Die weise Frau von Büdingen, über Presse, Rundfunk und Fernsehen weltweit bekannt.
Lieber Leser,
nachstehend erhalten Sie einen weiteren Tatsachenbericht, der Ihnen die Haare zuberge stehen lässt, wenn Sie ihn genau lesen.
Frau Flach hatte nachweislich ihrer Kontoauszüge vor ihrer nächtlichen Entführung aus ihrem Hause hohe Sparkonten bei mehreren aktenkundigen Banken.
Ohne Erfordernis und vor allem gegen ihre zur richterlichen Anhörung zu Protokoll stehende Willenserklärung hatte ihr der anhörende Richter vom Amtsgericht BÜdingen hinter ihrem Rücken heimlich im Zustand ihrer Freiheitsberaubung Zwangsbetreuung angeordnet durch Fremdbetreuung durch einen Herrn Gernot Fritsche aus dem Nachbarort Ronneburg. Dazu bestellte er diesen ein zu einer heimlichen Besprechung ( ohne Frau Flach )an seinem Dienstsitz beim Amtsgericht Büdingen. Das war Zeitnah zu ihrer gewaltsamen Entführung im Frühjahr des Jahres 1993.
Dieser Herr Fritsche war exakt einer ihrer beiden nächtlichen Entführer aus ihrem Hause. Um der hilflos gemachten Frau zu helfen aus dieser richterlich verordneten Zwangsbetreuung freizukommen, wurde ausschließlich aus diesem Grund Antrag auf Betreuung im Familienkreis gestellt.
Rechtswidrig und ohne ein ordentliches Anhörungsverfahren durchzuführen, wo vor allem Frau Flach persönlich, auch ihre Angehörigen zu laden und zu hören waren, weil Familienbetreuung vor Fremdbetreuung geht und dadurch hohe Kosten gespart werden, wurde unser absolut berechtigter Antrag abgelehnt. Allein dies deutete daraufhin, dass hier etwas nicht in Ordnung war. Es sollte sich denn auch sehr schnell herausstellen.
Der Richter, wiederum heimlich, bestellte einen Arzt beim Gesundheitsamt beschäftigt als ständiger Kontrolleur aller Altenpflegeheime ob dort die Mindestanforderungen für Pflegeheime erfülllt werden, zum Gutachter für die Gesundheit der Frau Flach privat eingesperrt im Zustand ihrer gewaltsamen Freiheitsberaubung. Ein Gutachter, der er gar nicht war und als an dem Verfahren beteiligt auch nicht sein durfte. Diesen Titel maßte er sich an und missbrauchte ihn im Auftrag des Amtsgerichts
Dieser sachfremde Arzt als Gefälligkeitsgutachter hatte nun per telefonischer Ferndiagnose —-ohne die Frau persönlich überhaupt gesehen zu haben den Entführer der Frau Flach beauftragt– einen fremden Herrn Gernot Fritsche—der zu der Zeit noch nicht Beteuer der Frau Flach war, die Frau gegen ihren Willen heimlich in ein fremdes Privathaus zu verbringen, welches ausgerechnet von diesem Arzt und Gefälligkeitsgutachter als Pflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes amtlich bezeichnet wurde, welches nachgeprüft legal überhaupt nicht existierte um dort die hilflos gemachte Frau fortan ihrer menschlichen Freiheit zu berauben und wie die Folgezeit zeigte, die hilflos gemachte Frau Flach dort mit gefälschter Vollmacht um ihre gesamten Ersparnisse nahe der Millionengrenze in bar zur eigenen Bereicherung zu bestehlen.
Dieser Amtsarzt in Diensten des Gesundheitsamtes kontrollierte seiner Pflicht gemäß nach eigener Aussage vorliegend dieses illegale Pflegeheim insgesamt dienstlich 6 Mal in Folge und will dort angeblich keine Beanstandung vorgefunden haben, obgleich es dort, abgesehen von der Illegalität, nicht eine einzige Pflegerin gab für dort neben Frau Flach 5 weitere Personen nur Frauen die vor Frau Flach dort schon privat ohne Rechtsgrundlage weggesperrt waren und ebenfalls vom Fremdbetreuer und vom illegalen Pflegeheimbetreiber um ihre Ersparnisse bestohlen wurden. Insgesamt in Millionenhöhe in bar, denn alleine bei Frau Flach verschwanden in diesem Privatgefängnis Vermögenswerte nahe der Millionengrenze in bar.
Man sollte es nicht glauben wenn es denn nicht die nachgeprüfte Wahrheit wäre, war dieser illegale Pflegeheimbetreiber exakt der zweite nächtliche Entführer von Frau Flach der Hauptberuflich auch noch der örtliche Polizeichef des Kommisariats Büdingen war ein Herr Eberhard Glänzer als Staatsdiener des Bundeslandes Hessen, seither seit Jahren ständig auf der Flucht vor der Verantwortung. Dieser Skandal von Büdingen ist also bereits über das gesamte Bundesland Hessen vernetzt und bisher nicht geahndet worden, was ebenso aufhorchen lässt. Daher ist es ebenso merkwürdig, dass dieser Mensch wegen Untreue im Amt, hohen Vermögens- und Steuerdiebstahl —insgesamt im Millionenbereich und Freiheitsberaubung als Amtsträger noch frei umher läuft und bisher nicht vor Gericht gesstellt wurde. Hat dieser Mensch doch auch seinen eigenen Arbeitgeber das Bundesland Hessen und damit auch die gesamte Bundesrepublick und alle Steuerzahler mit ganz erheblicher Steuerhinterziehung betrogen. Jeder andere kleine ehrliche Handwerker oder Normalbürger säße angesichts solcher Verbrechen und Dienstvergehen schon lange hinter Gitter wegen derartiger exorbitanter Straftaten.
Dieser Fall um Frau Grete Flach aus Büdingen der nach Jahren der Verfahrensverschleppung vor Gericht immer noch nicht geklärt ist und nun zur Klärung bevor steht, wird solange im öffentlichen Raum stehen bleiben, bis jede Einzelheit sauber geklärt ist. Als Sprecher einer von Frau Flach persönlich verfügten testamentarischen Erbengemeinschaft ist dafür, auch nach mir gesorgt, dass dieses Verbrechen an der Menschlichkeit was hier vorliegt restlos aufgeklärt wird.
Der Unterzeichner dieses weiteren offenen Briefes
Kurt Maier, Neffe von Frau Grete Flach als deren ständiger Berichterstatter ihrer Angelegenheiten noch zu Lebzeiten beauftragt.
Besuchen Sie mich auch auf meiner Homepage Die Akte Grete Flach—-und Buchautor Kurt Maier wo ich Sie ständig mit neuen Berichten auf dem Laufenden halte. Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen im Netz oder per Telefon.