WWW. Grete Flach.de informiert aktuell

EPSON MFP image

Buchautor Kurt MaierBild oben, Grete Flach bei  einem Lehrvortrag in ihrem Kräutergarten zur Pflanzenheilkunde einer anwesenden Schulklasse samt Lehrpersonal.

Liebe Leserin,lieber Leser, heute weitere Information zu dem Verbrechen an Grete Flach im hessischen Büdingen. Wie im Vorausgang bereits berichtet, wurde der Frau ohne ihrem Wissen und ohne persönliche Anwesenheit in einem büdinger Notariat, von dritten ein Testament errichtet, was eine Urkundenfälschung war, was aufgedeckt wurde.

Dieses Testamennt war mit mehreren Vermächtnissen an völlig Fremde mit empfindlichen Auflagen versehen, die zu erfüllen waren. Der größte Vermächtnisnehmer war der Magistrat der Stadt Büdingen mit der Auflage, das Haus nach dem Tod der Vermächtnisgeberin an einem Heilpraktiker zu vermieten, der seine Tätigkeit in dem von ihr vorgelebten Sinne weiterführt. Ein Testament mit derartigen Auflagen ist ein Vertragsgeschäft woran sich beide Vertragspartner zu halten haben.

 

Das Interesse der Stadt Büdingen vertreten durch den Magistrat an der Immobilie der Frau Flach bestand schon seit Jahren durch ständige Hausbesuche von Abordnungen der Stadt. Frau Flach lehnte jedoch diese Anspielungen der Stadt schon jetzt, noch zu Lebzeiten ihren Haus und Grundbesitz der Stadt zu übertragen konsequent ab mit den Worten, sie habe selbst  Angehörige die es einst nach ihr erhalten sollen.

Dies, so ist zu vermuten, war wohl dann der Grund Fakten zu schaffen um die betagte Frau des Nachts im Schlaf mit dem was sie gerade am Leib hatte gewaltsam zu entführen, sie privat ohne Rechtsgrundlage einzusperren und dann dort nachweislich vorliegend unverzüglich der Versuch unternommen wurde, die Frau künstlich entmündigen zu wollen. Solches scheint wohl die gängige Gerichtsdmasche zu sein wenn man nichts erreicht,dann als Komsequenz  solche standhafte Personen für nicht mehr zurechnungsfähig zu erklären. Dem hat der Unterzeichner ( BIld 2 ) als Neffe der Frau Flach mit entsprechendem Fachwissen abgeholfen als selbst 34 Jahre lang gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen, was ich gerne ohne Wenn und Aber für diesen gemacht habe um zu helfen wo Hilfe geboten war. Diese künstliche Entmündigung und damit Entrechtung der Frau Flach ist also gründlich mißlungen.

Dann kam das Eingangs erwähnte gefälschte notarielle Testament auf den Plan mit den angeblichen Vermächtnissen, von welchen selbst Frau Flach keine Kenntnis hatte jemals solches verfügt zu haben. Und nun kommt es, die Stadt Büdingen, vehement an der Immobilie der Frau Flach interessiert, auch in dem vorstehenden notariellen Testament, hat das angebliche Vermächtnis angenommen und war damit an die notarielle Verfügung der Erblsserin Frau Flach gebunden, das Haus und Grundstück der Frau Flach nach ihrem Tode an einem Heilpraktiker zu vermieten.

Ein Vermächtnis ist ein Vermächtnis und ist von einem Erbe getrennt zu behandeln und die Vereinbarungen in einem Vermächtnis sind von beiden Parteien zu befolgen. Ein einseitiger Bruch durch einem der Vertragspartner macht die rechtlichen Vereinbarungen nichtig  und Gegenstandslos. Das  gebrochene Vermächtnis fällt automatisch an den Vermächtnisgeber zurück in dessen Nachlass. Nimmt ein Vermächtnisnehmer einmal ein Vermächtnis an, was er in in einer 6 Wochenfrist erklären muss, dann haftet er auch für eventuelle Schulden die auf diesem Vermächtnis ruhen, auch wenn ihm solche Schulden zuvor nicht bekannt waren. So viel Liebe Leser zu einem Erbe und auch zu einem Vermächtnis, was jeder Leser willsen sollte.

Die Stadt Büdingen hat von sich aus im Nachhinein als sie vom Nachlasspfleger erfahren haben will, dass der Nachlass der Frau Flach angeblich überschuldet sei plötzlich auf ihr angebliches Vermächtnis verzichtet und hat das zuvor angenommene Vermächtnis den bestellten Nachlass und Konkursbeauftragten zur Verwertung und Begleichung von angeblichen Schulden freigestellt. Dies aber war der Stadt durch das verfügte Vermächtnis verboten und wenn ein Erbe verschuldet sein soll, was nachgewiesen werden muss, dann hat das mit dem Vermächtnis an andere Vermächtnisnehmer nichts zu tun. Hier haftet allein der Erbe, nicht aber ein Vermächtnisnehmer.

Wenn aber nun die Stadt Büdingen ihr nur angebliches Vermächtnis –Haus und Grundbesitz der Frau Flach–zum Verkauf an einem fremden Investor freigestellt hat, dann ist dies keine Schuldentilgung, sondern Vertragsbruch weil die Stadt  dies nach notariellem Testament nicht durfte. Ein solches missbrauchte Vermächtnis wird dadurch gegenstandslos und fällt wegen Vertragsbruch in dem Nachlass des Erblassers zurück und kann dann dort zur Schuldentilgung werwertet werden.

Und wenn dann auch noch beide Herren sowohl der fremde Nachlasspfleger als auch der ebenfalls fremde Nachlasskonkursverwalter —–beide als Anwälte tätig—–dem Gericht vortragen, der Nachlass der Frau FLach sein angebeblich überschuldet und  es wäre keine Verteilungsmasse für irgendwelche Erben mehr vorhanden, dann müssen beide Herren Rechtsanwäflte nun in der Endphase dieses langwierigen Prozesses sagen, was sie bisher nicht getan haben sowohl die angeblichen Schulden der Höhe nach als auch die angeblichen Gläubigwer namentlich benennen und nachweisen, wo denn der gesamte nicht geringe Nachlass der Erblasserin Frau Flach verblieben ist. Der Erlös aus der Rückbuchung des an den Konkursbeauftragten zur angeblichen Schuldentilgung ist von diesem nun vorzulegen was der Erbengemeinschaft trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung bisher von beiden vorstehenden Anwälten bisher verweigert wird.      Warum?          so stellt sich auch hier die Frage.

Den Unbefugten als zunächst vom Amtsgericht Büdingen eigenmächtig nur angedachten Erben wurde ohne im Vorfeld die gesetzlichen Amtspflichtermittlungen auch nur ansatzweise durchzuführen rechtswidrig nach Gesetz unerlaubt ein Erbschein erteilt, der vom ersten Tag nichtig und ohne Rechtskraft war, der auf diesseitige sofortige Intervention nur wenige Wochen danach wieder angefordert und eingezogen werden musste. Dieser Erbschein war gewollter Betrug, was aufgedeckt wurde. Er verstieß gegen das geltende Erbrecht und musste von daher eingezogen werden. Insgesamt ist dieses mutwillig heraufbeschworene Verfahren aus lauter Habgier ein einziges inzwischen aufgedecktes Betrugsgeschäft zwieschen allen Beteiligten wo selbst nicht einmal die falschen Erben  einen eigenen Erbscheinantrag beim Amtsgericht gestellt haben,  was überhaupt Voraussetzung ist einen Erbschein zu begehren.

Und dieser falsche Erbschein , das kommt noch hinzu, wurde diesen falschen Erben auch noch geschenkt, was ebenfalls Betrug an der Gerichtskasse war, denn jeder Erbschein beruht auf im Voraus zu entrichtenden Gebühren, die sich nach dem Wert einer Sache richten. Soweit liebe Leser, mein heutiger für jeden Leser sicher von eigener Bedeutung lesennswert, denn es geht hier nicht nur um die Sache der Frau FLach, sondern auch um die Sache eines jeden BÜrgers dieses Landes wie hier von Amts wegen betrogen wird wenn man nicht aufpasst und genau hinschaut. Bleiben Sie bitte wachsam und passen Sie gut auf sich selbst auf, denn dieses einst so schöne und sichere Land ist voller Verbrechen und nicht wiederzuerkennen.

Herzliche Grüße an alle Leser

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete FLach als ständiger Berichterstatter