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Buchautor Kurt MaierKurt Maier, Berichterstatter

Zur allgemeinen Beachtung meiner ständigen Berichterstattung über Ereignisse, die von allgemeiner Bedeutung und vom öffentlichen Interesse sind, worauf jeder Bürger ein Anrecht hat.

Dazu heute Art. 5 unseres Grundgesetzes    Meinungs und Pressefreiheit:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.       —Eine Zensur findet nicht statt.—-

Damit kein Missverständnis aufkommt, möchte ich heute allgemein verbindlich öffentlich erklären, dass all das Gegebene im Netz was ich in der allgemein interessierenden Sache Grete Flach aus dem hessischen Büdingen berichte –nichts aber auch gar nichts–mit irgendwelchen Hassgefühlen zu tun hat. Solches liegt mir von je her fern. Wohl aber, wie zahlreich von den Bürgern erwünscht, mit allgemeiner Aufklärung zu tun hat.

Ich betone hier ausdrücklich öffentlich, dass jeder, der sich etwa angesprochen fühlt das Recht hat, ebenso öffentlich Stellung zur Sache zu beziehen wenn er meint, seine eigene Meinung dazu ebenfalls öffentlich kundtun zu müssen.

Dies wäre sogar erwünscht von der von Grete Flach testamentarisch verfügten Erbengemeinschaft, zu deren der Sprecher als Unterzeichner zu Lebzeiten der Frau nach ihrem Freikommen in ihren Angelegenheiten betraut wurde.

Und nun noch ein paar offene Worte an die von Amts wegen gegen dem Willen der Frau berufenen angeblichen Erben, die  weil wohl erkannt, einen ihnen falsch erteilten Erbschein schon bald danach vorliegend diesen Erbschein völlig kampflos freiwillig auf Rückforderung des erteilenden Amtsgerichts nach dort wieder zurückgegeben haben, mit der schriftlichen Mitteilung, dass sie der von Grete Flach gegründeten Erbengemeinschaft überhaupt keine Schwierigkeiten bereiten wollen, wenn diese sich um eine andere Erbenstellung bemühe als die bisherige. Denn  zwischen ihnen und der Erbengemeinschaft hat es in keinem Zeitpunkt irgendwelche Unstimmigkeiten gegeben, sondern das in vorliegender Sache angebliche Zwerwürfnis, ausschließlich das ermittelte Machwerk derer ist, welche die ihrer Freiheit beraubten Frau Flach um ihre Ersparnisse und Vorsorge für ihr Alter im vorliegend nachgewiesenen Gesamtbetrag nahe der MIllionengrenze in bar bei Banken bestohlen haben.

Allein dieses und nichts Anders ist es, was in diesem längst überfälligen offenen Verfahren nun zur Klärung ansteht. Die Erbengemeinschaft, in Vertretung durch den Unterzeichner, würde es begrüßen, wenn sich alle an diesem laufenden Verfahren Beteiligten in einer öffentlichen Veranstaltung wo auch immer zusammenfinden würden, um über dieses Problem, welches ja auch jedem Bürger selbst angeht wenn es einmal auch bei ihm soweit ist, eine öffentliche Diskussion zu veranstalten.

Jeder Teinehmer, auch und gerade jeder bürgerliche Teilnehmer könnte dort seine eigenen Fragen stellen welche der Unterzeichner sachlich kommentieren wird. Nun liegt es nicht an der testamentarischen Erbengemeinschaft der Frau Flach ob eine solche öffentliche Diskussion wo auch immer zustande kommt. Es liegt allein an den Wünschen der Bevölkerung in und um Büdingen und darüber hinaus im ganzen Lande Deutschlands, denn überall im Land war Grete Flach DIE WEISE FRAU AUS BÜDINGEN bekannt, die mit ihrem unermesslichem Wissen und Können in der Naturheilmedizin auf reiner Pflanzenbasis unzähligen kranken Menschen geholfen hat, wenn es um Heilung ihrer oft schweren Krankheiten ging.

Alle Bürgerinnen und Bürger die eine solche offene Diskussion wünschen, wenden sich nachstehend an folgende e- Mail Adresse:

kurt.maier28@googlemail.com

Ihr ständiger Berichterstatter und Neffe von Grete Flach.

Mit freundlichen Grüßen an alle Leser mit der Bitte um Weitergabe meines heutigen Aufrufes.  DANKE!