KURT MAIER BERICHTERSTATTER
OFFENER BRIEF AN DEN MAGISTRAT DER STADT BÜDINGEN
Betreff: gerichtlich anhängende Klärung zu dem Verbrechen an der Ortsbürgerin Frau Grete Flach, erfolgt mit städtischer Amtshilfe.
Als Sprecher einer von der Erblasserin Dora Margarete Anna Flach testamentarisch verfügten Erbengemeinschaft spreche ich auch Namens der gesamten Öffentlichkeit wenn ich als unbescholtener deutscher Staatsbürger verlange, dass der an dem Verbrechen an Frau Flach dokumentarisch vorliegend maßgeblich schuldhaft beteiligte Magistrat der Stadt Büdingen sowie das Gesundheitdamt des Wetteraukreises unter Verantwortung des dort beschäftigten Arztes Dr. Klaus Becker ( derzeit in Pension )der sich anmaßend den Titel eines Gutachters( für die Gesundheit der Frau Flach im Zustand deren gewaltsamer Freiheitsaberaubung aneignete, der er gar nicht war und in eigener Sache, an der er maßgeblich beteiligt ist, ohne jede Rechtsgrundlage auch nicht sein durfte indem er der ihrer Freiheit beraubten Personen—–nur künstlich hilflos gemachte vermögende Frauen hinter Schloss und Riegel unter ihnen auch Frau Flach in einem Privathaus hilflos eingesperrt ohne jeden neutralen Zeugen, deren Gesundheit begutachtet haben will.
Auch die örtliche Justiz in Büdingen als juristische öffentliche Aufsichtsbehörde sei hier als mit schuldig an diesem Verbrechen angesprochen. All die Vorgenannten können ihre eigene Schuld und ihr dienstliches Fehlverhalten und Mitwirken an dem hier vorliegendem Kapitalverbrechen nicht ewig aussitzen wie bisher, denn es geht hier um ihre eigene Glaubwürdigkeit als öffentliche Amtspersonen. Sie können un dürfen sich dienstlich nicht wegducken, denn das hier zur Klärung längst Überfällige—-ist eine öffentliche Angelegenheit, ist von besonderer Bedeutung und steht im allgemeinem öffentlichen Interesse bis zur endgültigen Klärung.
Die öffentliche Anklage an alle zeitnah Angezeigten lautet auf Untreue im Amt, Erbschleicherei, Falschaussagen vor Gericht, Täuschung der Richter übergeordneter Gerichte um damit ein eigennütziges Urteil zu erlangen, Veruntreuung hoher nachgewiesener Nachlasswerte mit beinhaltender hoher Steuerbetrügerei bezüglich einer noch offener Erbschaftsteuer sowie nächtlicher gewaltsamer Menschenraub und gewaltsame Entführung mit folgender lebenslanger Freiheitsberaubung.
Es besteht nicht nur der Verdacht auf all das Vorstehende mit Aufsichtsamtlicher Deckung, sondern es sind die vorliegenden Fakten und privat auf eigene Kosten durchgeführter Ermittlungsergebnisse, die auf dem Tisch liegen wegen permanenter zeitnaher Amtsermittlungsverweigerung und damit amtlicher Ermittlungsbehinderung. Der Magistrat der Stadt Büdingen, am Nachlass der Frau Flach vehement interessiert, wird nun hiermit öffentlich aufgefordert in seiner Verantwortung ebenso öffentlich Stellung zu beziehen zu dem Vorstehenden wie ich dies hiermit selbst tue. Geschiht dies nicht, werden unaufgefordert weitere gerichtliche Schritte folgen wo eben dann eine gerichtliche Klärung erfolgen wird müssen, weil es hier um einen ja selbst nach städtischer Erkenntnis um einen angeblichen siebenstelligen Nachlass gehe und damit um einen Millionen Nachlass, von welchen nicht einmal wir Angehörigen etwas wussten.Woher der Magistrat diese Daten nimmt, wird er nun zu beantworten haben.
Zu einem Nachlass aber gehört auch ein berechtigter Erbschein an jene bedachte Erben der ordnungsgemäß von der Erbengemeinschaft zeitnah beantragt wurde, und bei Gericht manipuliert wurde und dann in aller Heimlichkeit ohne uns etwas zu sagen an völlig fremde erteilt wurde, die selbst noch nicht einmal einen Erbscheinantrag gestellt hatten. Es wird noch krimineller, denn diese Unbefugten hatten ihren falsch erteilten Erbschein vom großzügigen Amtsgericht Büdingen sogar noch geschenkt bekommen und hatten nicht einmal Kosten dafür zu entrichten. Erbschein Kosten sind Plichtkosten und richten sich nach dem Wert des Gegenstandes. Schaut man genau hin wie dies hier geprüft vorliegt, dann nennt man solches auch Betrug an der Gerichtskasse, denn die kostenlose Erbschein Erteilung liegt uns von den falschen Erben bestätigt schriftlich vor.
Auf unsere Intervention hin musste dieser falsch erteilte Erbschein vom Nachlassgericht wieder angefordert werden und wurde auch korrekt dem anfordernden Amtsgericht Büdingen völlig kampflos zurückgegeben weil dieser ungültig war. Schriftlich von den falschen Erben vorliegend bestätigen diese uns die Rückgabe mit dem ausführlichen Vermerk(in den Akten,)dass sie uns überhaupt keine Schrierigkeiten bereiten wollen, wenn sich die Erbengemeinschaft um eine andere Erbenstellung bemühe als die Bisherige. Sie selbst, die persönlich nicht einmal einen Erbscheinantrag beim Amtsgericht stellten,haben wohl eingesehen, dass ihnen als nicht Bedacht ein Erbschein gar nicht zu stand. Urteil des BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe:——Wer in einem Testament nicht namentlich benannt ist, ist nicht Erbe! Dennoch haben sie versucht einen Erbschein zu begehren, der ihnen gar nicht zusteht.
Soweit der heutige offene Brief an den Magistrat der Stadt Büdingen
Kurt Maier, Neffe von Frau Grete Flach als Sprecher der Erbengemeinschaft