Liebe Leserin, lieber Leser meiner heutigen Post.
Wie im Vorausgang auch, ist alle Post von mir zu der AKTE GRETE FLACH keine Privatsache und geht jedem von uns allen an, auch an der Sache Unbeteiligte BÜrger. Es steht im öffentlichem Interesse ist von besonderer Bedeutung, tangiert unser für alle geltendes Grundgesetz in negativer Form ganz erheblich und missachtet den höchstrichterlichen Spruch des BGH Bundesgerichhtshofes in Karlsruhe und degradiert diesen zur Lächerlichkeit. Solches darf und kann nicht sein, was sich da eine Handvoll kriminell gewordener in der Beamten Loby im Raum Büdingen gegenüber der Allgemeinheit der Bürger an Eigenmächtigkeit erlauben.
Das was hier geschehen ist und seit Jahren immer noch Klärungsbedarf hat, ist massive Erpressung des Nachlassgerichts in Büdingen durch den am Nachlass der Frau Flach vehement interessierten Magistrat der Stadt Büdingen und eines Gefälligkeitsgutachters als Angestellter beim Gesundheitsamt, der keiner war und in eigener Sache an welcher er maßgeblich beteiligt ist auch nicht sein durfte, zu einer vorliegenden testamentarischen Verfügung der Frau Flach bezüglich eines zu erteilenden berechtigten Erbscheins an die in ihrem Testament Berufenen, sowie massieve Behinderung der Justiz in deren ureigenen selbständigen Entscheidung in Erbangelegenheiten.
Die Justiz in Büdingen unter Druck gesetzt und durch Bedienstete dort selbst unter Zwang stehend, hat sich notgedrungen dem Druck von Aussen beugen müssen und hat sowohl Urkundenmissbrauch, Urkundenfälschung im Dienst nachweislich begangen. Alles steht unter schriftlichen Beweis und liegt auf dem Tisch und wurde in eigenen privat durchgeführten Ermittlungen aufgedeckt. Ein erstes bereits erfolgtes Verfahren in einem Hau Ruck Verfahren durchgeführt,,wird damit Gegenstandslos weil unter völlig falschen Voraussetzungen durch Falschaussagen vor Gericht herbeigeführt.
Neueste Erkenntnisse und neuer Vortrag welcher dem Gericht bereits vorliegt, bedingt nun ein neues Verfahren, was auch in einem Bescheid des OLG( Oberlandesgerichts Frankfurt am Main) dem Amtsgericht Büdingen in einem Schreiben bereits vorliegt und dort erneut nicht beachtet wurde, dies aber nun beachtet werden muss, ob man will oder nicht. Danach entscheidet nicht das Oberlandesgericht in Nachlasssachen, sondern ausschließlich das jeweils zuständige Amtsgericht in eigener Zuständigkeit. Weil aber hier die Erbschleicherei, Vermögensbetrug und beinhaltend massieve Steuerbetrügerei die Interessen anders lagen, sollte das Ganze mit örtlicher Amtshilfe vertuscht und nicht öffentlich werden und die berechtigte von der Erblasserin verfügte Erbengemeinschaft sollte massiv um ihre Rechte betrogen werden zur eigenen Bereicherung.der hier Verantwortlichen.Die Justiz in Büdingen hat hier längst überfällig die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, das zeitnah sofort angezeigte Verbrechen an Frau Flach der Schwester meines Vaters sowie weiterer privat eingesperrter Frauen in einem Privatgefängnis des beteiligten örtlichen Polizeichefs mit Nammen Eberhard Glänzer (seither ständig auf der Flucht) endlich aufzuklären und die zeitnah unterlassenen Amtspflicht Ermittlungen des Nachlassgerichts nachzuholen.
Erst wenn dies alles geklärt ist, ist ein letztrichterlicher Spruch möglich zu dem, wer hier nach geltendem Erbrecht Erbe geworden ist und wer nicht. Die vom Nachlassgericht absichtlich falsch benannten Erben,die selbst nicht einmal einen Erbschein Antrag bei Gericht gestellt hatten, was aber Voraussetzung überhaupt ist um einen Erbschein zu begehren, haben den ihnen vom Amtsgericht Büdingen eigenmächtig erteilten und sogar kostenfrei geschenkten Erbschein längst diesem Amtsgericht auf dortige Anforderung wieder zurückgeben müssen, weil er ungültig war und dieser Betrug durch uns, die Erbengemeinschaft, aufgedeckt wurde, sodass bisher zu diesem nach ermittelter Sachlage noch unbekanntem Nachlass überhaupt kein Erbschein existiert und die ganze Erbschleicherei endlich einer Klärung zuzuführen ist.Dieser neue Prozess ist bereits eingeleitet
Wie Sie in meiner ständigen Tatsachen Post nachlesen können, ist bei diesem merkwürdigen Amtsgericht Büdingen alles möglich. Wenn nicht, wird es eben mit zweifelhaften Methoden wie hier vorliegend möglich gemacht. Aber wie Sie ja auch nachlesen können, lässt sich nicht jeder solche juristischen Machenschaften gefallen. Im vorliegendem Fall hat man sich die Hände schmutzg gemacht, indem man sich neben Anderen Frauen auch an der vermögenden Frau Flach der Schwester meines Vaters vergriffen hat vor lauter Geldgier und Habgier nach den Ersparnissen Anderer um sich damit selbst bereichern zu wollen. Diesen Justiz/ Müll, den sie selbst produziert haben und selbst in die Umwelt gekippt haben zum Schaden aller Bürger im Lande, müssen sie nun selbst wieder auch beseitigen.Friday for Future lässt auch hier grüßen.
Der Verfasser und Unterzeichner als Neffe der Frau Flach zu deren Lebzeiten als ihr Sprecher beauftragt
Kurt Maier