Wenn Frau Flach laut dem falschen nicht befugten Gutachter, der keiner war angeblich bei ihrer richterlichen Anhörung im Zustand der Freiheitsberaubung nicht wusste, wie sie nach bad Orb gekommen sei, nachdem sie im Vorausgang ebenfalls an drei verschiedenen Orten vor ihren besorgten Angehörigen heimlich versteckt wurde, dann kann man davon ausgehen, dass hier von einem Mediziner medikamentös nachgeholfen wurde, was eine berechtigte These ist, um der bis dahin unmenschlich seelisch gequälten Frau kurzzeitig ihr Erinnerungsvermögen zu nehmen. Auf dortiges Befragen eines Richters nämlich gab Frau Flach dem Richter zu vorliegendem Protokoll und sagte, sie wisse es nicht, man habe sie hier her geschleppt.
Am 9. Mai 1994 wurde Frau Flach wieder von Bad Orb nach Büdingen ihrem Wohnort zurück verlegt ins dortige DRK Pflegeheim —Am Wilden Stein—- Eine solche Tortur mit einer damals 96 jährigen Frau mit immer wieder neuen heimlichen Verstecken vor ihren besorgten Angehörigen mit richterlichem Wissen und amtlicher Duldung, ist für Betroffene eine unglaubliche aber auch verantwortungslose seelieche Quälerei. All das aber hatte das Amtsgericht Büdingen nicht davon abgehalten, tatenlos zuzuschauen und wegzuschauen und damit diese Quälerei der Frau auch noch für rechtens zu befinden und nicht einzuschreiten.
Der vom Amtsgericht beauftragte merkwürdige –Gefälligkeitsgutachter vom Gesundheitsamt—in seinem Gutachten, einem Monolog verfälschter Sachdarstellungen auf Seite 12 vom 26. Juni 1994, will Frau Flach noch zwei Mal dort im DRK Pflegeheim besucht haben. Nach Aktenlage, dienten diese Besuche der Beeinflussung der Frau ihr eigenschriftliches Testament aus der amtlichen gerichtlichen Verwahrung beim Amtsgericht Büdingen bis nach ihrem Tode hinterlegt, zurückzunehmen, um es dadurch sofort ungültig zu machen. Dies bestätigt dieser merkwürdige Gutachter in seiner Naivität auch noch indem er ausführt, mit Frau Flach ihr eigenes Testament verbotenerweise in seinen Händen angeblich verhandeln zu wollen.
Er schreibt weiter, da sich aber noch weitere Personen im Zimmer befanden, die nach seiner Meinung angeblich kein Anrecht darauf hatten zu erfahren, was er denn da mit der künstlich ABHÄNGIG GEMACHTEN FRAU verhandeln wollte, was kein anderer und schon gar nicht die besorgten unwissenden Angehörigen in Erfahrung bringen durften, war es ihm angeblich nicht möglich, mit Frau Flach ihre eigenen Angelegenheiten zu verhandeln. Verhandeln mit einer sich in Freiheitsberaubung befundenen Frau, der man die Heimkehr in ihr eigenes Haus oder zu ihren Angehörigen auf amtliche Anordnung verwehrt hatte. Verhandeln aber auch mit einer Frau, welcher genau dieser merkwürdige Gefälligkeitsgutachter als Angesatellter beim Gesundheitsamt bereits schon ein Jahr zuvor eigenmächtig die Geschäftsfähigkeit nach seinem Guttünchen abgesprochen hatte –sogar auf Lebenszeit!!! und es von daher mit einer dann unmündigen Frau ja nichts mehr zu verhandeln gab, weil solches keine Rechtswirkung mehr gehabt hätte.
Mithin dienten seine letzten beiden Besuche anderen Zwecken, die er in seinem Gutachten in seiner Naivität als studierter Arzt selbst zugesteht. So trägt er in seinem Katalog von sage unnd schreibe 16 Schreibmaschinenseiten Länge für ein stink normales alltägliches ärztliches Gutachten, was meist mit zei Seiten alles Wichtige aussagt und auf den 27. 5. 1994 datiert dem Amtsgericht Büdingen vor, dass Frau Flach zwei Wochen zuvor ein neues Testament gemacht habe, welches zwischenzeitlich beim Amtsgericht Büdingen hinterlegt worden sei. Mit dieser Ausage hat dieser Arzt das Amtsgericht dokumentarisch vorliegend des Amtsmissbrauchs und des Dokumentenmissbrauchs von verschlossenem Eigentum anderer Bürger beschuldigt. Und weiter; eine Kopie dieses Testamentes von Frau Flach(was streng verboten ist) wurde durch Telefax am 31. 5. 1994 übermittelt. Und an dieser Stelle bekennt er selbst was seine wahre Absicht war, Frau Flach im DRK Heim zu besuchen. Dieser Amtsarzt kam mithin im Auftrag des Amtsgerichts Büdingen mit einer verbotenen Vervielfältigung des Testamentes der Frau Flach in Händen um die Frau zu bewegen das ihr vorgehaltene eigene Testament für den Todesfall aus der amtlichen Verwahrung zurückzunehmen, um es damit sofort ungültig zu machen.
Die erfahrene Frau Flach hat diese Anspielung des Fremden wohl durchschaut und nicht befolgt. Sie ließ den Aufdringling abblitzen und gab ihm keine Antwort, weil sie ja auch ohne jeden vertraulichen Beistand war. Dies stellte er dann vor Gericht so dar, als hätte Frau Flach die Geschäftsfähigkeit verloren. Wenn das Amtsgericht an diesem Tag die Geschäftsfähigkeit der Frau hätte feststellen wollen, dann war dies Sache des Richters persönlich in Begleitung eines anderen, unbefangenen Facharztes–zu Frau Flach zu gehen um an Ort und Stelle Geschäftsfähigkeit oder nicht festzustellen. Da bedurfte es nicht eines willfährigen Strohmannes, der selbst massiv schuldig in diesem Verfahren werwickelt ist und war.
Nochetwas kommt hinzu. Das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene neue Betreeuungsgesetz besagt, jeder erwachsene Bürger ist zunächst grundsätzlich als geschäftsfähig anzusehen, auch wenn Betreuung angeordnet ist (Art. 2229 Abs. 4 BGB) Gegenteiliges wäre zur vollen Überzeugung des Gerichts einwandfrei lückenlos zeitnah nachzuweisen, was aber im vorliegendem Fall zu keiner Zeit und von keinem Facharzt bewiesen werden konnte.
Soweit lieber Leser, mein heutiger erneuter Bericht zur Sache mit hoher Kriminalität. Ich werde Sie insofern über den neuesten Stand weiter informieren. Haben Sie Fragen, kontaktieren Sie mich bitte per Mail unter kurt.maier28@googlemail. com. Des hohen öffentlichen Interesses wegen teile ich mit, dass ich auch gernne bereit bin in öffentlichen Veranstaltungen wo auch immer zu diesem brisanten Thema Rede und Antwort zu stehen. Denn gerade dieses Thema Betreuung–und wie hier vorliegend Veruntreuung von Vermögen des Betreuten durch den Betreuer, geht jeden an, auch Sie selbst, lieber Leser.
Ich weise hiermit weiter darauf hin, dass in der Sache Grete Flach vor kurzem ein weiterer Buch- Titel erschienen ist—–DEUTSCHLAND EIN RECHTSSTAAT? Zu bestellen über der einschlägigen Buchhandel in allen deutschsprachigen Ländern Europas, in USA, Kanada und Großbritanien in deutscher Sprache. Dies deswegen, weil Frau Flach auch in diesen Ländern tausende Patientinnen und Patienten hatte, die oft totkrank waren und keine ärztliche Hilfe mehr Wirkung zeigte. Der letzte Strohhalm über Mund zu Mund Reklame war Grete Flach im hessischen Büdingen die in aller Welt nachweislich vorliegend aufsehenserregende Heilungen vollbrachte mit den Mitteln der reinen Natur ohne jede Chemie. Tausende oft totkranker Menschen verdanken dieser Frau ihr Weiterleben in Gesundheit. Soweit auch dieser mein Hinweis.