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Buchautor Kurt MaierWeiterer offener Brief an alle Leser

Liebe Leser, heute ein weiterer Bericht über Betreuung, was immer mehr Menschen betrifft. Lesen Sie bitte genau, es sind die Fakten, die auch Sie betreffen könnten was schon Morgen sein könnte.

In der Betreuungsache der bekanntestan Bürgerin der Stadt Büdingen Frau Dora Margarete Anna Flach der bekannten Kräuterheilerin mit reinen Mitteln der Natur, spreche ich heute selbst als 34 Jahrelang gerichtlich bestellter Betreuer eines anderen kranken Menschen völlig kostenlos für diesen und kenne die Betreuer Rechte und Pflichten aber auch die Pflichten eines Richters von der Pike, was auch ein Richter darf und was er nicht darf. Darüber brauche ich keine Belehrung!

Zur Sachklärung zur Fremdbetreuung von Frau Flach ohne Notwendigkeit und schriftlich vorliegend gegen deren Willen zu richterlichem Anhörungsprotokoll–was verboten ist–,wird nun im Wesentlichen der vom Betreuungsgericht Büdingen völlig ungeeignete und höchst unehriche Fremdbetreuer der Frau Flach ein Herr Gernot Fritsche aus dem Nachbarort Ronneburg zur bevorstehenden Verhandlung beim zuständigen Gericht zu laden sein und dort Rede und Antwort auf empfindliche Fragen, die ihm zu stellen sein werden, antworten müssen. Die Fragen sind zahlreich. Nur eines vorweg, wer hat das alles angeordnet was er mit seiner gerichtlich Schutzbefohlenen Frau Flach im Einzelnen getrieben hat im Zustannd deren Freiheitsberaubung in einem fremden Haus auf Lebenszeit der Frau. Im Einzelnen, Hausfriedensbruch, nächtliche gewaltsame Entführung der Frau aus ihrem Hause –was Menschenraub war, unerlaubtes Betreten fremden Eigentums, verbotenes heimliches Austauschen sämtlicher Türschlösser am Haus der Frau Flach damit nur noch er allein und sein Komplice ein Herr Eberhard Glänzer–zu der Zeit der ortliche Polizeichef des Kommissariats Büdingen allein zum Haus der Frau Zugang hatten bei Tag und bei Nacht wenn die Frau schlief und nichts merkte damit alle wertvollen Sachen im Haus, die sehr zahlreich waren, gestohlen werden konnten und anderes mehr, wird er nun vor Gericht zu beantworten haben—-wer das alles angeordnet hat.—-

Ihm war bekannt, dass sein Entführungskomplice Eberhard Glänzer in der Thiergartenstraße 27 in Büdingen schon deit Längerem, schon vor Frau Flach illegal ein Altenpflegeheim ohne Pflegepersonal betrieben hatte, wo bereits schon weitere mehrere künstlich hilflos gemachte Frauen neben Frau Plach gewaltsam ihrer Freiheit beraubt eingesperrt waren und dort finanziell ausgebeutet wurden um ihre Ersparnisse für das Alter. Was war also auch hier der Grund auch Frau Flach dort hinter verschlossenen Türen unter verhängtem Besuchsverbot für sämtliche ihre Angehörigen ein volles Jahr lang einzusperren bis zu ihrer nur zufälligen Befreiung. Viele weitere empfindliche Fragen tun sich dazu nun auf.

Denn dort im Privatgefämgnis des Eberhard Glänzer als Polizeichef verschwanden allein von Sparkonnten der Frau Flach mehr als 8oo.ooo DM in bar( in Worten—achthunderttausend DM).            Am 21. 4. 1993 bestellte der Betreuungsrichter beim Amtsgericht Büdingen klammheimlich ohne Frau Flach, die beiden Entführer von Frau Flach  zu einem Gespräch an seinem Dienstsitz beim Amtsgericht ein. Worum es da ging, wo die beiden zu Frau Flach doch völlig fremd waren, dies werden nun beide  vor Gericht zu beantworten haben, aber auch der aktenkundige Richter.

Nur einen Tag später am 22. 4. 1993 vier Monate nach der gewaltsamen Entführung von Frau Flach aus ihrem Hause, soll angeblich ein Betreuungsgespräch für Frau Flach stattgefunden haben, worüber es in den geprüften uns zur Verfügung gestellten Gerichtsakten von mehr als 8oo Seiten keinen Beweis gibt. Als selbst gerichtlich bestellter langjähriger Betreuer ist mir bekannt, dass Betreuung im Angehörigen Kreis vor Amtsbetreuung geht und dadurch auch hohe Kosten gespart werden und der Richter verpflichtet war, zunächst die bekannten mehreren Angehörigen vor Ort und ausserhalb zu ermitteln und zur Befragung der zu betreuenden Frau Flach hinzuzuziehen als Zeugen dafür, wem sich Frau Flach, wenn es denn überhaupt erforderlich gewesen wäre, was nach protokollarischer richterlicher Befragung der Frau diese verneinte, sich zu ihrem vertrauten Betreuer wünschte. Daneben war ebenfalls zu dieser Befragung der ständige behandelnde Arzt als zuständiger Heim-Arzt des Pflegeheimes des Herrn Glänzer hinzuzuziehen mit Vorlage eines zeitnahen Untersuchungsberichtes, ob bis zu diesem Termin eine weitere Betreuung der Frau erforderlich war oder dies nicht mehr der Fall war die Betreuung fortzusetzen. Falls ja, musste der Arzt laut seinem Zeugnis auch begründen und auch benennen, in welchen Bereichen eine weitere Betreuung fortgesetzt werden musste. All das gibt es nicht in dieser Gerichtsakte was die Vermögensbetrügerei erneut zum Vorschein bringt.

Wir Angehörigen vor Ort hatten längst schon dem Betreuungsgericht angeboten, unsere Tante Frau Flach, sollte es denn wirklich erforderlich werden, Zuhause in ihrem Haus oder in unserem geräumigen Haus mit leerstehenden Zimmern in vertrauter Ungebung zu betreuen und auch zu pflegen, wenn es denn erforderlich würde. Das Amtsgericht ohne im Vorfeld zu ermitteln und den Fall zu prüfen, hatte uns völlig ignoriert und gar nicht beachtet und wir sollten wohl mürbe gemacht werden und aufgeben. Dies aber war Strategie des Amtsgerichts, denn der Kontendiebstahl an den Ersparnissen der Millionärin Frau Flach bei mehreren aktenkundigen Banken war bereits in vollem Gange und durfte nicht gestört werden bis die Konten leergeräumt waren.

Der behandelnde Arzt musste in seinem dem Gericht vorzulegenden Bericht auch sagen, ob und in welchen Bereichen eine Betreuung der Frau Flach weiter erforderlich ist oder nicht. Falls nicht, musste die eingesperrte Frau sofort in ihr Zuhause nur gerademal ca. 8oo Meter entfernt zurückgebracht werden oder zu ihren Angehörigen. Ein solches ärztliches zeitnahes Zeugnis existiert in den Akten nicht weil eine Betreuung nie erforderlich war und nach Frau Flach persönlich zu richterlichen Anhörungsprotokoll ausdrücklich betonte, dass in ihrem Fall keine Betreuung erforderlich sei und sie auch nicht wünsche, dass andere sich in ihre privaten Angelegenheiten einmischten und fügte hinzu, besonders nicht in ihre finanziellen Angelegenheiten.    Deutlicher geht es ja nicht mehr!!!

Darüber hinaus,so der gerichtlich bestellte Gefälligkeitsgutachter, der gar keiner war und in eigener Sache auch nicht sein durfte in welcher er vom ersten Tag schuldhaft an der Quälerei  der Frau Flach mitgewirkt hatte in seinem Bericht an das Amtsgericht, wollte Frau Flach immer wieder nach Hause in ihr eigenes Haus welches Sie sich gebaut hatte und diese Heimkehr ihr von allen beteiligten Aufsichtsämtern vor Ort und auch vom Heimbetreiber Glänzer und vom Framdbetreuer strikt verweigert wurde, unter Stillhalten auch des Betreuungsgerichts.

Noch etwas liebe Leser, was Sie sich merken sollten.

Jede erwachsenne Person ist grundsätzlich Geschäftsfähig. Ausnahmen gibt es nur in Extrem Fällen einer geistigen oder körperlichen schweren Behinderung die nachzuweisen ist. Einer Frau Flach konnte bis zum Schluss von niemandem nachgewiesen werden, dass sie Geschäftsunfähig sei. Es existieren auch keine sachneutralen Gutachten durch vereidigte Fachgutachter, die zwar mehrfach beantragt waren aber nie eingeholt wurden. WARUM?

Und zum Schluss meines heutigen Berichtes wird es ganz kriminell. Sämtliche Verantwortlichen der öffentlichen Aufsicht vor Ort in Büdingen —-auch und

gerade die Justiz—-verkehrten während ihrer Dienststunden regelmäßig in dem Privatgefängnis des örtlichen Polizeichefs Eberhard Glänzer und missbrauchten dort ihre Dienststunden —auf des Steuerzahlers Kosten—für ihre eigenen privaten Machenschaften zur eigenen Bereicherung an den Ersparnissen der gewaltsam hinter verschlossenen Türen eingesperrten Frauen.Allein bei Frau Flachs Sparkonten bei mehreren Banken vor Ort und ausserhalb verschwanden in diesem Privatgefängnis unter mitwissendem Stillhalten der örtlichen Justiz sage und schreibe mehr als 8oo.ooo Dm in bar. Dazu bedurfte es eines großen Koffers voller Geldscheine.

Damit aber immer noch nicht genug, bezeichneten alle örtlichen öffentlichen Aufsichtsbehörden vorliegend im Schriftverkehr und öffentlich dieses Privatgefängnis des Herrn Eberhard Glänzer als Altenpflegeheim im Sinne des geltenden Heimgesetzes,mit hohen Auflagen für solche Einrichtungen, welche bei erfolgter Kontrolle durch die obere eingeschaltete Heimaufsichtsbehörde in Gießen dem Amt für Versorgung und Soziales überhaupt nicht existierte und von dort auch keine Betreiebserlaubnis erteilt wurde.Auch das liegt schriftlich von dort vor. Auch gab es dort nicht eine einzige Pflegerin für mehrere weibliche Personen, auch in deren Intimbereich, welches Herr Glänzer nach Frau Flach persönlich verrichtete und an den Frauen herum Pfuschte.

Meine Tante sagte mir, als ich sie endlich aus diesem Privatgefängnis nur durch reinen Zufall frei bekam,     sie und alle anderen Frauen haben sich so sehr vor diesem ihnen  fremden Mann geschämt. Und weiter, auch ging er mit den Frauen aufs Klo, blieb dort stehen und schaute zu. Es ist geradezu perfide was hier geschehen ist und das Beteuungsgericht in Büdingen schaute der angezeigten seelischen Quälerei dieser Frauen tatenlos zu und schaute bewusst weg. Hätten sie aber pflichtgemäß hingeschaut, wäre der Spuck sofort aufgeflogen. Dies aber konnten und durften sie ja nicht,weil sonst der enorme Vermögensbetrug an all den Frauen sofort aufgeflogen wäre. Im vorliegenden nun zur Klärung anstehenden Kriminalfall haben sich sämtliche öffentliche Aufsichtsbehörden der Stadt Büdingen einschließlich der örtlichen Justiz schuldig gemacht am Verbrechen gegen die Menschlichkeit, was anderweitig auch weltweit geahndet wird.

Der Unterzeichner dieses Berichtes und aller bereits erschienen und noch kommenden Berichte auch als privater Ermittler unter hohen Kosten und Zeitaufwand wegen Amtsermittlungsverweigerung durch das Amtsgericht, fordert hiermit alle Verantwortlichen in Büdingen bei den Aufsichtsbehörden hiermit auf, sich zu stellen, und wem meine Tatsachenberichte nicht passen, Gegenteiliges ebenso öffentlich vorzutragen. Gemeinsam können wir dann über alles sachlich sprechen und die Hintergründe klären. Ich bin kein Mensch von Hass, solches kenne ich nicht. Aber was ich hier mit Recht verlange ist die Wahrheit die auf dem Tisch muss und bisher seit 20 Jahren Prozessdauer und Prozessbetrug unter dem Teppich versteckt war, was aufgedeckt wurde. Soweiit mein heutiger erneuter Tatsachenbericht.

Liebe Grüße an alle Leser von mir den Berichterstatter, der ich keinen Grund habe mir ein Blatt vor den Mund zu nehmen.

Ihr Kurt Maier Neffe von Grete Flach, als deren zu Lebzeiten beauftragter Sprecher ihrer Angelegenheiten.