Kurt Maier Berichterstatter
Liebe Leserin, lieber Leser der AKTE GRETE FLACH.
Wie versprochen, erhalten Sie heute einen weiteren Tatsachenbericht zum neuesten Stand dieser Angelegenheit die uns alle und jeden betrifft. Der heutige Bericht bezieht sich auf ein aufgedecktes gefälschtes Gutachten eines Herrn Dr. Klaus Becker als normal Angestellter beim Gesundheitsamt mit dort anderen wichtigen Aufgaben betraut. Sein Name wie vorstehend, wird in Klärung der kriminellen Angelegenheit bewusst genannt, weil er sich zum Zweck des Vermögens und erheblichen Steuerbetrügerei in diesem Zusammenhang dienstlich missbrauchen ließ.
Mit seinem Wohlwollen gegenüber seinen aktenkundigen Auftraggebern sollte nicht nur die von Frau Flach eigenschriftlich verfügte testamentarische Erbengemeinschaft um ihr Recht betrogen werden, sondern darüber hinaus auch die öffentliche Finanzkasse des Landes Hessen in Form einer nach neuesten Erkenntnissen erheblichen zu zahlenden Erbschaftsteuer durch die berufenen Erben, die erst bezahlt werden kann, wenn das ganze Ausmass dieser Vermögens und Steuerbetrügerei, welche nach neuester Sachlage in die Millionen geht, aufgeklärt ist.und bereits eingeleitet ist.
Der vorgenannte falsche Gutachter der sich den Status eines sachneutralen vereidigten Sachverständigen selbst aneignete und ermittelt vorliegend aktiv an der gesamten Betrügerei vom ersten Tag an mitwirkte, war zum Einen kein Gutachter mit allen Pflichten eines vereidigten weisungsfreien Gutachters und selbst wenn er seinen Status nachweisen könnte, durfte er als an dem Verfahren selbst maßgeblich schuldhaft beteiligt dem Auftrag erteilenden Amtsgericht zur Sache weder irgendeinen Bericht und schon gar kein Gutachten erstatten zur juristischen Verwertung. Solches verbietet ihm Art. 26 BGB.
Dieser Herr Dr. Klaus Becker war nach vorliegenden Ermittlungen in einem Höchstmaß befangen mit Parteiergreifung für seine Hintermänner und Auftraggeber unter anderen auch dem Antsgericht Büdingen. Das Amtsgericht war dienstlich und rechtlich gehalten, was diesseits längst beantragt war, einen sachneutralen vereidigten Sachverständigen zur Klärung der Sache einzuschalten und keinen anderen willigen Strohmann. Dr. Becker als Gefälligkeitsgutachter musste den Auftrag des Amtsgerichts zurückweisen. Dies war aber auch dem Amtsgericht allein schon von Dienst wegen bekannt und dennoch ist es geschehen um die Erbengemeinschaft täuschen zu wollen um das eigene Ziel zu erreichen.
Dies aber ist noch nicht alles und es wird immer noch dreister, denn genau dieser Herr Dr. Becker, angestellt beim Gesundheitsamt als dort ständiger amtlicher Kontrolleur aller Pflegeheime in seinem Aufsichtsbereich ob dort die Mindestanforderrungen an Pflegeheime erfüllt werden, hatte von ihm selbst schriftlich vorliegend auch noch die Unverfrorenheit dem Nachlassgericht zu empfehlen, das persönliche Testament der Frau Flach nicht anzuerkennen und er sich damit als Aussenstehender in die eigene Entscheidungsfreiherit der Justiz massiv einmischte um Einfluss zu nehmen darauf, das laufende Erbschein Verfahren in die richtige gewünschte Richtung zu lenken zu seiner und seiner Hintermänner Gunsten. Und diese weiteren Hintermänner, um diese auch zu benennen, sind der zu der Zeit gesamte amtierende Magistrat der Stadt Büdingen mit einem aktenkundigen ganz erheblichem Interesse an dem nicht geringen Nachlass der allein in ihrem Hause lebenden kinderlosen Frau Flach und die Stadt Büdingen, vertreten durch den Magistrat, in den privaten Angelegenheiten ihrer Bewohner grundsätzlich nichts zu suchen hat.
Hat wie vorstehend Dr. Klaus Becker als Gefälligkeitsgutachter das Amtsgericht erfolgreich beeinflusst Amtsmissbrauch zu begehen, so kommt es nachstehend noch weit schlimmer, was auch offen erkennen läßt, dass dieser Gefälligkeitsgutachter, der Magistrat der Stadt Büdingen und selbst die örtliche Justiz in dieser nach neuesten Erkenntnissen ganz erheblichen Vermögens und beinhaltenden Steuerbetrügerei gemeinsame Sache machten,was bis zur Stunde anhält und nun zur gerichtlichen Klärung ansteht.
Als weiterer direkter Beweis der Richtigkeit meiner Sachdarstellung liebe Leser, zitiere ich wortgetreu eine weitere Unverschämtheit der massiven Beeinflussung des Amtsgerichts Büdingen durch den Magistrat der Stadt Büdingen in die eigenständige freie Entscheidung der örtlichen Justiz in Sachen Erteilung eines nach vorliegendem Testaments zu erteilenden Erbscheins an die von der Erblasserin verfügten Erbengemeinschaft. Und diese Beeinflussung der Justiz, ist geradezu eine weitere massive Erpressung der Justiz, wenn es da selbst in der örtlichen Presse veröffentlicht vorliegend wie folgt heißt:
Sollte das Gericht dem Antrag der Stadt, den Nachlass auf Grundlage des ersten Testamentes zu vollziehen, nicht zustimmen, ( welches eine festgestellte notarielle Fälschung war von welcher Frau Flach selbst keine Kenntnis hatte,) müsste laut Bennemann ( städtischer Justitiar ) Klage eingereicht werden. Einen Auftrag für einen solchen Fall hat der Justutiar bereits. Und weiter, schließlich gehe es nach Angabe der Stadt, um einen siebenstelligen Nachlass, von dem schließlich die drei ursprünglich Begünstigten nicht kampflos ablassen. Haben diese falschen Erben aber, und zwar völlig kampflos. Anstatt zu kämpfen gegen die berechtigte Erbengemeinschaft um ihr nur vermeintliches angebliches Recht, haben sie im Gegensatz der Erwartung des Magistrats der Stadt Büdingen den ihnen bewusst falsch erteilten Erbschein auf Rückforderung des Amtsgerichts Büdingen vom 25. 1. 1996 am 28. 1. 1996 nach dorthin direkt,—- wider zurück gesandt, was sie uns in den Akten selbst schriftlich mitteilen weil sie wohl selbst erkannt haben, dass ihnen als testamentarisch nicht berufen ein Erbschein gar nicht zu stand und das Nachlassgericht ihnen danach vom Anfang an auch keinen Erbschein erteilen durfte, zumal sie selbst noch nicht einmal persönlich einen Erbschein Antrag bei Gericht stellten, was überhaupt Voraussetzung ist, einen Erbschein zu begehren.
Auch daraus kann jeder Laie den sauber geplanten Nachlass und Prozessbetrug einwandfrei erkennen. Man muss nur ein klein wenig logisch selbst mitdenken. Übrigens, wo der Magistrat der Stadt Büdingen den vorstehend behaupteten Nachlass in angeblich siebenstelliger Höhe ——-und damit ja im Millionenbereich——–hernimmt, das wird man nun auch noch beantworten müssen, denn war dies nicht einmal den Angehörigen bekannt welche Ersparnisse Frau Flach die Erblasserin hatte. Auch dies erweckt den berechtigten Anschein, dass die völlig sachfremde Stadt Büdingen / der Magistrat der Stadt sich illegal die Kontostände der Frau Flach bei mehreren Geldinstituten ( aktenkundig ) besorgt hat, um solches überhaupt behaupten zu können.
Wenn man dann auch noch bedenkt, das der gerichtlich Beauftragte Nachlassverwalter ein wiederum ganz fremder Rechtsanwalt aus Hanau in seinem dem Amtsgericht Büdingen vorgelegten Nachlassbericht anführt,der Nachlass der Erblasserin sei angeblich überschuldtet und es wäre keine Verteilungsmasse mehr vorhanden, dann muss man auch hier kein Fachmann sein um feststellen zu können, wie hier gelogen wird was das Zeug hält.Und dies alles vor einem ordentlichen deutschen Gericht. Im Übrigen haben die durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass die Erblasserrin Frau Flach keine arme Frau war und sogar selbst private Darlehensgeberin war und die Darlehensnehmer auch ermittelt inzwischen vorliegen. Auch hatte entgegen der Behauptung des Nachlasspflegers Frau Flach keinen Pfennig Schulden, sondern einen erheblichen Überschuss. Wäre sie wie der Nachlasspfleger gegenüber der Wirklichkeit behauptet angeblich überschuldet, dann müsste es ja logischer Weise auch Gläubiger geben. Gläubiger aber legt der Nachlasspfleger in seinem Bericht in den Akten nicht vor, auch nicht die Höhe einer angeblichen Überschuldung.Dies aber steht nun im laufenden Verfahren zur Klärung an, allein schon wegen der noch offenen zu zahlenden Erbschaftsteuer weil es bis zuru Stunde noch keinen rechtsgültigen Erbschein gibt für einen vorhandenen Nachlass, und die letztrichterlich erkannten Erben noch zur Erkennung anstehen, obgleich diese ausweislich des Testamentes der Erblasserin ja bereits vorliegen und damit dieses so überflüssige Verfahren nun zu beenden ist. Weitere in Frage kommenden Erben in dieser Sache existieren nicht. Soweit liebe Leserr mein heutiger weiterer aktueller Bericht zu der Akte Grete Flach ( siehe Bild ) Bleiben Sie bitte dran und geben Sie es bitte weiter, denn es kommt nach Sachlage noch ganz dick und das Ganze ist nicht nur eine örtliche Begebenheit in der Stadt Büdingen, sondern zieht bereiits schon jetzt darüber hinaus weite Kreise, die noch werden Rechenschaft für ihre Dienstvergehen legen müssen. Ein Teufelskreis an amtlicher Verschwörung wurde hier aufgedeckt nur weil sich die Täter und ihre Erfüllungsgehilfen auch an der Schwester meines Vater Frau Grete Flach vergriffen haben und dies einer Klärung bedarf.
Der Berichterstatter Neffe von Grete Flach und deren noch zu Lebzeiten beauftragter Sprecher ihrer Angelegenheiten
DANKE, dass Sie sich die Zeit zum Lesen nehmen, denn wer weiß es schon, es kann jeden Tag auch Sie selbst betreffen wenn sie nicht über die juristischen Tücken und Spitzfindigkeiten informiert sind, die ich Ihnen hier als Beispiel aufzeige.