Liebe Leser, die örtliche Justiz in Büdingen in dem Verbrechen an Grete Flach maßgeblich involviert, möchte diesen einmaligen Skandal erster Ordnung nicht wahrhaben und ungeschehen machen. Das Geschehene aber wie ständig berichtet, ist mit nichts mehr wegzudiskutieren, es sind die Fakten, die nach nun schon 2o Jahren Prozess Dauer nun endlich zur Klärung in aller Kürze anstehen. Einer weiteren Prozessverschleppung hat die von Frau Flach testamentarisch bebildete Erbengemeinschaft einen Riegel vorgeschoben, der nun die Sachklärung erzwingen wird.
Der Unterzeichner als Neffe von Grete Flach vor Ort und deren Sprecher der Erbengemeinschaft sieht sich geradezu gezwungen was sonst nicht meine Art von berechtigter Kritik ist, diesen Prozess in den wichtigsten Einzelheiten der breiten Öffentlichkeit vorzutragen und öffentlich zu machen und alle bisherigen eifrigen Kontrahenten mit ihren unsachlichen Unterstellungen zu widerlegen.
Ich zitiere heute aus den Akten der Anhörung der Frau Flach durch einen Richter im Zustand deren gewaltsamen Freiheitsberaubung eingesperrt in einen fremden Privathaus des zu der Zeit amtierenden Polizeichefs des Kommisariats Büdingen —-Namens Eberhard Glänzer sowie auch die Anhörung eines etwas späteren Richters eines anderen zuständigen Gerichts welches zuständig war. Wenn Frau Flach zu vorliegendem Protokoll gab und sagte, dass in ihrem Fall keine Betreuung erforderlich sei und sie über sich und ihre Angelegenheiten selbst entscheiden wolle und nicht wünsche, dass Andere sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischten, im besonderen nicht in ihre finanziellen Angelegenheiten, dann war dies von den Richtern zu akzeptieren und die privat ohne Rechtsgrundlage eingesperrte Frau war sofort zu befreien und in ihr eigenes Haus oder zu ihren Angehörigen zurückzubringen. Die Angehörigen waren sofort zu verständigen um das Notwendige zu veranlassen.
Der anhörende Richter des Amtsgerichts Büdingen abe, hat der ihrer Freiheit beraubtern Frau das rechtliche Gehör verweigert und ihr völlig im Geheimen ohne ihrem Wissen auch noch einen ihrer beiden nächtlichen gewaltsamen Entführer nämlich einen Herrn Gernot Fritsche aus dem Nachbarort Ronneburg zum nicht erforderrlichen unerwünschten Fremdbetreuer bestellt, ohne zuvor ein ordnungsmäßiges Betreuungsverfahren durchzuführen mit allen Einzelheiten die dazu gehören. Dieser Mensch, Herr Fritsche so soll angeblich Frau Flach dem Gefälligkeitsgutachter Dr. Klaus Becker nach seinem Bericht gesagt haben sei angeblich ein guter Mensch. Und weiter, ich als Neffe vor Ort der ich mich nach Kräften bemühte meine Tante Frau Flach aus ihrem Privatgefängnis freizubekommen, wäre angeblich ein schlechter Mensch und angeblich ein Lump, wie es in dem Gefälligkeitsgutachten des gerichtlich bestellten Gefälligkeitsgutachters heißt, der weder ein Gutachter war und vom ersten Tag an der Freiheitsberaubung der Frau Flach beteiligt in eigener Sache auch nicht sein durfte, was ihm Art. 26 BGB ausdrücklich verbietet. Auch dieses so genannte Gutachten ist eine Urkundenfälschung und ist gegenstandslos was aufgedeckt wurde.
Und weiter soll Frau Flach diesen falschen Gutachter angeblich gesagt haben, sie habe ausgerechnet ihren Entführer Herrn Gernot Fritsche wie vorstehend Vollmacht erteilt über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen. Dass auch dieser Vortrag dieses merkwürdigen Gutachters dessen eigene Machenschaft ist, ergibt sich auch daraus, dass Fritsche eine angebliche solche Vollmacht nie vorgelegt habe und diese sich auch nicht in den geprüften Akten befindet wo diese hingehören würde.
Mit dem vorliegenden kontrollierten Vortrag weitet sich nun dieser Skandal, der seinesgleichen sucht auch aus auf die gesamten Behörden der öffentlichen Aufsicht neben dem Amtsgericht Büdingen auch auf die Betreuungstelle in Friedberg/ Wetteraukreis, das Gesundheitsamt in Friedberg des dort verantwortlichen Dr. Klaus Becker als falscher Gutachter sowie auch auf das Amtsgericht Friedberg. Denn alles, jede Zeile was in dem Beschluss der Betreuungstelle unter 3 T 34/94 2o XV!! vorgetragen wird, ist mit Verlaub gesagt manipuliert und in keiner Einzelheit auch nicht unter sachneutralen Zeugenbeweis stehend. Dass dem so ist und auch hier eine unverblümte Manipulation von Amts wegen vorliegt, beweist allein auch die Tatsache, dass die privat eingesperrte Frau Flach in dem Privathaus des Herrn Eberhard Glänzer in Büdingen eigens mit einem fremden Fahrzeug nach Friedberg zur Betreuungstelle gekarrt worden sein musste, und dort ohne neutrale Zeugen unter ständigem Fremdeinfluss stehend angeblich gesagt haben soll, was im vorstehendem Protokoll ohne neutralen Zeugennachweis unterstellt wird.
Fazit: Es kann und darf nach geltendem Betreuungsgesetz auch nicht sein, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer sich von seinem oder seiner Betreuten eine Vermögensvollmacht geben lässt wie auch immer ergaunert, womit er frei über dessen Vermögen verfügen kann. Der Vermögensverwalter für einen Betreuten ist ausschließlich das Betreuungsgericht und sonst niemand. Will ein Betreuer Bargeld von Konten des Schutzbefohlenen haben, dann brauchhe er die Freigabegenehmigung des Betreuungsgerichts unter Vorlage des Verwendungszwecks. Dann entscheidet der Betreuungsrichter.
Frau Flach wurde nach den Akten im zeitigen Frühjahr des Hahres 1992 rechtswidrig künstlich entmündigt und unter fremde Zwangsbetreuung gestellt. Ab diesem Tag hatte das Betreuungsgericht die Verwaltung und Aufsicht über das Vermögen der Frau Flach. Und jetzt kommt es. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Oktober 1992 der fristlosen Entlassung des Fremdbetreuers Fritsche wegen Vermögensveruntreuung seiner Betreuten hatte dieser unehrliche Fremdbetreeuer seiner Betreuten mehr als 8oo.ooo in bar in harter DM Währung von ihren Konten mit eigens gefälschter Vollmacht gestohlen zur eigenen Berteicherung im vollen Mitwissen des Betreuungsgerichts, welches diesem Treiben des Betreuers tatenlos zugeschaut und weggeschaut hatte und dem nicht Einhalt geboten hat. Dadurch wurde nicht nur Frau Flach persönlich geschädigt, sondern auch ihre kommenden Rechtsnachfolger und nicht zuletzt auch die öffentliche Finanzkasse des zuständigen Landes Hessen bezüglich einer fällig werdenden zu zahlenden Erbschaftsteuer, die sich der Fremdbetreuer bereits einverleibt hatte. Soweit mein heutiger Bericht zur aktuellen Sachlage
Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach als Sprecher einer von ihr testamentarisch verfügten Erbengemeinschaft.
Passen auch Sie gut auf sich auf, denn dieses einst so schöne und sichere Land Deutschland ist nicht wieder zu erkennen, es ist voller Verbrechen. Wie man ein Verbrechen ausführt und sei es noch so grausig, bekommen wir alle täglich mit mehreren Krimis in den Medien mehr als hinreichend vorgeführt und unter den Zuschauern und Zuhörern befinden sich Jugendliche und auch noch Kinder mit entsprechender Labilität, die solches dann nachahmen und dabei ihr eigenes Leben zerstören. Solche Verbrechen, die da gezeigt werden, sind die Früchte zu welchen auch der Fall um Frau Flach im hessischen Büdingenn zählt und als Beispiel dient.