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 Buchautor Kurt Maier

GRETE  FLACH                                                  KURT  MAIER  BERICHTERSTATTER

Liebe Leserin, lieber Leser der Akte Grete Flach und deren ständige Tatsachenberichte.

Zeit gewonnen, alles gewonnen.Dies haben sich die Schuldigen für das Verbrechen an Grete Flach der beliebten Ortsbürgerin von Büdingen in Selbstsicherheit auf ihre Fahnen geschrieben weil sie auf dem Amtsschimmel in nur vermeintlicher Höhe gesessen sind, den sie geritten haben. Dies aber war ein Trugschluss, denn bekannt ist auch der Spruch, Gottes Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen sicher und beständig solange, bis das Korn restlos sauber ist und der hier enorme Unrat, der sich unter das Korn mischte von dem schweren Mühlstein restlos zerrieben ist und das Korn von den hier unglaublichen Unrat, der auf dem Kornfeld illegal abgeladen wurde auf Kosten Andere, restlos wieder sauber ist.

Eine solche Flurbereinigung aber kostet viel Zeit und Geld und Geduld und geistige und körperliche Belastung um die Ordnung wieder herzustellen. Der juristische Müll, der hier unüberlegt in die Gegend gekippt wurde, wurde nicht von irgendjemandem Unbekannten in die offene Landschaft gekippt, sondern ausgerechnet von den Ordnungshütern der hessischen Kleinstadt Büdingen, die diesen Müll nun wieder werden aufsammeln müssen weil sie als verantwortliche Täter überführt wurden.

In letzter nun bevorstehenden Konsequenz werden sie Farbe bekennen müssen was mit dem der Frau Flach mit ihrem Wissen und amtlichen Zutun dieser Frau gestohlenen ermittelt vorliegenden hohen Vermögenswerten geschehen ist, und wo diese verblieben sind und zur Rückerstattung durch die Gemeinschuldner anstehen. Auch der Nachlasspfleger und der gerichtliche bestellte Nachlaßkonkursbeauftragte für einen vorgegaukelten angeblich überschuldeten Nachlass der Frau Flach, was ebenfalls nachgeprüft vorliegend gelogen ist, und es sich auch hier als Falschaussage vor Gericht herausstellte, werden ihre Beweismittel für ihre Unterstellung auf dem Tisch der Wahrheit zu legen haben.

Wenn es nur als Beispiel angeführt, in einem anderen beliebigen Fall um Überschuldung gehe, was Frau Flach, der sehr vermögenden Frau hier unterstellt wird, dann müssen auch die Gläubiger auf dem Tisch mit ihrer jeweiligen Forderung aus dem Nachlass der Höhe nach. Denn wo es Schuldner gibt, dort gibt es auch Gläubiger. Die hier Verantwortlichen aber in der Sache, haben bisher weder Gläubiger noch die Höhe einer Überschuldung benannt und der testamentarischen Erbengemeinschaft auch nicht die Konkurs Akte zur Überprüfung vorgelegt, und diese sich auch nicht in der Hauptakte befindet wo diese ja hingehört. Auch hier läßt sich für Jedermann ohne großes Fachwissen ablesen, dass es sich hier um Prozessbetrug, Erbschleicherei und Veruntreuung hoher Vermögenswerte der Erblasserin handelt mit beinhaltender nicht unerheblicher Steuerbetrügerei auch an der hessischen Finanzkasse, bezogen auf eine noch ausstehende zu zahlende Erbschaftsteuer, die von der testamentarischen Erbengemeinschaft erst entrichtet werden kann, wenn der gesamte noch zur Klärung anstehende Nachlass vorliegt und alle gestohlenen Vermögenswerte an dem Nachlass zurückgeführt sind.

Rede und Antwort werden nun auch zu erbringen haben, ein gerichtlich bestellter Gutachter für die Gesundheit der Frau Flach in deren Zustand der lebenslänglichen eigenmächtigen Freiheitsberaubung privat weggesperrt im Hause ihrer nächtlichen Entführer sowei ebenfalls ein gerichtlich bestellter Herr Obergutachter und beide sich  den Status eines Gutachters anmaßten, den sie gar nicht besitzen. Ein vorgetäuschter angeblicher Obergutachter deckt hier von Amts wegen seinen persönlich bekannten Erstgutachter, der nach den erfolgten Ermittlungen gar keiner war und dieser Mensch auch noch vom ersten Tag an dem Verbrechen an Frau Flach an maßgeblicher Stelle beteiligt war und er von daher gar kein Gutachten in eigener sache dem Gericht abliefern durfte zur weittragenden juristischen Verwertung. Selbst dann nicht, wenn er ein vereidigter Sachverständiger wäre der selbst an einem Verfahren beteiligt ist, wie das hier vorliegt.

Es kommt noch unverschämter, denn  der gerichtlich bestellte Herr Obergutachter ein Herr Professor Dr. Gallhofer, der in Klärung der Sache hier mit Namen genannt werden muss, weil auch er sich mit seinem Bericht als Obergutachten bezeichnet nun mitschuldig gemacht hat, hat seinen Kollegen Erstgutachter einen Herrn Dr. Klaus Becker vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises den er persönlich kenne in meinem Beisein vor dem Landgericht und Mitschrift—so wörtlich— als Ehrenmann bezeichnet und dessen Erstgutachten als ein angeblich gutes Gutachten sei. Ein Gutachter als angeblicher Ehrenmann deckte hier vor dem Landgericht den anderen angeblichen Ehrenmann und beide sich den Status eines Gutachters anmaßten den  sie gar nicht besitzen  und auch nicht in eigener Sache nicht sein durften.

Hierzu zitiere ich Paragraph 26 BGB:

Verbot der Mitwirkung als Zeuge gilt, er selbst beteiligt ist, oder durch einen Beteiligten vertreten wird.

Gutachter und Obergutachter, die beide keine waren und als Gefälligkeitsgutachter in eigener Sache fungieren, haben dieses schmutzige Spiel mitgespielt, haben sich zu Diensten einer kriminellen Vereinigung gestellt, sich missbrauchen lassen und zählen nun zu den gemeinsam Haftenden für den bisher entstandenen Gesamtschaden. Soweit liebe Leser mein heutiger Bericht zum neuen Sachstand.

Bleiben Sie bitte dran und geben Sie es weiter an Ihre Bekannten. Ich werde Sie weiter ständig auf dem Laufenden halten

Ihr  Kurt Maier, Neffe der gequälten Frau Flach und deren zu Lebzeiten beauftragter Sprecher ihrer Angelegenheiten.

Passen auch Sie selbst gut auf sich auf, denn diese Welt, in die wir alle hineingeboren sind, ist voll von Verbrechen. Dazu braucht man nur die täglich aktuellen Medien verfolgen.