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Die Akte Grete Flach - 2001Buchautor Kurt MaierGRETE FLACH UND KURT  Maier                         Berichterstatter

Liebe Leserin, lieber Leser,

heute eine weitere brisandte Nachricht zu dem Kapitalverbrechen an Frau Grete Flach im hessischen Büdingen.

Nachdem was bis jetzt an dam Verbrechen an Frau Flach aufrgedeckt wurde, ist das nicht das Machwerk von ein oder zwei Personen, sondern eine sauber organisierte Clan Arbeit einer Beamtenkriminalität im hessischen Büdingen, die sich schon seit längerem vor Aufdeckung des Verbrechens an Frau Flach gegründet hatte um auf Kosten auch anderer vermögender Bürger ( nur privat eingesperrte vermögende Frauen ) an deren Ersparnisse zu gelangen um sich selbst zu bereichern, wozu jedes MIttel recht war bishin zur gewaltsamen nächtlichen Entführung, was der aufgedeckte Fall um Frau Flach ja mehr als deutlich unter Beweis stellt.

Weil die sehr selbstbewusste sparsame Frau Flach mit 9o Jahren nicht tat was die an ihren Ersparnissen vehement interessierten von ihr verlangten, nämlich schon zu Lebzeiten der Frau ihren einstigen Nachlass der Stadt Büdingen durch ein Vermächtnis zu übertragen, mussten eben Fakten geschaffen werden um dies zu erzwingen.Dazu wurde, was ebenfalls aufgedeckt wurde ein aktenkundiger Notar gefunden, der seinen Namen wohlwollend für diese Vermögens und damit ja auch erhebliche Steuerbetrügerei hergab und sich missbrauchen ließ.

Zunächst erschien dieser Notar ungebeten im Haus der Frau Flach mit der angeblichen erfreulichen Mitteilung, dass die Stadt Büdingen, für welche sie mit ihren guten Namen und mit ihrem hohen Wissen im Gesundheitswesen auf reiner Kräuterbasis soviel Gutes getan hat und Büdingen in aller Welt bekannt machte mit ihren aufsehen erregenden Heilerfolgen, dass die Stadt Büdingen Dank sagen möchte in der Form, dass man beschlossen habe, für sie eine kostenlose Kur zu beantragen. Dazu brauche man von Ihnen Frau Flach eine Unterschrift unter ein ihr vorgelegtes Schreiben, welches der Notar ohne Beisein und ohne Wissen der 9o jährigen juristisch unkundigen Frau in seiner Kanzlei eigenmächtig bereits vorbereitet hatte.

Frau Flach kannte diesen viel jüngeren Notar zwar nicht prsönlich wusste aber, dass es diese Kanzlei vor Ort gab und hat auf Treu und Glauben an diesem Notar ohne selbst zu lesen unterschrieben was sie da unterschreiben sollte. Denn sollte es doch um eine kostenlose Kur für sie gehen. Der Notar so Frau Flach unsere Tante bei meinen üblichen Folgebesuch, drängte sie zur Unterschrift weil er angeblich unter Zeitdruck stand und er in Eile war. Dies aber war wie sich herausstellte eine arglistige Täuschung der juristisch unkundigen hochbetagten Frau damit sie auf Drängen unterschrieb. Eine Notar übliche Durchschrift was sie da unterschrieben hatte, bekam sie vom Notar nicht wohl deswegen, damit sie nicht mehr in Ruhe selbst nachlesen konnte, was sie da auf Drängen des Notars in dessen angeblicher Eile unterschrieben habe.

Dies geschah im Jahr 1991, am 14. März nach Dokumentvorlage. Als sie dann 2 Jahre später, im Jahr 1993 des Nachts im Schlaf gewaltsam entführt wurde im vollem Mitwissen und damit auch Mitwirken sämtlicher örtlicher öffentlicher Aufsichtsorgane, wurde die künstlich hilflos gemachte Frau nach aufwendiger Suche mit Hilfe der besorgten Bevölkerung schließlich aufgefunden eigenmächtig privat eingesperrt, ihrer Freiheit beraubt in dem Privathaus des örtlichen Polizeichefs in der Thiergartenstraße Nr. 27, welcher einer ihrer beiden nächtlichen Entführer war und  sein Privathaus für kriminelle Zwecke benutzte, und dieses unter Aufsichtsamtlicher Deckung stand und von allen örtlichen Aufsichtsbehörden, auch von der Justiz als angebliches Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes öffentlich bezeichnet wurde zur Täuschung der Bevölkerung, welches nach erfolgter Prüfung des eingeschalteten Oberaufsichtsamtes in Gießen dem Amt für Versorgung und Soziales legal überhaupt nicht existierte,aber schon seit längerer Zeit illegal an allen Aufsichtsbehörden vorbei schwarz betrieben wurde.

Frau Flach musste also gewaltsam zum Verschwinden gebracht werden aus ihrem Haus um das gesteckte Ziel zu erreichen, zu bekommen, wozu sie zuvor nicht freiwillig bereit war. Es ist schier unglaublich, aber das  was da Frau Flach auf Drängen des Notars 2 Jahre zuvor auf Treu und Glauben an dem Notar unterschreiben sollte und auch hat, ohne selbst zu lesen, stellte sich heraus als ein notariell gefälschtes Testament zu vollen Gunsten völlig Fremder, darunter im hohen Maße an die Stadt Büdingen, die in den privaten Angelegenheiten ihrer Bewohner nichts verloren und auch nichts zu suchen hatte. Damit Frau Flach, die geistig völlig gesund war und ihr Gegenteiliges nie nachgewiesen werden konnte keine Möglichkeit mehr erhalten sollte etwa ein eigenes Testamennt zu schreiben, hatte man auch dafür bereits vorgesorgt in der Weise, dass vom Amtsgericht, welches das Privatgefängnis in der Thiergartenstraße Nr. 27 deckte welches vom einflussreichen örtlichen Polizeichefs Namens Eberhard Glänzer betrieben wurde, dieses reine Privathaus auch noch amtlich als Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes öffentlich bezeichnet wurde ohne jedes Pflegepersonal,welches schon seit längerem illegal betrieben wurde mit weiteren dort privat eingesperrten Frauen die dort um ihre Ersparnisse bestohlen wurden. Aber das reichte noch nicht, ein Gesundheitsgutaschter für Frau Flach musste her und wurde auch schnell gefunden. Nach den Akten war dies aber ein reiner Gefälligkeitsgutachter, ein normal angestellter Arzt beim Gesundheitsamt der auch noch von allem Anfang an an dem Verfahren maßgeblich schuldhaft beteiligt war welcher gar kein Gutachter war sondern beim Gesundheitsamt mit anderen ständigen Aufgaben betraut war die ihm voll auslasteten.

Dieser Mensch als an dem kriminellen Fall höchst persönlich beteiligt, bekam nun vom Amtsgericht den Auftrag, Frau Flach in deren Zustand lebenslänglicher Freiheitsberaubung in einem fremden Privathaus eingesperrt gesundheitlich zu begutachten. Obwohl er den Status eines Gutachters gar nicht besaß, lies sich dieser Mensch wohlwollend dazu missbrauchen und es musste kommen wie es geplant war um die hilflose Frau Flach handlungsunfähig zu machen. So bezeichnete denn dieser Mensch Frau Flach mit dem Tag ihrer gewaltsamen nächtlichen Entführung aus ihrem Hause als auf Lebenszeit für Geschäftsunfähig.Alle übergeordneten Gerichte haben in der  Folge auf dieses Gefälligkeitsgutachten abgestellt und in einem ersten Verfahren, welches unter Täuschung der übergeordneten Gerichte unter falschen Voraussetzungen geführt wurde, haben diesem Gefälligkeitsgutachten Glauben geschenkt,ohne selbst die Sache auch nur annähernd zu ermitteln. Diesseits erfolgte neuer Vortrag mit den wirklichen Beweismitteln was nun zur Klärung ansteht und die Beweise auf dem Tisch liegen.

Wie lautet doch da ein gängiges Sprichwort? Wer anderen eine Grube gräbt, fällt oft selbst hinein. Oder:  Gottes Mühlen mahlen zwar langsam, aber sie mahlen ständig und sicher. Und so ist es auch hier. Als Frau Flach in ihrem Privatgefängnis plötzlich ernsthaft krank wurde und heimlich ins Krankenhaus nach Hanau gebracht wurde und mir dies anonym per Telefon berichtet wurde und es in Krankenhäusern keine Besuchsverbote gab wie in dem Privathaus des Polizeichefs wo sie sich ja befand, habe ich mich sofort ins Auto begeben unnd habe die seelisch unmenschlich gequälte Frau dort sofort besucht.Dabei habe ich mit ihr das ganze merkwürdige Geschehen im sie vorsichtig angesprochen und auch gesagt, dass es nicht auszuschließen sei, dass hier auch mit ihren Ersparnissen Missbrauch betrieben werden könnte, was zunächst nur eine Vermutung war, dies sich aber nach Prüfung bestätigen sollte.

Daraufhin ist die Frau wohl hellhörig geworden und hat dann, als sie wieder gegen ihrem Willen in ein legales Pflegeheim in Büdingen gebracht wurde und es dort keine Besuchsverbote gab wie zuvor im Hause des Polizeichefs Herrn Eberhard Glänzer ein eigenes Testament handschriftlich verfasst für ihren Todesfall, und hat dies wohl nur aus vermeintlichen Sicherheitsgründen vor Missbrauch in amtsgerichtliche Verwahrung gegeben bis nach dem Tode. Was aber dann dort mit diesem Eigentum der Frau FLacxh in amtlicher Verwahrung bei Gericht geschah, ist erneut kriminell und ist aktenkundig. Auch hier hatte man wohl die Fähigkeiten der Frau Flach gründlich unterschätzt und der falsche Gutachter ist ebenfalls aufgeflogen, denn  zwischenzeitlich hat man vorliegend mehrere Urkunden gefälscht unter MItwissen und Mitwirken der örtlichen Justiz und hat die Sparkonten der Frau Flach bei mehreren Geldinstituten nahezu der Millionengrenze geplündert und die Konten aufgelöst, ohne  dass Frau Flach selbst davon Kenntnis hatte. Dafür wurde der Frau zweckbestimmt ihre gesamte tägliche Post vorenthalten.

Dass hier eine Clan Arbeit am Werk war beweist allein die Tatsache, dass alle betroffenen Banken dieses schmutzige Diebstahl Spiel mitspielten ohne Rückfrage bei der guten Kundin Frau Flach ob denn dies alles mit rechten Dingen zu gehe, dass ein und dieselben beiden Männer mit vorgelegter wie sich herausstellte gefälschten Vollmacht ein Konto der Frau Flach nach dem Anderen total abräumten und die Konten löchen ließen.Jede noch so hohe wöchentlich abverlangte Bargeldsumme wurde den Konten  Dieben in bar auf dem Tisch geblättert. An nur einem einzigen Tag, es war im Mai 1993, blätterte vorliegend ermittelt eines der Geldinstitute den Geld Dieben sage und schreibe in einer Summe 25o.ooo DM ( in Worten—zweihundertfünfligtausend DM )eine viertel Million auf dem Tisch des  Bankschalters. Kurz davor ein weiteres Geldinstitut blätterte den Konto Dieben die ermittelte Summe in Höhe von 143. 174 DM auf dem Tisch bzw. lies diese Summe auf das eigene Konto des Konten DIebes transferieren zur eigenen Bereicherung. Und so ging es weiter bis nahezu die Millionengrenze erreicht war was durch das eingeschaltete Finanzamt überprüft vorliegt.

Weil es sich aber bei den Verantwortlichen durchweg um öffentlich Bedienstete vor Ort in Büdingen handelt unter ihnen auch der örtliche Polizeichef Namens Eberhard Glänzer seither auf der Flucht vor der Verantwortung und weitere die ihrer öffentlichen Aufsichtspflicht bisher nicht nachkamen und einer den Anderen kraft Amtes deckt, steht all dies nun zur gerichtlichen Klärung an. Frau Flach ist inzwischen wiederum unter mysteriösen Umständen im Zustand ihrer lebenslänglichen Freiheitsberaubung in einem unerwünschten Pflegeheim verstorben———–und auch ihre dortige Pflegerin ist seither wie der Polizeichef auch mit dem Tod der Frau Flach überstürzt auf der Flucht. Beide konnten sie weit weg aufgefunden werden.( Vermutet wird hier ) Tötung der Frau mit Medikamentenmissbrauch. Es gibt einen noch festzustellenden Nachlass und es gibt ein eigenschriftliches Testament mit berufenen Erben, sei dieser noch so klein oder groß, aber es gibt dazu bis zur Stunde noch keinen rechtsgültigen längst beantragten Erbschein durch die Erbengemeinschaft. Zu jedem Nachlass gibt es immer auch Erben und genau dies steht nun zur endgültigen Klärung vor Gericht an was bereits anwaltlich vertreten eingeleitet ist. Soweit mein heutiger ausführlöicher Bericht als neuester Sachstand. Bleiben Sie bitte dran, ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Ihr Kurt Maier, Neffe von Grete Flach und deren beaufrtagter Sprecher für ihre Angelegenheiten.